Acoreus + Ventelo Mahnung von 2004

9. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Aktennummer01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Acoreus + Ventelo Mahnung von 2004

Hallo.

Ich glaube ich könnte ein wenig Hilfe gebrauchen.

Mein Vater hat eine Mahnung bekomen von Inkasso Acoreus wegen Ventelo CallByCall Anbieter. Anscheinend wurde die Rechnung vom 20.10.2004 in Höhe von 1,67 Euro nicht bezahlt.

Zusammen mit dem Gebühren vom Inkasso wollten die jetzt 20, Euro.

Ich habe per Email um einen Einzelverbindungsnachweiss gebeten. Die Zeit verging. Zweite Mahnung kam, schon mit 23,- Euro.

Ich habe um Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 gebeten.

Es kommt Antwort: "Wir können nicht auf die Verbindungsdaten zurückgreifen. Nach dem TKG dürfen die Daten max. 6 Mante nach Versand der Rechnung gespeichert werden. So das diese Pflicht nicht mehr besteht, die vorzuweisen. ($45 i Abs. 2 TKG).

Und gleich wurde die Forderung ohne Grund auf 26,- Euro schon erhöht.

Der erster Brief kam am 15.10.2008 (gilt da die 3 Jahre Verjährung?) auf der Rückseite waren Rg.-Nr und Buchungskonto von Telekom vermerkt.

Versteht mich nicht falsch, ich kann diese 26,- Euro bezahlen, es geht nur um Prinzip...vom Ventelo haben wir nie eine Rechnung erhalten und nach 4 Jahren sich zu melden....naja..

Was sagt ihr? Soll man zahlen und vergessen oder die ein wenig ärgern?

-- Editiert von Aktennummer01 am 09.11.2008 07:54

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Mit dem Prüfprotokoll flunkert Acoreus zwar etwas ungelenk ...
aber das spielt keine Rolle mehr denn :
Die Forderung aus 2004 ist seit 1.1.2008 verjährt.
Pech fürs Inkassobüro

lg

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#2
 Von 
Quaestor
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

also, war das die acoreus Collection Service, oder die acoreus AG?
(sind zwei verschiedene Firmen)

Ansonsten:
- Du hättest nach §44i und/oder §99 TKG den EVN und das Tech PP anfordern sollen, nicht nach 45.

- Eine Forderung darf das Inkassobüro oder der Anbieter schreiben, aber die Forderun ist nach 3 Jahren zum Jahresende verjährt.

- für Dein Gewissen kannst Du die Hauptforderung ausgleichen, mit entsprechenden Vermerk auf der Rechnung, die Inkassogebühren sind obsolet

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#3
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Aktennummer01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@Quaestor

Ist Acoreus Collection Service

Gut danke euch, werde die Hauptforderung bezahlen und den Acoreus mitteilen das die beglichen ist und der Rest wegen Verjährung nicht beglichen werden wird.

Danke nochmals

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#5
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden.........
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
.....Nach Zugang der Rechnung ;)
Was ist wenn der User die ursprüngliche Telekom Rechnung nicht erhalten hat und erst durch das Schreiben des Inkassobüros über die vermeintliche Verbindung in Kenntnis gesetzt wird ?
@pawel
Wäre nicht schlecht wenn Du gelegentlich mal einen Empörungs Gang zurückzuschalten würdest

lg



lg

-- Editiert von nanet am 11.11.2008 23:00

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#6
 Von 
Aktennummer01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Also Rechnung gabs bestimmt....nur ob Ventelo dabei war kann ich nicht sagen und Ventelo kann es auch nicht nachweisen. Also da kann jeder kommen nach 3 Jahren und sagen so und so du hast mein CallByCall Service benutzt, zahl mal...ist schon eine Frechheit.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Es gibt ein neues Urteil :

......Das Papenburger Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 (IV)) dürfte das erste sein, das sich mit den Anforderungen an einen Technischen Prüfbericht nach dem „neuen“ Paragraf 45i Abs. 3 TKG befasst. „Wenn sich die Rechtsauffassung des Amtsgerichts durchsetzt, müssen sich die Telekommunikationsunternehmen bei Einwendungen gegen Rechnungen in Zukunft mehr Mühe geben und wirklich individuelle Prüfungen durchführen“, so Rechtsanwalt Thorsten Höft von der Krefelder Kanzlei Robbert Robbert Höft, die das Urteil erstritten hatte.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hier der komplette Bericht :
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/streit-um-telefonrechnung-verbraucher-haben-recht-auf-genauen-pruefbericht-081111/

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#9
 Von 
Aktennummer01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

So hab was neues.

Also in der Zwischenzeit habe ich 1,67 Euro an acoreus bezahlt. Gleichzeitig Brief mit Widerspruch mit Hinweiss auf Verjährung und das der Betrag nur für Ventelo gedacht ist und nur wegen Kulanz bezahlt wurde.

Da mir langweilig war, habe ich bei Ventelo angerufen, ich versuche mal Telefongespräch 1:1 widerzugeben.

Ich: Hallo, mein Name so und so habe vom Inkasso Acoreus Rechnung erhalten, würde mich über Einzelverbindungsnachweiss freuen.

Mitarbeiterin: Ja mom...

Warte.....

Mitarbeiterin: Geben Sie mir ihre Aktennummer.....ok....also Sie können 1,67 Euro bezahlen.

Ich: Ok hab ich, direkt an acoreus.

Mitarbeiterin: Ne, Sie müssen direkt an uns überweisen.

Ich: Aber ich habe doch Rechnung nur direkt von Inkasso bekommen, wo stand das ich alle Zahlungen nur an die überweisen soll.......ok.....nehmen wir an ich bezahle, was mache ich dann mit Inkasso?

Mitarbeiterin: ...da....müssen Sie sich selbst darum kümmern...........also Sie wollen Einzelverbindungsnachweiss? Ich schicke den Ihnen zu (Mitarbeiterin wurde hecktisch).

Ich: Ok noch eine Frage: Die Rechnung ist ja vom 2004, ist die nicht verjährt?

Mitarbeiterin:.............öhm ja....deswegen ja...........also ich schicke Ihnen Einzelverbindungsnachweiss zu.....

Ich: Ja aber die Rechnung ist verjährt, die ist sozusagen nicht rechtzens und nicht durchsetzbar.

Mitarbeiterin: .............ja......da ...müssen Sie sich im Internet informieren....also Tschüss.....

Ich: Tschüss


TJA soviel dazu...hätte ich die Möglicheit hätte ich das Gespräch aufgenohmen den da gibt die zu das die Rechnung verjährt ist. Aber auch so finde ich Hammer, ich könnte also ganz einfach 1,67 Euro bezahlen aber Inkasso hab ich dann trotzdem am Hals. Wiso haben die mir nie eine Rechnung zugeschickt? bzw. eine zweite ...wenn die erste gabs.

Na mal abwarten was des wird. Ich überlege mit Gedanken Strafanzeige zu stellen, juckt schon in den Fingern. Kann ich Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft Neuss stellen, schriftlich?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

garnix zahlen und ende

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Aktennummer01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hier kam auch eine Email vom Vantelo, auf die Frage, wiso Sie den so spät reagieren und verjährung gibts natrülich keine Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Email, deren Erhalt wir hiermit bestätigen.

Ventelo bietet Call-by-Call Dienstleistungen an, die mit der
Telekomrechnung abgerechnet werden. Leider hat uns die Deutsche Telekom für
unsere Forderung aus der Rechnung XXXXXXXXXXXX keinen Zahlungseingang
gemeldet. Diese Forderung lag bisher unter unserer Inkassogrenze. Leider
waren wir aufgrund des Zahlungsverhaltens unserer Kunden gezwungen, diese
Grenze zu senken. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte berücksichtigen Sie, daß die Zusendung einer Mahnung gesetzlich nicht
mehr vorgeschrieben ist und Sie 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in
Verzug geraten.
Da sich die offene Forderung im Inkassoverfahren befinden, richten Sie
weitere diesbezügliche Anfragen bitte an das beauftragte Inkassobüro:

acoreus Collection Service

Hellersbergstr. 14
41460 Neuss
Postfach 101553
41415 Neuss

Tel 01805-780017 (14 Cent/min aus dem dt. Festnetz)
Fax 01805-780018

Servicezeiten:
Mo-Do 8:00-17:00 Uhr
Fr 8:00-16:00 Uhr

Internet: www.acs-inkasso.de (Kontaktaufnahme ist über den Onlinezugang auf
der Webseite möglich).


Mit freundlichem Gruß
Ventelo GmbH
Kundenservice

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bausteinbrief
Kaum ein GL weist freiwillig auf die Verjährung seiner Forderungen hin

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