Adresse wurde missbraucht, Betrugsversuch Klarna Wish

19. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
bleeps
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Adresse wurde missbraucht, Betrugsversuch Klarna Wish

Hallo!
Meine Adresse wurde verwendet um etwas bei Wish über Klarna zu bestellen. Ich habe ein Profil bei Klarna aber noch nie in meinem Leben etwas bei Wish bestellt.
In meinem Klarnaprofil tauchte auch keine Forderung auf bis dann eine "letzte Mahnung" der Forderung von Klarna bei Wish im Briefkasten war. Ich rief sofort bei Klarna an und meldete Betrugsversuch. Es kam auch nichts von Wish an, der Täter hatte meine Adresse, Telefonnummer aber hat mit einer Wegwerf Emailadresse bestellt. Dass das überhaupt bei Klarna so einfach geht ist ja bedenklich. Dann kam ein Brief vom Inkasso coeo weil der erste Mitarbeiter am Telefon nichts unternommen hat: hat es garnicht als Betrugsversuch eingestuft sondern hat tatsächlich die Notiz eingetragen "Kunde kann Rechnung nicht finden"
das sagte mir der zweite Mitarbeiter der mir dann sagte tja sorry jetzt ist da schon da Inkasso da können wir nichtsmehr tun.
Beim dritten Anruf bei Klarna versicherte mir der dritte Mitarbeiter hoch und heilig es wird alles getan. nichts passiert, weitere Inkasso briefe. Habe Anzeige erstattet natürlich, gegen Unbekannt. Polizei braucht nun lange zum Bearbeiten. Inkasso verlangt staendig nach der Anzeigenbescheinigung, worauf ja alle meine Daten stehen was mich auch unsicher fuehlen laesst, dass das Inkasso nun alles von mir weiss. Ich habe in der Vergangenheit noch nie mit einem Inkasso zu tun gehabt und auch noch nie letzte Mahnungen erhalten. Die ersten Mahnungen gingen anscheinend an die falsche emailadresse.. einfach krank. Was kann ich tun?

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18 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bleeps):
Beim dritten Anruf

In solchen Fällen telefoniert man nicht. Immer gerichtsfeste Kommunikation verwenden.



Zitat (von bleeps):
Polizei braucht nun lange zum Bearbeiten.

Ja, das wird ein paar Monate dauern.



Zitat (von bleeps):
Inkasso verlangt staendig nach der Anzeigenbescheinigung

Und, hat man eine?
Dann mit entsprechendem Schreiben hinsenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bleeps
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und, hat man eine?
Dann mit entsprechendem Schreiben hinsenden.


hallo! danke fuer Antwort

ich habe ein Einschreiben mit Rückschein an Klarna und Inkasso gesendet, dass es sich um Betrug handelt und ich habe Klarna etwa 20 mal gebeten mit einem Vorgesetzten zu sprechen, chat screenshots habe ich und ein den einen Anruf unrechtmaessig mitgeschnitten, eine versprochene Bestätigung der Bearbeitung des Falls wurde nie an mich gesendet, auch kein Brief zurueck.
es handelt sich bei der Forderung ursprünglich um 35€ und jetzt sind es ciel mehr wegen Inkassogebühren, zahlen will ich es nicht ich habe ja nie was bestellt.
Die Anzeigenbescheinigung habe ich nicht weil die Polizei ja lange brauchen wird, das Inkasso stresst mich aber wöchentlich mit einer Frist bis wann die die Bescheinigung brauchen. Mich macht das alles psychisch fertig da ich ohnehin sowas nicht gut verkrafte, ich habe garnichts gemacht und hoffe dass es bald aufhört. Ich will jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschliessen ftür die Zukunft.

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#3
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Sowas ist natürlich obernervig sowie zeit- und kraftraubend - kommt aber tatsächlich deutlich häufiger vor als man das so vermuten oder hoffen möchte.

Im Prinzip hast Du Dich mit der Anzeige schon richtig verhalten. Deine Anrufe waren natürlich nicht sonderlich zielführend - was Du mittlerweile ja auch schon selbst bemerkt hast.

In solchen Fällen macht der Schriftweg deutlich mehr Sinn. Grade bei Inkassos sollte man nach meinem Geschmack aber nicht in einen "Austausch" verfallen, sondern alles Wesentliche möglichst kurz und knackig in eine Mitteilung packen und dieses nachweisbar zustellen. "Tag! Betrugszusammenhang darlegen, Anzeige nachweisen, Forderungen bestreiten, Tüss, fertig."

Solche Inkassos haben grundsätzlich enorm nervige Automatismen die man mit Anrufen in aller Regel nicht durchbrechen kann. Selbst wenn sich jemand umgehend ganz optimal auf dem Postweg verhalten würde, bräuchte es vermutlich dennoch seine Zeit bis der Vorgang intern vernünftig verarbeitet und der Inkasso-Satzbausteinspuck-Automatismus gestoppt wurde.

Also lass Dich von der Flatterpost nicht ärgern - nur einen Mahnbescheid solltest Du im Ernstfall natürlich erkennen können und entsprechend darauf reagieren.


-- Editiert von Caffery am 19.11.2021 14:32

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bleeps):
ich habe ein Einschreiben mit Rückschein an Klarna und Inkasso gesendet, dass es sich um Betrug handelt

Irgendwelche Behauptungen für die es keine Beweise gibt, interessieren nicht.



Zitat (von bleeps):
Die Anzeigenbescheinigung habe ich nicht weil die Polizei ja lange brauchen wird,

Was heist "lange brauchen"?
Man geht zur Polizei, erstattet Anzeige und erhält unmittelbar die Bestätigung der Erstattung der Anzeige.

War man bei der Polizei? Hat man Anzeige erstattet?



Zitat (von bleeps):
hoffe dass es bald aufhört.

Nö, ohne Beweise das man es nicht war, werden die weitermachen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
bleeps
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
War man bei der Polizei? Hat man Anzeige erstattet?


ich habe online Anzeige eingereicht, wegen corona soll ich nicht hingehen sagte man mir. wurde zurück gerufen dass es in Bearbeitung ist, ich habe eine Eingangsbestätigung bekommen, wo dran steht es handelt sich NICHT um eine Anzeigenbescheinigung,
das reicht dem Inkasso natürlich nicht.

Ich habe ja nie Artikel erhalten die vom Betrüger an meine Adresse bestellt wurden, kann es sein dass Wish bestellungen fälscht um Bewertungen zu fälschen? Wieso sollte der Betrüger auch einfach eine Wish Bestellung aufgeben, ich sehe davon nie was, Klarna teilte mir wenigstens die emailadresse mit über die bestellt wurde, es waren ein Haufen Buchstaben und Zahlen bei outlook, diese mailadresse scheint einfach generiert worden zu sein fuer Betrug.




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#6
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von bleeps):
ich habe eine Eingangsbestätigung bekommen, wo dran steht es handelt sich NICHT um eine Anzeigenbescheinigung,

Ich habe zwar seit "dem C-Wort" keine Anzeige mehr gestellt - aber kann es denn so schwer sein, sich von denen einen solchen Zettel herbeizuwünschen? Mit Sicherheit nicht! Solche Zettel sind weiterhin absolut üblich und nicht nur in Deinem Falle wichtig - viele Anzeigen haben ja noch einen viel enormeren zivilrechtlichen Rattenschwanz als Deine.
Dabei können wir Dir hier aber nicht helfen. Ein Anruf bei der Polizei die Deine Anzeige angenommen hat, wird da sicher helfen an den gewünschten Zettel zu kommen. .

Zitat (von bleeps):
Ich habe ja nie Artikel erhalten die vom Betrüger an meine Adresse bestellt wurden, kann es sein dass Wish bestellungen fälscht(...)

Ja, das haben wir hier ja alles längst verstanden. Das hilft Dir aber nicht weiter. Du musst denen das klar machen. Wie das gehen kann, wurde Dir ja bereits mitgeteilt.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
ich habe ein Einschreiben mit Rückschein an Klarna und Inkasso gesendet, dass es sich um Betrug handelt und ich habe Klarna etwa 20 mal gebeten mit einem Vorgesetzten zu sprechen,


Das ist verschwendete Lebenszeit.

Das Inkasso/Klarna will Geld von Dir - nicht umgekehrt.
Du kannst Dich ruhig zurücklehnen - und die Briefe als kostenfreies Klopapier nutzen.

Einzig wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zur besten Urlaubszeit eintrudelt -> musst Du mit einem Kreuz widersprechen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
Ein Anruf bei der Polizei die Deine Anzeige angenommen hat, wird da sicher helfen an den gewünschten Zettel zu kommen. .

Richtig, die Anzeigenbescheinigung benötigt man, also die entsprechende Dienststelle kontaktieren und bitten das man eine solchen bekommt.
Das sollte kein Problem darstellen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
bleeps
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Einzig wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zur besten Urlaubszeit eintrudelt -> musst Du mit einem Kreuz widersprechen.


was bedeutet das mit dem kreuzchen machen?
ich habe jedenfalls sehr angst davor, gericht etc, mit sowas hab ich noch nie zu tun gehabt; es wuerde mich nur weiter psychisch belasten. mein vater meint ich sollte das geld einfach zahlen, sagen es sei keine schuldbekennung, das geld irgendwann zurueckverlangen (klar wird aber verloren sein) damit ich ruhe habe.
ich habe wieder und wieder die polizei kontaktiert, mir wird nur versichert es dauere weitere wochen. ich werde dann montag frueh nochmal versuchen direkt aufs revier zu gehen.
ich weiss nicht ob ich es einfach zahlen soll.

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#10
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von bleeps):
was bedeutet das mit dem kreuzchen machen?

Wenn ein Mahnbescheid kommt - das ist sowas wie "die Mutter aller Rechnungen" (Ein großer Doppelseitiger, grauumrandeter Zettel der in hässlichen gelben Singalumschlägen zugestellt wird) - solltest Du diesem Bescheid bei Deiner Geschichte widersprechen.
Das macht man mit einem Kreuzchen auf dem beigefügten ferkelrosanen Formular. Oben Datum, unten Unterschrift, Kreuzchen bei "widerspreche insgesamt", fertig:)

Zitat (von bleeps):
mein vater meint ich sollte das geld einfach zahlen,

Solche Kunden braucht die Branche! ;)
Ne, im Ernst. Mach das nicht. Du hast auch die Möglichkeit mit der Geschichte zu einer karitativen Beratungsstelle oder einer Verbraucherzentrale zu gehen und Dich von dort unterstützen zu lassen.
Zitat (von bleeps):
das geld irgendwann zurueckverlangen

Aber eine Zahlung ist quasi die Mutter der Anerkennung.

Dass man Deine (unnötige) Panik vor dem Dingen förmlich greifen kann, tut mir ja ernsthaft leid. Natürlich kann ich Dir sagen: Mach Dir nicht son Kopp! Sone riesen Geschichte ist das nicht! Aber das hilft Dir ja jetzt nicht.

Ich machs aber trotzdem mal. Mach Dir nicht son Kopp! Sowas sollte Dir nicht den Tag verhageln. Dafür gibts aktuell mindestens ein Dutzend besserer Gründe!;)




-- Editiert von Caffery am 19.11.2021 16:00

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#11
 Von 
bleeps
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bleeps):
ich weiss nicht ob ich es einfach zahlen soll.


also was kann passieren? koennte es sein ich muss am ende hunderte tausende bezahlen wegen Gerichtssachen?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bleeps):
koennte es sein ich muss am ende hunderte tausende bezahlen wegen Gerichtssachen?

Kann gut sein, man weis ja nicht was der noch alles bestellt hat.
Wie schon gesagt, wenn man nun zahlt, ist das eine Anerkenntnis. Wenn weitere Forderungen kommen, hat man also nicht wirklich mehr was zu argumentieren.


Signatur:

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#13
 Von 
bleeps
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
Ich machs aber trotzdem mal. Mach Dir nicht son Kopp! Sowas sollte Dir nicht den Tag verhageln. Dafür gibts aktuell mindestens ein Dutzend besserer Gründe!


okay danke, ich wusste wirklich nicht, dass ich eine absicherung habe und einfach widersprechen kann und es damit gegessen sein wird.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von bleeps):
ich wusste wirklich nicht, dass ich eine absicherung habe und einfach widersprechen kann und es damit gegessen sein wird.


*öhm*
Also... dass es damit "gegessen" sein wird hab ich nicht gesagt. Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn Du einem Mahnbescheid (und dem dann folgenden Vollstreckungsbescheid) NICHT widersprechen würdest - dann wäre die Sache gegessen. Und zwar insofern, dass Du die Beträge die auf dem hässlichen Dingen drauf stehen im Prinzip in Stein gemeißelt und vollstreckbar schulden würdest. Dann würde Dir kein Anzeigeformular der Welt mehr helfen können.



-- Editiert von Caffery am 19.11.2021 16:19

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
ich habe jedenfalls sehr angst davor, gericht etc, mit sowas hab ich noch nie zu tun gehabt; es wuerde mich nur weiter psychisch belasten. mein vater meint ich sollte das geld einfach zahlen, sagen es sei keine schuldbekennung, das geld irgendwann zurueckverlangen (klar wird aber verloren sein) damit ich ruhe habe.


Ähmmm!
Es ist der Job bzw. das Ziel vom Inkassounternehmen, Dir genau diese Angst zu machen.
Das Inkasso will ja erreichen, dass Du zahlst.

Aber -> Das Inkassounternehmen besitzt keine hoheitlichen Sonderrechte. Die kannst Du Briefe vom Inkassounternehmen tatsächlich als kostenfreies Klopapier nutzen.


Zitat:
mein vater meint ich sollte das geld einfach zahlen


Das ist eine sehr schlechte Idee.
Du erkennst die Forderung damit an - und es kommen möglicherweise neue Forderungen.

Zitat:
Richtig, die Anzeigenbescheinigung benötigt man, also die entsprechende Dienststelle kontaktieren und bitten das man eine solchen bekommt.


Der TE muss überhaupt keine Strafanzeige stellen.
Klarna muss beweisen, dass der TE hier überhaupt Geld schuldet.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bleeps
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Der TE muss überhaupt keine Strafanzeige stellen.
Klarna muss beweisen, dass der TE hier überhaupt Geld schuldet.


Ich dachte dass der Beweis ist, dass Rechnungs sowie Lieferadresse meine sei, aber ich hoffe die forschen das nach, mit Nachweis von Wish dass da irgendwas losgesendet wurde etc,

danke fuer den Mut!

Heisst also ich soll einfach weiter drauf bestehen dass ich nichts bestellt habe, und teotzdem mal die Bescheinigung von der Polizei holen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bleeps):
aber ich hoffe die forschen das nach, mit Nachweis von Wish dass da irgendwas losgesendet wurde etc,

Vergiss es.
Die überaus optimistische Theorie von vundaal76 ist ja ganz nett und auch richtig, hier aber nicht sinnvoll.

Je früher man das hier abwehrt desto besser.



Zitat (von bleeps):
Heisst also ich soll einfach weiter drauf bestehen dass ich nichts bestellt habe

Richtig.


Zitat (von bleeps):
und teotzdem mal die Bescheinigung von der Polizei holen?

Nicht nur holen, sondern auch die Kopie dem Inkasso senden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Montee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, recherchiere gerade zu einem nahezu identischen Fall (wish+klarna) und werde wohl auch Anzeige erstatten. Kannst du sagen, um welchen Händler es da geht? Von welchen Bearbeitungszeiten seitens der Polizei muss man da ausgehen?

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