Advanzia Bank Schufaeintrag

26. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
XD5
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
Advanzia Bank Schufaeintrag

Hallo zusammen,

folgendes Problem: Die Advanzia Bank hat mir eine Saldo Fälligstellung in die Schufa eingetragen. Mein Problem war: Ich war eine längere Zeit nicht zuhause und auf Grund schwerer Erkrankungen jedesmal im Krankenhaus und daher nicht ansprechbar auf Grund von Chemos etc... .

Weiterhin ist mir keine Mahnung an meine Heimatadresse zugekommen. Lt. deren Kopie wurde in der 2. Mahnung mit einem Schufaeintrag gedroht. Jedoch ist in meiner Post dieses Schreiben niemals gewesen.

Nun möchte ich einen Rechtsanwalt beauftragen.

Hat jemand Erfahrung oder kennt jemand, der darauf spezialisiert ist?

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2015 Beiträge, 630x hilfreich)

Was willst du denn erreichen mit einem RA?
Wie alt ist der Eintrag und von welcher Summe sprichst du?

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#2
 Von 
XD5
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Die Löschung will ich erreichen.

7000 EUR, Eintrag ist von vor einer Woche. Bezahlen könnte ich es, jedoch möchte ich gg den Eintrag klagen, da mir kein Schreiben mit der Drohung eines Eintrags zugesendet wurde.

Ein ähnlicher Fall hatte ich schonmal mit ein Inkassounternehmen, was sich weigerte. Nach meiner Klage musste es tatsächlich den Eintrag entfernen (ähnlicher Fall). Jedoch ist mein aktueller RA nicht mehr tätig und suche nun jemanden, der darauf speziallisiert ist.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16100x hilfreich)

Zitat:
Die Löschung will ich erreichen.

Unwahrscheinlich, dass dies funktionieren wird. Denn alleine schon die Fälligstellung des Kredites kann und darf eingetragen werden. Ohne zusätzliche Androhung. Das steht zu 100% in deinem Kreditvertrag.

Zitat:
Ich war eine längere Zeit nicht zuhause und auf Grund schwerer Erkrankungen jedesmal im Krankenhaus und daher nicht ansprechbar auf Grund von Chemos etc... .

Das könnte ein Weg sein, wenn du tatsächlich über längere Zeit handlungsunfähig warst und das ggf. nachweisen kannst.

Aber: Man wird dir eventuell das Argument vorhalten, dass du wusstest, was auf dich zukommt. Oder war dem nicht so? Sprich: Du hättest dich kümmern können/müssen, dass du da ggf. vorübergehend eine Betreuung bekommst oder jemanden bevollmächtigst, deine Angelegenheiten zu regeln.

Ich würde daher ganz anders vorgehen:
Zitat:
7000 EUR, Eintrag ist von vor einer Woche. Bezahlen könnte ich es, jedoch möchte ich gg den Eintrag klagen, da mir kein Schreiben mit der Drohung eines Eintrags zugesendet wurde.

Direkt bezahlen und dann mit dem Argument, dass man die Summe sofort und zeitnah bezahlt hat und es früher nicht ging wegen der Handlungsunfähigkeit. Sprich: Nicht darauf setzen, dass man alleine wegen der Handlungsunfähigkeit das weg bekommt, sondern vor allem in Kombi mit der Bezahlung. Die Bezahlung würde ich nicht zurückhalten, das macht nämlich wenig Sinn.

Ansonsten würde ich mir einen Anwalt vor Ort suchen und gezielt fragen, ob Erfahrungen mit Schufa-Einträgen besteht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109337 Beiträge, 38287x hilfreich)

Zitat (von XD5):
jedoch möchte ich gg den Eintrag klagen, da mir kein Schreiben mit der Drohung eines Eintrags zugesendet wurde.

Nun, diese Information hat man unter Umständen schon bei Vertragsschluss erhalten.


Also erst mal prüfen
1. Was genau steht in der Schufa an Eintragungen
2. Was genau steht zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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