Hallo
Folgendes Problem: Gestern flatterte von einem Inkasso eine Zahlungsaufforderung in Höhe von knapp 900 Euro ins Haus. Dazu gibt es auch einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2013. Damals musste ich die eidesstattliche Versicherung abgeben.
Tja, meine finanzielle Situation hat sich nicht verbessert und wird sich auch nicht verbessern (gesundheitliche Gründe).
Mittlerweile bin ich auch verheiratet. Aufgrund eines anderen Namens wird das Inkasso das wohl auch wissen. Einkommen habe ich keines und mein Mann ist auch kein Großverdiener.
Wie soll ich jetzt vorgehen?
Den Betrag kann ich unmöglich komplett zahlen. Wenn sie mir nochmals den Gerichtsvollzieher schicken, kann ich den ebenso wenig zahlen und eine Ratenzahlung mit ihm wird auch nicht möglich sein, weil er mind. 100 Euro im Monat verlangt die ich auch nicht aufbringen kann. Es würde wohl wieder auf eine eidesstattliche Versicherung hinauslaufen.
Sollte ich dem Inkasso einen Vergleich Anbieten? Was wenn sie sich nicht darauf einlassen? Ich kann nur eine niedrige Rate zahlen (maximal 30 Euro, weil ich noch andere Schulden zu begleichen habe). Bei knapp 900 Euro wird das wohl zu wenig sein und auch viel zu lange dauern. Ich möchte die Sache gerne aus der Welt schaffen
Kleine Ergänzung: es handelte sich hierbei um einen Vertrag bei einer Fernschule. Das heißt ich habe keine Ware in Anspruch genommen und auch keine Dienstleistung, weil diese ja sofort von deren Seite eingestellt wurde. Aber dann wurde eben der komplette Betrag fällig.
-- Editiert von User am 12. November 2022 16:51
Ältere Forderung, Vollstreckungsbescheid
12. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 12. November 2022 | 16:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ältere Forderung, Vollstreckungsbescheid
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 12. November 2022 | 19:18
Von
Status: Student (2499 Beiträge, 733x hilfreich)
ZitatEs würde wohl wieder auf eine eidesstattliche Versicherung hinauslaufen. :
Gibt es nicht mehr. Heißt seit einigen Jahren Vermögensauskunft.
ZitatAber dann wurde eben der komplette Betrag fällig. :
Zurecht. Falls du zu diesem Zeitpunkt bereits andere Schulden hattest kannst du froh sein, dass keine Betrugsanzeige erhalten hast. Dienstleistungen zu buchen ohne bezahlen zu können ist Betrug. Nur so am Rande, da dir das ja so wichtig war zu erwähnen.
Was willst du denn anbieten? Ich vermisse hier die Strategie. Meldest du dich bei deinen Gläubigern nur falls diese auf dich zukommen?
#2
Antwort vom 17. November 2022 | 13:59
Von
Status: Gelehrter (11084 Beiträge, 4274x hilfreich)
ZitatSollte ich dem Inkasso einen Vergleich Anbieten? :
Wie würde der denn aussehen? Sprich wieviel könntest du "sofort" flüssig machen und ans Inkasso überweisen?
ZitatWas wenn sie sich nicht darauf einlassen? Ich kann nur eine niedrige Rate zahlen (maximal 30 Euro, weil ich noch andere Schulden zu begleichen habe). :
Wenn sie sich nicht darauf einlassen, gibt es keinen Vergleich.
Eine Ratenzahlung mit 30€ ist sinnlos, da dort gerne Vereinbarungsgebühren in Rechnung gestellt werden, die deine Zahlungen verpuffen lassen würden.
ZitatWie soll ich jetzt vorgehen?[/quote :
Wenn du nicht zahlen kannst, kannst du nicht zahlen, dann kommt eben nochmals der GF und nimmt die Vermögensauskunft ab.
Ohne "vernünftige" Raten (hier würde ich zu min. 200€ raten), macht es keinen Sinn dort zu versuchen die Schulden zu tilgen.
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