Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe vor ca. 1 Jahr etwas bei ebay verkauft. Der K zahlte per PAYPAL und die Ware wurde als Päckchen gesendet obwohl auch versand als Versichert angegeben war. Der K wollte diesen Vers. Versand nicht. Nun hat der K behauptet nie die Ware erhalten zu haben und bei PAYPAL nun Käuferschutz beantragt. PP buchte nun den Betrag wieder ab und ich habe nun den Minusbetrag. Da ich diesen nicht ausgeglichen habe kam KSP ins Spiel. Von denen habe ich eine Vollmacht verlangt diese kam nun am 3.4.09!! Mit Datum 8.4.08. KEINE Forderungsaufstellung dabei diese kam schon mit den ersten Schreiben. Ist nun die Vollmacht Ohne "echte" Unterschrift also in Kopie gültig? Wie soll ich weitervorgehen? Die drohen mit Mahnbescheid. Und Gericht.
Ärger mit KSP und PAYPAL
5. April 2009
Thema abonnieren
Frage vom 5. April 2009 | 16:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit KSP und PAYPAL
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. April 2009 | 16:35
Von
Status: Schüler (487 Beiträge, 311x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 5. April 2009 | 20:32
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
quote:
Ist nun die Vollmacht Ohne "echte" Unterschrift also in Kopie gültig? Wie soll ich weitervorgehen?
muß orginal unterschrieben sein
Wäre durchaus sinnvoll wenn Du zwischenzeitlich die nichtstrittige HF an paypal überweist
Und jetzt?
Schon
268.178
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
Top Inkasso Themen
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten