Ärger mit Postbank und RA Reyl und accredis

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gina45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Ärger mit Postbank und RA Reyl und accredis

Hallo,
kann mir jemand bitte helfen: Ich hatte damals ein ehemaligen gemeinsamen Girokonto mit Exmann, seit Dezember 2003 benutze ich dies nicht mehr, ich habe es stilllegen lassen im 05.01. 2004, ich bin persönlich bei der Postbank gewesen , hab es abgegeben und schreddern lassen und eine Neue karte bekomme, neue Girokonto bekommt man nur, wenn man Alte abgibt, ich tat es sowieso,seine Anwältin teilte mir mit, dass er auch still legt und ich tat es auch. Nun im Sommer 2004 bekam ich Schreiben von Postbank RA Reyl, dass ich 8700€ zurück zahlen soll. Exmann hob aus Rache Geld ab obwohl es still gelegt würde.
Nun bin ich im Negativen Schufa drin und kann kein Kredit bekommen, obwohl ich auch kein Geld abgehoben hat, ich bekam reichlich Schreiben von RA Reyl von Postbank und auch accredis inkasso, aber ich hab widersprochen, nun im November 2008 musste ich zum Landgericht, ich wollte die Richterin alles vorlegen, aber es hat nicht mal 3 minuten gedauert, Richterin sagte, es war ein oder konto, ich sagte ich hab gekündigt und im Schreiben seiner Anwältin vom Ex steht auch drin, trotzdem hob er ab, sie schmetterte ab und sagte ich solle Anerkennen, ich bekam nicht alles mit, weil ich Schwerhörig bin und mein (neuer) Anwalt fragte mich vorher ob ich Dolmetscherin brauche, ich bejahe es und bei Termin sagte Anwalt dass wäre teuer. ich habe mein Anwalt gesagt dass ich widerspreche, und in berufung gehen will, da ich dies auf keinen Fall anerkenne, zumal nicht mal Dolmetscherin anwesend war, bin 100% Schwerhörig, aber er schickt mir nur Rechnung und dass ich zahlen müsse auch an Postbank, ich habe ihn bestellt, damit er mich verteidigt und nicht Postbank hilft, irgendwas stimmt da nicht, nun soll ich ganze Kosten übernehmen, obwohl ich im recht bin und beweise habe.
Was kann ich noch tun. Gibt es Hilfe für mich??
Weil ich kein Kredit mehr bekomme wegen Schufa, wird mein haus Zwangsversteigert und das ist im nächsten Monat.

Aus wirtschaftlichen Gründen und weil ich im Recht bin habe ich Prozeßkostenhilfe beantragt, nun sagt mein Anwalt, dass ich nicht bewilligt bekomme, weil Postbank im Recht sei, aber ich bin doch im Recht. Aber er hat nicht mal ans gericht geschickt wegen bewilligung.
Da ich auch noch wegen diese ganze Geschichte Privat-Insolvenz beantragt habe.


Herzlichen Gruss
Gina



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Welche größere Stadt ist in deiner Nähe ?

lg

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#2
 Von 
Gina45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hamburg

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dein Fall ist sehr komplex - ich würde mir zuerst mal von einer Schuldnerberatung Infos einholen

z.b

http://www.diakonie-hamburg.de/visitenkarte.schuldnerberatung/info.html?root=1
http://www.finanzinform.de/schuldnerberatung-hamburg.html

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gina45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)


Guten Morgen thethellion,

erst mal recht Herzlichen Dank für dein Info.

Bei einer Schuldenberaterin bin ich ja schon. Ich hab da Privatinsolvenz beantragen müssen auf Anraten von Schuldenberaterin, über die sache mit Schufa sind ihnen die Hände gebunden, da dürfen die nicht machen, ist Sache vom Anwalt, aber ich brauche einen der mir Hilft und für mich kämpft, da ich in Berufung gehen möchte. deswegen komme ich ja nicht aus der Schufa raus, die ich gar nicht verursacht habe.

Lg Gina

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#5
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Werte Gina45,

leider war die Beratung durch Ihren Anwalt in diesem Fall völlig korrekt. Ich würde Ihnen daher dringend davon abraten weiter den Klageweg zu beschreiten, da dies nur noch weitere Kosten verursacht.

Zum rechtlichen:

Wenn das Konto (auch) auf Ihren Namen lief (und Sie nicht nur eine Verfügungsbefugnis hatten) haften Sie für Fehlbeträge auf dem Konto als Gesamtschuldner zusammen mit Ihrem Mann. Das bedeutet - laienhaft gesprochen - dass Sie der Bank bei der Kontobeantragung versprochen haben, alles was mit diesem Konto schiefgeht notfalls auch alleine (ohne Hilfe Ihres Mannes) abzuzahlen.

Zwar ist Ihr Mann im Unrecht, das braucht die Bank aber nicht zu interessieren, da das Versprechen weiterhin gilt (die Bank geht es nichts an, ob Sie sich von Ihrem Mann trennen. Sie hat sich darauf verlassen, dass Sie beide dafür einstehen). Die Bank darf daher die gesamten 8700 € auch allein von Ihnen zurückverlangen und muss sich nicht an Ihren Mann halten.

Ihre einzige Chance ist es, sich das Geld von Ihrem Mann zurückzuholen.

Zuletzt ist es auch egal, dass Sie keinen Dolmetscher hatten, da sie auch mit Dolmetscher keine Chance gehabt hätten zu gewinnen (die Bank hatte Recht. siehe oben). Aus diesem Grund bekommen Sie auch keine Prozeßkostenhilfe, da diese eine Form von Kredit ist, der vom Staat nur gewährt wird, wenn Chancen bestehen zu gewinnen (dann muss ja der Gegner zahlen).

Soweit es den Schufa-Eintrag angeht, so besteht dieser leider zu Recht. Da diese Schuldnen eben auch Ihre Schulden sind (Gesamtschulden) kann dieser nicht gelöscht werden. Letztlich kommt es darauf aber auch nicht mehr an. Ihre Privatinsolenz wird ohnehin in die Schufa eingetragen, so dass sie vermutlich bis zur Löschung des Insolvenzeintrages in 10 Jaren (7 Jahre Insolvenzverfahren + 3 Jahre Löschungsfrist) in jedem Fall keinen Kredit mehr bekommen würden.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Auskunft geben kann. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.



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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gina45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)


Hallo,
ich hatte vorher einen Anwalt gehabt, der seit längerem damit beschäftigt hatte, aber weil ich kein Kinderunterhalt bekam und es mir zulange dauerte (3 Jahre) hab ich Anwalt gewechselt!
Dieser "alte" Alwalt hat auch Prozeßkostenhilfe beim Gericht beantragt und betätigte mir danach, dass ich dies bekomme, da dieser reichlich Unterlagen hatte gegen die Postbank und ich somit gewinnen sollte, sonst hätee er es mir nicht mitgeteilt.

Ich gehe doch in Berufung... und widerspreche.... wenn ich nichts ganz verstehe, ist man trotzdem verpflichtet mir Dolmetscherin zur Verfügung zu stellen...


Ich hab im Gefühl, dass Sie RA O.B. sind?
wenn Sie es so schildern, kommt mir verdächtigt vor...

Trotzdem Danke...


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)



Warum halten mich hier eigentlich ständig alle für irgendwelche seltsamen Typen ?

quote:
und es mir zulange dauerte (3 Jahre) hab ich Anwalt gewechselt!
Dieser "alte" Alwalt hat auch Prozeßkostenhilfe beim Gericht beantragt und betätigte mir danach, dass ich dies bekomme


Vielleicht sollten Sie mal darüber nachdenken, warum, obwohl dieser Anwalt sich angeblich so lange damit beschäftigt hat und er angeblich schon Prozeßkostenhilfe beantragt hatte, trotzdem 3 Jahre lang nichts passiert ist.

Ich kann Ihnen versichern, ein erfolgreicher Prozeßkostenhilfeantrag dauert nicht so lange. Hätte Ihr erster Anwalt getan, was er behauptet hat, hätten Sie bereits Post vom Gericht (also die Prozeßkostenhilfe) bekommen.

Es sieht eher so aus, als hätte Ihnen der erste Anwalt Unfug erzählt. Vor deutschen Gerichten gewinnt nicht derjenige, der mit mehr Papier wirft.

Es geht vor dem Zivilgericht auch nicht um Gerechtigkeit sondern um Rechtsanwendung. Ihr Exmann hat sich übel verhalten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie gegen die Bank gewinnen.

Es gibt einen Unterschied zwischen Gerechtigkeit (was ist "fair" ) und (Zivil-)Recht (was sagt das Gesetz).

Wenn es nicht noch Details gibt, die Sie hier nicht gepostet haben, haben Sie keine Chance. Dann ist weiteres Klagen reine Geldverschwendung.

Trotzdem Ihnen viel Glück (und Ihrem Exmann eine harmlose aber schmerzhafte Krankheit ;) ).

-- Editiert von Ebenezer am 21.01.2009 23:58

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#8
 Von 
Gina45
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

also das mit 3 Jahren war bezüglich Kinderunterhalt, Diebstahl ( er brach bei mir ein, fälschte mein Unterschrift beim Überweisungsvordrucke, die er hier auch entwendete/und Schriftprobe liegen auch vor dies alles würde gemacht und an das Gericht und Staatsanwaltschaft geschickt, aber der "Alte" anwalt hat ca. 3 Jahre verstreichen lassen wegen dieser Sache. Ich fragte immer wieder, wann ich es wieder bekomme und warum er noch bei der Postbank arbeitet.

Dann kam 2008 Schreiben vom Landgericht wegen Postbank (da hatte ich noch "alten Anwalt" es würde auch Prozeßkostenhilfe beantragt und dann bekam ich bescheid dass es bewilligt wird, weil mein "alter" Anwalt ausreichend Unterlagen hatte. Aber dann wechselte ich Anwalt (auch ihm sagte ich dass ich bei ihm auch nochmal Prozeßkostenhilfe beantrage und ich gewinnen müsste (wir hatten ja Rosenkrieg, unter anderen wolle er mich fertig machen usw. und da Exmann selbst bei der Postbank arbeitete und zwar als Schriftsetzer in der Druckerei bei der Postbank) er hat nachweisbar eine Dritte EC Karte besorgt und damit Geld im Automaten abgehoben/auch nachweißbar) Daher könnte "der Alte" Anwalt auch sicher gehen dass wir gewinnen, er hat wahrscheinlich erst mal erkundigung im höheren Amt eingezogen.

Also ich wollte Ihnen nur sagen, dass Prozeßkostenhilfe gegen Postbank im Sommer/Herbst 2008 beantragt würde, nachdem ich Schreiben vom Landgericht bekam.
Alles andere wie oben beschrieben wegen anderen Sache hats dies so lange gedauert, da wird man ja entäuscht, wenn man oft hingeht um zu erfahren wann ich mein gestohlenes Geld wieder bekomme, die fürs Haus gedacht war.
Das ist einer der Gründe, warum ich Anwalt wechselte.

So bekam ich sogar Rückstände bei der Bank die mir auch kündigten.
Ich hoffe, Sie verstehen jetzt wie es ist??? Wenn ich durcheinander schreibe liegt es wohl daran, dass ich Schwerhörig bin und nicht ganz richtig formulieren kann.

Ich möchte auch noch was dazu sagen, daß Exmann bei der Postbank ja auch Postbank-Investment hat und zwar 10 - 12 Stück, warum würde dies nicht eingezogen/abgerechnet mit Überziehungen beim Girokonto???
deshalb ist es alles nicht nachvollziehbar, dass ich zahlen muss.

Aber bei der Postbank hatte ich noch 4 oder 5 in Original ( Postbank-Investment vom Exmann), die ich dem Anwalt mitgab auch gab ich ihm den Schreiben von der Postbank mit, die die Postbank (investmentsabteilung) aus versehen an meine Adresse schickte und die gab ich auch dem "alten Anwalt"


Es grüßt Herzlich
Gina45

-- Editiert von Gina45 am 22.01.2009 11:36

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
und dann bekam ich bescheid dass es bewilligt wird, weil mein "alter" Anwalt ausreichend Unterlagen hatte


Und das war auch tatsächlich eine Bewilligung für ie Klage der Postbank und nicht für den Unterhaltsprozess ?

quote:
er hat nachweisbar eine Dritte EC Karte besorgt und damit Geld im Automaten abgehoben/auch nachweißbar) Daher könnte "der Alte" Anwalt auch sicher gehen dass wir gewinnen, er hat wahrscheinlich erst mal erkundigung im höheren Amt eingezogen.


Nochmal: Es ist völlig egal wie falsch sich Ihr Ehemann verhalten hat. Wenn die Postbank ihm nicht absichtlich dabei geholfen hat, dann müssen Sie für jeden Fehler Ihres Ehemannes haften.

quote:
Ich möchte auch noch was dazu sagen, daß Exmann bei der Postbank ja auch Postbank-Investment hat und zwar 10 - 12 Stück, warum würde dies nicht eingezogen/abgerechnet mit Überziehungen beim Girokonto???


Wie ich oben bereits geschrieben habe. Sie beide sind Gesamtschuldner. Das heisst die Bank kann sich aussuchen, von wem Sie das Geld haben will. Sie kann auch alles von Ihnen holen und gar nichts von Ihrem Ehemann. Sie müssten dann selbst das Investment Ihres Mannes pfänden lassen, um Ihr Geld widerzubekommen.

Ich fürchte die Angelegenheit ist deutlich zu Umfangreich für eine Forumsberatung. Nach dem was Sie bisher geschrieben haben deutet mir allerdings vieles darauf hin, dass Ihnen Ihr erster Anwalt eine Menge Unfug erzählt hat, weil er sich mit Ihnen nicht streiten wollte und dass Iht zweiter Anwalt Recht hatte.

Sie können gerne noch einen weiteren Anwalt für eine neutrale Prüfung hinzuziehen. Nach dem derzeitgen Kenntnisstand würde ich von einer Klage aber immer noch dringend abraten.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

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