Ärger mit Tesch Inkasso

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Adler76
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Tesch Inkasso

Der Fall sieht in Kurzfassung wie folgt aus:

Person A hat Angeblich 2013 einen Vertrag mit einem Stromlieferanten geschlossen, nachweis hierrüber konnte bis heute nicht vorgelegt werden. Weder vom Anbieter selbst noch von Tesch Inkasso.
Person A hatte Gesundheitliche Probleme, diese wirkten sich auch auf die Psyche aus(Depressionen).
2014 das Schreiben von Tesch Inkasso das man vom Stromanbieter bevollmächtigt sei die Forderung einzutreiben.

Person A hatte hier den Nachweis Schriftlich nach §410 BGB verlangt. Jedoch nur als "Normalen Brief" Versendet.
Tesch Inkasso geht seit 2014 nicht darauf ein, bzw. sagt, diese Schreiben gibt es nicht. 2015 wurde dann mit Androhung von Haft die Vermögensauskunft gefordert. Psychisch angeschlagen gab Person diese unfreiwillig ab, da es einen Vollstreckungstittel gibt.
Person A war in der Zeit Psychisch Krank und unter Medikamenten, zudem Angst vor dem Gefängniss.

Telefonate brachten auch kein Ergebnis, nur Drohungen mit weiteren Zwangsvollstreckungsversuche mit Androhung eines Haftbefehls.

Person A hatte den Vorschlag die Hauptvorderung zu bezahlen, sobald die Abtretungserklärung vorliegt. Tesch Inkasso Verweigert aber diese, und Droht Munter weiter. Sie habe die Forderung zu Dulden und zu Bezahlen sonst kommt die Zwangsvollstreckung und Haftbefehl. Dieses Telefonat habe ich selbst mitbekommen.

Es werden Monatlich 20€ Überwiesen um Zahlungwille zu zeigen, Mundlich im Telefongespräch mit Tesch Inkasso so abgemacht.
Jetzt besteht mehr der Verdacht das Tesch Inkasso gar keine Abtretungserklärung hat, sonnst könne man ja diese der Vermeindlichen Schuldnerin zukommen lassen.

Letztes Schreiben von A an Tesch Inkasso am 04.07.2017 um mit nachdruck die Abtretungserklärung einzufordern. Hier kam wieder nur ein Schreiben mit Aufforderung mit Einkommensnachweisen von Person A. Die Raten wären Unangemessen, bei weiterzahlung der 20€ kommt es zur Zwangsvollstreckung.

Kann man hier noch etwas gegen die "Erpressungen" machen?


Grüße Adler76




-- Editier von Adler76 am 10.07.2017 18:32

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Adler76):
Kann man hier noch etwas gegen die "Erpressungen" machen?


Schlecht bis gar nicht, da es wohl einen Titel gibt, gegen den man nichts unternommen hat. Würde beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und einen Anwalt draufschauen lassen.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Was soll ein RA denn tun?

Hier liegt ein Titel vor. Diesen kann man sich ggf in Kopie zusenden lassen. Wenn das IB in eigenem Namen tituliert hat braucht es keine Abtretungserklärung.

Der TE sollte aufhören mit dem IB zu telefonieren. So was macht man schriftlich. Fordert eine Titelkopie, Forderungsaufstellung und ggf Abtretungserklärung an. Dann wieder posten und ggf die FA und den Titel einstellen (Namen, AZ, ... schwärzen).

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#3
 Von 
Adler76
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich das weis, ist der Titel vom Stromversorger.
Auf Aufforderungen die Dokumente vorzuweisen reagiert Tesch Inkasso seit 4 Jahren nicht.
Stattdessen wird gleich der Gerichtsvollzieher losgelassen und mit Haftbefehl gedroht!
Wurde alles mehrfach Schriftlich angefordert, vergebens.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich nehme an, Sie sind nicht der Betroffene und wissen daher nicht alles, was in der Vergangenheit so - auch vom Schuldner - gelaufen ist.

Einmal wie auch von den anderen unterstellt, hier liegt bereits ein Titel vor, wird sich das Inkasso um Auskunftsforderungen des Schuldners wohl nicht weiter kümmern. Denn es kann mit dem Titel zwangsvollstrecken lassen.

Einen Hinweis auf solch legitime Möglichkeiten als Erpressung zu bezeichnen, halte ich für absolut verfehlt. Der Zug für Verhandlungen oder eigene Nachfragen ist - wenn der Gläubiger nicht mitspielen will - schon lange abgefahren.

Allein die Aufforderung Einkommensnachweise einzureichen zeigt aber, dass das IB ggf. einer einvernehmlichen Regelung zugänglich ist. Dann ist es aber auch legitim, wenn sich der stundungswillige Gläubiger selbst ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners machen will.

Der Schuldner ist ja nicht verpflichtet die Auskünfte zu erteilen, muss dann aber damit rechnen, dass die Ratenzahlungsvereinbarung aufgekündigt und der GV mit der Vollstreckung beauftragt wird.

Berry

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Person A hat Angeblich 2013 einen Vertrag mit einem Stromlieferanten geschlossen, nachweis hierrüber konnte bis heute nicht vorgelegt werden

Mit dem Grundversorger kommt übrigens schon bei Strom Entnahme ein Vertrag zustande. Da gibt es dann u.U. gar keinen unterschriebenen Vertrag.

Zitat:
Person A hatte den Vorschlag die Hauptvorderung zu bezahlen, sobald die Abtretungserklärung vorliegt. Tesch Inkasso Verweigert aber diese, und Droht Munter weiter.

Wenn der Titel auf den Stromanbieter lautet, könnte man hier mal beim Aufsichtsgericht Beschwerde einreichen. Dass die sich weigern, beispielsweise eine Vollmacht vorzulegen. Dass sie mit Verhaftung drohen usw.

Zitat:
zu Bezahlen sonst kommt die Zwangsvollstreckung und Haftbefehl

Wie ist der exakte Wortlaut dieser Drohung? Denn die konkrete Drohung mit einer Verhaftung steht keinem Inkasso zu. Auch bei Vorliegen eines Titels nicht. Man kann ggf. eine Vermögensauskunft verlangen und bei Nicht-Abgabe eine Verhaftung androhen. Da diese aber abgegeben ist, gibt es keine Verhaftung. Wird dennoch damit gedroht, um Raten o.ä. zu "erpressen", kann dies sehr wohl eine Straftat sein. Allerdings dürfte das dann eher eine Nötigung sein.

Bevor man sich entscheidet, was man macht, sollte man sich eines überlegen: Wenn man auf Vergleichsverhandlungen aus ist, könnte das kontraproduktiv sein. Allerdings ist die Frage, wie verärgert das Inkasso jetzt schon ist.

Vielleicht kann man folgendes machen: Darauf hinweisen, dass die vereinbarte Ratenzahlung bestehen bleibt und notfalls vor Gericht gezogen wird, sollte das Inkasso sie willkürlich platzen lassen. Titelkopie und detaillierte Forderungsaufstellung anfordern, sowie Vollmacht. Ankündigen, dass man bei Verweigerung der Vorlage eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreicht. Frist von 14 Tagen setzen.

So wie du schreibst, ist das Inkasso bereits verärgert oder hat einen irgendwie in den Topf "Lässt sich veralbern" geworfen. Da sollte man mal rauskommen.


Unabhängig davon: Wurde denn damals 2013 der Strom an einen anderen Versorger bezahlt? Oder wieso das "angeblich" in deinem Beitrag? Gibt es über die gesundheitlichen Probleme ärztliche Aufzeichnungen?

Man kann bei entsprechenden Situationen gegen existierende Titel vorgehen. Die Hürden sind aber hoch. Sollte man nicht ohne Anwalt probieren. Wenn hier eine gewisse Notsituation vorlag, in der man nicht rational handelte aus Angst oder wenn eine Straftat dem ganzen zugrunde liegt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Adler76
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem liegt darin, dass das IB von anfang an die Herausgabe der Unterlagen verweigert, indem es seit 4 Jahren erst gar nicht auf diese Forderung eingeht, bzw. den Zugang abstreitet.
Liegt hier nicht ein Verstoß gegen die Pflicht nach §410 Abs.1 vor.

Genauere Angaben mache ich später, sobald ich zu Hause bin.

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#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Prinzipiell liegt damit schon ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht vor. Nur was nützt dir das? Der Titel lässt sich damit nicht aus der Welt schaffen.
Bitte erst mal alle Fakten nennen bzw zusammen suchen, dann kann man wirklich weiter helfen.

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#8
 Von 
Adler76
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Prinzipiell liegt damit schon ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht vor. Nur was nützt dir das? Der Titel lässt sich damit nicht aus der Welt schaffen.
Bitte erst mal alle Fakten nennen bzw zusammen suchen, dann kann man wirklich weiter helfen.


Darum geht es auch nicht. Wie bereits geschrieben, wollte man die Hauptvorderung begleichen, aber auch nur diese.
Solange bis der Nachweis einer Abtritserklärung nachgewiesen ist. Denn, solange diese nicht nachgewiesen ist man nicht im Verzug. Außer ich Irre mich da gewaltig!?

Den Schriftverkehr werde ich nachher Anonymisiert hier Einstellen.

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Die Frage nach einer Abtretung hat mit dem Verzug nichts zu tun. Es ist für dich nur wichtig hinsichtlich der Inkassogebühren, und an wen die Zahlungen zu leisten sind. Vielleicht meinst du auch eine Vollmacht? Auch die ist natürlich wichtig, aber für den Verzug auch nicht nötig

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich drücke es nochmal anders aus, was wir meinen.

Der Titel ist da. PUNKT.
Tesch ist "seriös". Bedeutet, dass die nicht so blöde sind, Titel zu fälschen und ähnliches. PUNKT.
Der Gerichtsvollzieher war vorstellig, hat die VA abgenommen. Das macht er nur, wenn der Titel vorhanden ist. PUNKT.

Es gibt jetzt drei Wege:
A) Man wehrt sich gegen den Titel als solches. Die Hürden sind wirklich sehr hoch. Ob das geht aufgrund der außerordentlichen Situation, ob man also in der Zeit nicht fähig war, sich selbst zu verteidigen, keine Ahnung. Ohne dass es klare medizinische Unterlagen gibt, was damals los war und dass man nicht geschäftsfähig war, wird das IMHO gar nichts. Ohne versierten Anwalt würde ich mich das nicht wagen.

B) Man versucht mit dem Inkasso hinzukommen. Dann ist jeder Weg, das Inkasso zu verärgern, gut abzuwägen. Lieber nicht verärgern. Denn am Ende zählt nur: Man will den entwerteten Titel und ob nun das Inkasso eine Vollmacht hatte oder nicht, das sollen Gläubiger und Inkasso unter sich ausmachen, wenn die das Geld weiterleiten oder nicht. Juckt einen nicht, wenn der Titel entwertet wurde und ausgehändigt wurde.

C) Das Inkasso will sich eh nicht auf Zugeständnisse einlassen, will keinen Vergleich. Dann kann man ebenso auf Prinzipien rumreiten und sich richtig wehren. Das meine ich oben damit, dass man nicht in den Topf "Lässt sich verarschen" bleiben sollte. Sonst machen die Inkassos weiter. Wenn sie merken, dass da jemand ist, der panische Angst bekommt und zahlt und zahlt und Gebühren anerkennt, die Unsinn sind. Wieso sollte man da nicht melken?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
Adler76
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier die schreiben vom IB.....

https://c.web.de/@334965707622062805/Bh5rwaM8TtK2YtUCVogP_w

auf Schreiben 1: Zurückweisung und Aufstellung und Legitimation angefordert Schriftlich(ohne Einschreiben)

auf Schreiben 2: Richtigstellung mit Kopie von Schreiben 1(Ohne Einschreiben) danach EV abgegeben trotz Einigungsversuch
+ Telefonat, hier wurde angegeben eine Abtretung zu haben

auf schreiben 3Telefonische Ratenzahlun von 20€ ausgemacht, mit zustimmung der Abtretung zu Schiecken

auf Schreiben 4 noch nicht reagiert


-- Editiert von Adler76 am 11.07.2017 21:16

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Schreiben aus 2017 sind unmissverständlich. Was kann man daran nicht verstehen.

Du willst die Abtreteung. Wofür?

Werden sie Dir vermutlich nicht schicken.

Aber weil Du dich weigerst Raten in Höhe von 50 € zu zahlen und auch die Einkommensauskunft nicht erteilst, werden sie vermutlich den GV beauftragen. Und spätestens im nächsten Jahr dann wohl auch eine neue Vermögensauskunft, wenn die letzte aus 2014 ist. Alles auf Deine Kosten.

Man kann sich das Leben auch selber schwer machen. Zumindest so lange, wie noch eine bereits titulierte Forderung besteht.
Ist die Titelforderung bezahlt, sieht die Situation anders aus.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Adler76
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

1. es geht hier nicht um mich!

2.

Zitat:
Du willst die Abtreteung. Wofür?

wer Angiebt, eine Abtretung zu haben, muss diese nach $410 Abs.1 dem/der Schuldner/in vorweisen
Könnte ja jeder kommen und behaupten er hätte das Recht einzutreiben

Ich hatte auch vor eineinhalb Jahren mit diesem IB zu tun. IB gab Telefonisch an, eine Abtretung zu besitzen. Mein Anwalt vorderte die Abtretung, bekam diese aber auch nicht. Erst als das AG Köln bestätigte dass das IB diese vorweisen muss!

Kommt aber vielleicht auch auf den Fall an!?

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