Akkurat Inkasso Forderung von 2009

7. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.02.2019 12:20:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Akkurat Inkasso Forderung von 2009

Ich habe eine Forderung von 406 € von Akkurat Inkasso in Gera erhalten, mit dem Betreff Bearbeitungswechsel zur Außendienstdurchführung.
Punkt 1:
Die Forderung bezieht sich auf 2009 hin, von Neckermann. Das komische ist, sie schreiben zwar meinen Namen richtig, aber setzten mir einen 2. Vornamen an, den ich aber nicht habe und sprechen mich auch mit diesem an.
Ich leide seit meiner 1. Depression unter mehreren Gedächtnislücken. Daher kann ich mir schon vorstellen, das ich bei Neckermann zu der Zet was bestellt habe, aber ich weiß es nicht mehr sicher. Doch wieso sollte ich einen 2. Namen dazu dichten?
Punkt 2: Auf Grund einer schweren Verletzung bin ich arbeitslos und daher nicht in der Lage diese Forderung in Raten zu begleichen. Wäre eine Stundung möglich?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Taucht in dem Schreiben irgendetwas von einem "Titel" auf? Oder die Stichwörter "Mahnbescheid" bzw. "Vollstreckungsbescheid"?

Falls nicht, würde ich denen erst mal folgendes schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie wollen. Zum einen ist die Forderung verjährt, zum zweiten dürfte es sich um eine Personenverwechslung handeln. Sollten Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich auf ihre Kosten einen Anwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragen."

Das wars. Dann sollte eigentlich Ruhe sein.

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#2
 Von 
guest-12311.02.2019 12:20:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Taucht in dem Schreiben irgendetwas von einem "Titel" auf? Oder die Stichwörter "Mahnbescheid" bzw. "Vollstreckungsbescheid"?


Ja, es steht leider *Vollstreckungsbescheid von 2010 mit Gerichtszeichen da.

Wieso sollte das verjährt sein?

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 611x hilfreich)

Zitat (von Ni8ke):
Wieso sollte das verjährt sein?


Ohne Titel wäre das so.

Per Einschreiben Kopie vom VB anfordern und dann Adresse abgleichen. Schonmal mitteilen, dass man keinen zweiten Vornamen hat und von einer Verwechslung ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Wichtig: Sobald man die Kopie des VB hat, hat man exakt 14 Tage Zeit, bei Gericht Einspruch einzulegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen wegen fehlerhafter Zustellung. Sollte das Inkasso schreiben, dass man das in der Tat verwechselt hat, hebe dieses Schreiben bitte mindestens 30 Jahre auf. Nicht dass die dann ein paar Jahre später wieder ankommen.

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