Alektum Inkasso Hauptforderung 0,00€

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
AlexPeter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alektum Inkasso Hauptforderung 0,00€

Hallo,
habe Anfang letzten Monats ein Schreiben der Alektum Group erhalten, in dem es um eine (bereits in Raten, immer fristgerecht bis Ende letzten Jahres über Lindorff Inkasso zurückgezahlte) angebliche "Forderung aus Darlehensrückzahlung" bei der Ferratum Bank geht."

Im Anschreiben ist dann schon mal die Rede von "unser Mandant Alektum Capital AG hat uns beauftragt [...], die oben genannte Forderung bei Ihnen einzuziehen."

Weiter geht es, nach den ganzen Paragraphen mit:

"Hauptforderung: 0,00€
Verzugszinsen: 58,04€
Kosten unverzinslich: 0,00€
Inkassokosten: 0,00€
Auslagepauschale Inkassokosten [...]: 0,00€
Gesamtsumme: 58,04€"

Auf der nächsten Seite im Erläuterungstext ist dann die Rede von:
"[Datum] Inkassokosten: 15,83
[Datum] Auslagepauschale Inkassokosten: 3,17
[Datum] Gesamtforderung: 58,04"

Na was denn nun?! :D
Habe aufgrund der Widersprüche nicht gezahlt.

Vor kurzem kam dann wieder ein Schreiben (keine Mahnung, oder Zahlungserinnerung), in dem wieder 58,04€ gefordert werden.

Finde das alles etwas fadenscheinig und frage mich natürlich wie aus einer Hauptforderung i.H.v. 0,00€, Verzugszinsen i.H.v 58,04€ entstanden sein sollen?

Vielleicht hatte das ja jemand schon mal.

Mfg PeterAlexander

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Tip:
Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht einreichen!

Alektum GmbH
Geschäftsführer Alois Faninger
Augustenstraße 79
80333 München

Tel.: +49 (0) 89 130 100 4050
Fax: +49 (0) 89 130 100 4051
E-Mail: info@alektumgroup.de
WWW: www.alektumgroup.de


Eingetragen im Handelsregister München unter HRB 209494

USt.-ID-Nr. DE236980260

Als Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/index.html) in Deutschland unter dem Aktenzeichen 371 E – M 1757a registriert durch die zuständige Registrierungsbehörde

Münchner Amtsgericht

Der Präsident
Pacellistraße 15
80315 München

-- Editiert von vundaal76 am 02.10.2019 14:05

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also das ist ja mal ein guter Scherz des Inkassos. Sie wollen 0,00€ einfordern und dafür wollen sie eine Inkassobüro berechnen.

In die Beschwerde würde ich schreiben, dass die doch mal prüfen sollen, wieso ein Inkasso eine nicht existierende und mit 0,00€ ausgewiesene Forderung eintreiben will. Und ob die denen so einen Unfug nicht verbieten können.

Wahrscheinlich reden die sich mit "Versehen" oder "Software-Fehler" heraus. Das wäre sicher auch vor Gericht lustig.

Richter: "Ja, was habt ihr denn so gemacht, dass ihr die Inkassogebühr verdient habt?"
Inkasso: "Wir beraten unsere Mandantin, wir prüfen den Fall sorgsam und individuell, wir leiten die Schritte ein..."
Richter: "Ja, halt. Ihr habt die Sache geprüft."
Inkasso: "Ja, wir prüfen das."
Richter: "Und dabei ist nicht aufgefallen, dass es die Forderung gar nicht gibt?"
Inkasso: "Ähhhm. Die Forderung gibt es ja. Sie beträgt 58,04€"

Lustig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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