Hi,
welchen tieferen Sinn hat es, wenn ein Inkassounternehmen die Abtretung von Alg-2-Ansprüchen zur Sicherung eines Ratenzahlungsplans verlangt? Alg 2 erreicht ja nie eine pfändbare Höhe, und was nicht pfändbar ist, kann man auch nicht wirksam abtreten. Oder irre ich mich da?
Gruß vom mümmel
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Alg 2 und Abtretung
29. Oktober 2009
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Frage vom 29. Oktober 2009 | 16:47
Von
Status: Unbeschreiblich (32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
Alg 2 und Abtretung
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2009 | 23:28
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
quote:
welchen tieferen Sinn hat es, wenn ein Inkassounternehmen die Abtretung von Alg-2-Ansprüchen zur Sicherung eines Ratenzahlungsplans verlangt? Alg 2 erreicht ja nie eine pfändbare Höhe, und was nicht pfändbar ist, kann man auch nicht wirksam abtreten. Oder irre ich mich da?
Macht absolut keinen Sinn !
Trotzdem würde ICH NIchts unterschreiben !!!
Gib doch mal mehr Info zur Forderung
lg
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