AliExpress - Klarna - Coeo Inkasso - Verzug - Hauptforderung nach Inkasso beglichen

15. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
AliExpress - Klarna - Coeo Inkasso - Verzug - Hauptforderung nach Inkasso beglichen

Hallo.

Hoffe, man kann mir hier einen Rat zu meinem Problem mit Klarna / Coeo geben. Ablauf:

1.4.19 Kauf bei AliExpress per Handy-App. Bezahlung per Klarna. Bin mir nach wie vor sicher, meine Kontonummer eingegeben zu haben und somit KEINE Bezahlung per Rechnung angestoßen zu haben.

12.4. Artikel geliefert

1.7.19 "Letzte Mahnung" von Klarna vom 27.6.19 per Post bekommen. Kein Einschreiben. Zahlungsziel: 6.7.19
"Your AliExpress order - For order details please contact AliExpress"
Ich wußte nicht, um was es geht. Welcher Artikel/Bestellung?

Es wurde eine Bestellnr. angegeben, die mit keiner AliExpress-Bestellung übereinstimmt. Dachte sie wäre Klarna-intern.
Bestelldatum: 1.4. (da hätte es wohl bei mir klingeln müssen)
Bei Fragen zur Bestellung Händler kontaktieren
Bei Fragen zur Bezahlung logge Dich bei Klarna ein. (Ich wußte nicht, daß ich dort einen Account habe)
Eine sehr lange Alipay-Nr, die mir und später AliExpress-Chat nichts sagte.

Auf Klarna Website keine Tel-Nr gefunden. Heute weiß ich, daß man ein Hörer-Symbol anklicken muß.
Account für Chat erstellt, weil ich nicht wußte, daß man sich mit der email einzuloggen hat, die man bei AliExpress hat. Im Chat 2 Damen gefragt, ob Sie mir anhand der Best-Nr, die Klarna im Briefkopf angibt mitteilen können, um welche AliExpress-Rechnung es sich handelt. Auch die sehr lange Nummer hinter dem Wort Alipay diente nicht der Klärung. Im Endeffekt hat mich der Chat weder aufgeklärt, daß Klarna in Vorleistung gegangen ist, noch um welche Bestellung/Artikel bei AliExpress es sich handelt. An dieser Stelle hätte ich ohne zu wissen, was ich bezahle, überweisen sollen. Für mich liegt hier ein Versäumnis von Klarna vor.

Auskunft: Ich schulde AliExpress Geld. Bitte an AliExpress wenden. Kein Hinweis auf die Hotline. Keine AliExpress-Bestellnummer.

Nach meinem Rechtsverständnis muß ein Händler auf der Rechnung nachvollziehbar darlegen, warum er Geld möchte.

Chat AliExpress: Es sind keine Forderungen offen. Mit der von Klarna angegebenen Best-Nr. konnten 2 Mitarbeiter nichts anfangen.

13.7.19 Post von Coeo Inkasso. Kein Einschreiben. Zahlungsziel 17.7.19
"...vom obigen Gläubiger sind wir mit dem Einzug der fälligen Forderung... beauftragt worden."
Hauptforderung x Euro
Zinsen 0,10 Euro
Inkassovergütung 45 Euro
Pauschale 9 Euro

13.7.19 Telefonat Klarna
Auflösung der Forderung: Kauf auf Rechung. Hatte davon keine Kenntnis. Bankkonto u. Bestellverlauf verglichen u. den nicht vom Bankkonto bezahlten Artikel gefunden.

Rechnung + 2 Mahnungen seien per email an mich gegangen. Leider nutze ich dieses Mailfach nie u. habe keinen Zugang mehr. Nochmal Rechnung oder Mahnungen per email oder Post senden sei unmöglich. Account wäre bis auf das letzte Mahnschreiben leer.

Es wurden von Klarna 3 x 1,20 Verzugskosten berechnet.

Mir war nicht bewußt, daß ich mit Zahlung über Klarna einen Klarna-Account erstelle. Mir sind beim Bezahlvorgang über die AliExpress-App keine Klarna-AGBs aufgefallen. Ich bin mir sicher, so wie immer, meine Kontoverbindung zur Zahlung eingegeben zu haben.

Gab es das Bezahlverfahren "Auf Rechnung" von Klarna bei AliExpress schon am 1.4.19? Einige Internetseiten berichten erst ab dem 10.5.19 über diese Neuerung in der Zukunft. Wenn Klarna Mahnungen per Post sendet, muß eindeutig aufgezeigt werden, für was zu zahlen ist? In diesem Fall steht auf der Mahnung weder, daß man in Vorleistung gegangen ist, noch eine Bestellnummer von AliExpress. Genauso auf der Rechnung, die über das Inkasso-Portal einzusehen ist. Dort steht jedoch, daß die Forderung vom Händler an Klarna abgetreten wurde. Dies ist das einzige Dokument was dort vorliegt. Für mich hängt von der Bezahlungsmethode ab, ob ich verpflichtet war, das email-Fach zu kontrollieren. Bezahle ich per PayPal oder gebe meine Bankverbindung nach SOFORT/Klarna ein, ist von mir wohl nicht zu verlangen, daß ich im email-Fach nach Abretungen und Rechnungen suche.

Inzwischen, habe ich die Hauptforderung + Verzugskosten (3 Mahnungen) an Klarna überwiesen. Da Mahnung 1 eigentlich kostenlos hätte erfolgen und Mahnung 2 ebenfalls per email kam, wäre genug bezahlt, um auch die Zinsen zu decken. Extra erwähnt habe ich lediglich Hauptforderung plus Verzugskosten.

Da ich in Verzug war, wird das Inkasso weiter auf den Gebühren bestehen. Die Meinungen im Internet, ob diese generell oder in der Höhe rechtens sind, gehen auseinander.

Hatte vor, das Inkasso aufzufordern, mir zu belegen, daß ich auf Rechnung gekauft habe, bzw. daß ich dies stark anzweifel. Letztlich nutzen wird das wohl nicht.

Was ratet Ihr mir?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von ZwergNase7):
Leider nutze ich dieses Mailfach nie u. habe keinen Zugang mehr.

Dein Problem ... wenn die zugegangen sind, sind sie in Deinem Machtbereich gelandet.



Zitat (von ZwergNase7):
Hatte davon keine Kenntnis.

Das Problem: hätte man aber haben können.



Zitat (von ZwergNase7):
Bankkonto u. Bestellverlauf verglichen u. den nicht vom Bankkonto bezahlten Artikel gefunden.

Das hätte man auch schon früher machen können.



Die fehlende Mitwirkung an der Aufklärung von Seiten Klarna könnte sich aber sehr positiv auf den Beginn des Verzugs auswirken, wenn Klarna den Zugang der E-Mails nicht nachweisen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Harry van Sell.
Fakt ist, daß ich noch nie auf Rechnung über AliExpress bestellt habe. Anzuzweifeln ist, ob dies am 1.4.19 überhaupt in deren System möglich war. Daß möglicherweise Forderungen von einem zum anderen Bezahldienstleister weitergegeben werden und der Käufer dadurch nur per eMail erfährt, halte ich ohne deutlichen Hinweis für kundenunfreundlich und ohne Zustimmung für kriminell. Ich kann nicht nachvollziehen, wie es zu einer Abänderung meiner Bezahlmethode kam.

Wie ist zu verstehen, daß sich die fehlende Aufklärung seitens Klarna auf den Verzug auswirkt? Meines Erachtens bin ich seit Ablauf des Zahlungszieles der Rechnung. Von der Rechnung wußte ich nur leider nichts. Ich wußte anfangs überhaupt nicht, warum Klarna mir eine Mahnung schickt. Wird der Verzug aufgehoben, wenn ich mich beim Gläubiger erkundige, was und warum er etwas von mir fordert? Mal davon ab, wäre ein Chat oder Telefonat nicht belegbar. Lediglich mein Browserverlauf belegt, daß ich im Klarna-Chat war.

Laut telefonischer Auskunft von Klarna gibt es in meinem Account nur noch die letzte Mahnung einzusehen.
Beim Inkasso kann man als einziges Dokument die erste Rechnung einsehen.

Die Rechnung zeigt weder die AliExpress-Bestellnummer, noch eine Artikelbezeichung auf. Datum und Betrag sind gegeben. Muß das zwingend für eine Zuordnung und Anerkennung der Forderung genügen? Die anderen Artikel, die ich an diesem Tag bestellt habe, wurden auf dem Kontoauszug mit "Alipay" vermerkt. Nicht mit "Klarna". Obwohl ich meine, immer die selbe Bezahlmethode gewählt zu haben.

Ich hatte jetzt vor, der Forderung gegenüber Inkasso zu widersprechen und den Nachweis einer ordentlichen Rechnung mit Angabe der ursprünglichen AliExpress-Bestellnummer und Bezeichnung des Artikel zu fordern. Andernfalls kann die Forderung nicht zugeordnet werden. Die Hauptforderung ist zwar bereits bezahlt, jedoch liegt hier für mich schon ein Formfehler vor.

Den Zugang der eMails möchte ich belegt haben, sowie einen Nachweis, daß ich auf Rechnung bezahlt, bzw. einen Auftrag in Vorleistung zu gehen an Klarna gegeben habe.

Ich habe von Inkasso ein Zahlungsziel bis 17.7.19 auferlegt bekommen.

Es wird immer wieder behauptet, daß Klarna/Coeo nicht vor Gericht ziehen, da in Portalen keine Urteile zu finden sind. Gilt die Gesetzgebung von 2013, nach der die Inkassogebühren den einfachen RA-Satz nicht übersteigen dürfen nicht auch für das Gespann Klarna/Coeo?

Vielen Dank

-- Editiert von ZwergNase7 am 15.07.2019 22:14

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Anzuzweifeln ist, ob dies am 1.4.19 überhaupt in deren System möglich war.

Ausgedacht haben sie sich das wohl kaum. Ich arbeite selbst mit Klarna, da greift keiner in den Prozess von Hand ein. Du musst also Rechnung ausgewählt haben.

Zitat:
Wird der Verzug aufgehoben, wenn ich mich beim Gläubiger erkundige, was und warum er etwas von mir fordert?

Nein.

Zitat:
Muß das zwingend für eine Zuordnung und Anerkennung der Forderung genügen?

Was steht den auf der Rechnung? Ansonsten ist das kein Grund, du weißt ja, was du bestellt hast.

Zitat:
Ich hatte jetzt vor, der Forderung gegenüber Inkasso zu widersprechen und den Nachweis einer ordentlichen Rechnung mit Angabe der ursprünglichen AliExpress-Bestellnummer und Bezeichnung des Artikel zu fordern. Andernfalls kann die Forderung nicht zugeordnet werden. Die Hauptforderung ist zwar bereits bezahlt, jedoch liegt hier für mich schon ein Formfehler vor.

Fakt ist: Du bist im Verzug. Also hast du auch die Kosten zu zahlen. Für mich wären das auch die Inkassokosten, das mag der Ein oder Andere hier anders sehen. Auf jeden Fall sind Zinsen zu zahlen.
Formfehler gibt es in solchen Privatangelgenheiten nicht, geschweige denn, dass hier einer vorliegen würde.

Zitat:
Den Zugang der eMails möchte ich belegt haben, sowie einen Nachweis, daß ich auf Rechnung bezahlt, bzw. einen Auftrag in Vorleistung zu gehen an Klarna gegeben habe.

Ich würde einfach die bestelle Ware zahlen? AliExpress saugt sich das sicherlich nicht aus dem Finger.

Zitat:
Es wird immer wieder behauptet, daß Klarna/Coeo nicht vor Gericht ziehen, da in Portalen keine Urteile zu finden sind. Gilt die Gesetzgebung von 2013, nach der die Inkassogebühren den einfachen RA-Satz nicht übersteigen dürfen nicht auch für das Gespann Klarna/Coeo?

Tun sie ja auch nicht.

-- Editiert von The Mentalist am 16.07.2019 15:00

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Man könnte noch prüfen, ob die Höhe der geforderten Vergütung angemessen ist. Die Inkassos schießen in der Regel da gerne mal übers Ziel hinaus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Klarna hat anscheinend noch nie explizit wg Inkassogebühren geklagt. Selbst im Verzugsfall nicht .In den großen Urteilsdatenbanken wie z.b jurion.de ist zumindest kein einziger Fall zu finden das dies jemals versucht wurde.
Auch hier im Forum gab es diesbezüglich bisher keine Hinweise
Dabei spielt es keine Rolle ob Ident,segoria, coeo oder ra mumm beauftragt war.

Könnte es daran liegen das Gerichte diese Kosten als nicht durchsetzungsfähig erachten würden da klarna selbst ein Onlinebezahldienst ist ?

Oder verzichtet klarna doch nur aus "Kulanz" Immerhin kommt klarna aus dem ABBA Land Schweden und entdeckt letzten Endes die Liebe zum Kunden

Da fallen mir 2 ABBA Songs ein die passen : Money Money Money , The winner takes it all

-- Editiert von thehellion am 18.07.2019 09:57

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry
Die Inkassokosten lagen bei 45 plus 9 Euro. 1,0 Vergütung plus Auslagenpauschale.

Ich hatte, wie beschrieben, Klarna um Hilfe gebeten, die Forderung zuzuordnen. Das gelang nicht. Erst im Inkassoschreiben wurde mir die ehemalige Bestellnummer bei AliExpress genannt. Also muß Klarna sie gehabt haben. Alternativ bezahlt man eben blind, ohne zu wissen für was und ob berechtigt. Denke, so geht es nicht!

Inzwischen ist ein zweites Schreiben von Coeo eingegangen. Zinsen und Inkassokosten, die in einem Betrag zusammengefasst wurden. Klarna hätte mitgeteilt, daß die Hauptforderung beglichen sei. Auf meine Fragen, die ich mitsamt Widerspruch per Fax gesandt hatte, wurde nicht eingegangen.

Ist es für den weiteren Ablauf sinnvoll, den Widerspruch nochmal per Einschreiben zu senden? Das Zahlungsziel des zweiten Schreibens ist seit zwei Tagen verstrichen. Am Ende ist doch weder das Fax noch das Einschreiben 100prozentig sicher.

Danke

-- Editiert von ZwergNase7 am 27.07.2019 12:05

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein, blind und nur auf Verdacht muss niemand bezahlen.
Ich würde nichts weiter schreiben. Du hast deine Haltung klar gemacht, der Fall ist damit vorerst erledigt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Ich habe inzwischen noch 5 Briefe vom Inkasso plus einen von Frau Mumm bekommen. Die vom Inkasso habe ich gar nicht mehr geöffnet. Das Ganze geht jetzt seit 8 Monaten. Das Inkasso hätte doch schon längst klagen können. Wird das nur gemacht, um die Forderung in die Höhe zu treiben? Wie deutet Ihr das Verhalten vom Inkasso?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hat es mit dieser Aussage auf sich:

"Ausserdem ist Klarna eine andere Geschichte, sollten Zahlungen ausstehen wird das Konto Saldo angepasst."

Dann wäre die Übergabe an ein Inkasso unnötig? Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie deutet Ihr das Verhalten vom Inkasso?

Das sind automatisierte Nerv-Briefe. In der Hoffnung, du knickst ein, weil du deine Ruhe haben willst.

Wie du schon vermutest: Wenn die sich ihrer Sache sicher wären, hätten sie längst geklagt.

Ansonsten: Das Inkasso stellt nie eine Rechnung an Klarna. Die Behauptung, es entstünde ein Schaden, ist pure Erfindung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich erhalte nun seit Juli 2019 Post vom Inkasso. Und immer wieder frage ich mich, worauf das abzielt. Sollte die Forderung haltbar sein, hätte man doch längst Klage eingereicht. Wäre eine Geschäftspraktik, die Kosten über Jahre anwachsen zu lassen und dann zu klagen überhaupt rechtens?
Danke nochmal.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von ZwergNase7):
Wäre eine Geschäftspraktik, die Kosten über Jahre anwachsen zu lassen und dann zu klagen überhaupt rechtens

Selbstverständlich. Für eine Klage hat man theoretisch ewig Zeit, praktisch verjährt der Spaß nach 3 Jahren zum Jahresende, also in deinem Fall zum 31.12.2022.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von ZwergNase7):
Und immer wieder frage ich mich, worauf das abzielt.

In der Regel ist das Ziel "nerven bis der Adressat aufgibt".



Zitat (von ZwergNase7):
Wäre eine Geschäftspraktik, die Kosten über Jahre anwachsen zu lassen und dann zu klagen überhaupt rechtens?

Ja, das wäre durchaus rechtens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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