Hallo,
ich habe Ende 06/2010 bei einem Internetserviceprovider (ISP)gekündigt. In der Kündigungsbestätigung vom ISP stand, dass ich die Geräte bis zum 07.07.2010 zurückschicken soll.
Nun kam gestern der Brief von einem Inkassobüro (IB), dass ich die Rechnung (Rechnung vom 17.11.2010) vom ISP über die Hardware, ( 22,16 EUR ) und die Kosten für das IB ( 42,5 EUR ) begleichen soll.
Ok ich habe es versäumt und bin bereit die Hardware zu zahlen, aber ich habe vom ISP definitiv keine Rechnung über die Hardware bekommen, ich hätte sie gleich bezahlt, aber ich habe definitiv KEINE bekommen. Ich bin, was Korrespondenz angeht, sehr genau und hefte alles ab.
Ich würde jetzt die Hauptforderung direkt an den ISP zahlen und sowohl dem IB als auch den ISP über die fehlende Rechnung informieren und die nächsten Mahnschreiben aussetzen.
Darf ich das so machen oder muss ich jetzt einfach zahlen.
Danke
Alice Versäumter Hardwareversand und gleich Inkass
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
JA das kann man so machen.
Das Inkasso wird trotzdem weiter nerven ... so 3-6 Bausteinbriefe werden da noch kommen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Würde ich ebenso vorgehen :
Hauptforderung unangekündigt direkt an den GL überweisen
Am Besten Du postest wieder hier wenn das IB seine Gebühren in dem kommenden zweiten Schreiben "begründet"
-- Editiert am 04.12.2010 22:03
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Hallo,
danke für die Antworten. Nur nochmal zur Absicherung.
1) Ich überweise die aktuelle hauptforderung von 22,16 EUR direkt an den Gläubiger (ISP).
2) Ich antworte nicht auf das aktuelle Schreiben vom IB.
3) Die nachfolgend aufgelisteten Kosten vom IB zahle ich NICHT.
- Verzugszinsen 0.00 EUR
- vorgerichtliche Kosten 12,5 EUR
- Gebühr * in Höhe von 25 EUR (Verzugsschadenersatz)
- Auslagenpauschale von 5 EUR
4) Ich setze nachfolgende Mahnungen vom IB aus. Keine Antwort oder Widerruf. (Schreibe Euch natürlich die neuen Forderungen)
5) Einen gerichtlichen Mahnbescheid widerrufe ich sofern ich einen bekomme und ziehe den nicht zurück.
Ganz großen Dank für Eure Hilfe!
Grüße
Ja, so würde ich das machen ...
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Ha ja. Die Frist für den Widerspruch beim MB ist 2 Wochen, und der Widerspruch muss beim zuständigen Mahngericht eingelegt werden. Ganz wichtig: Nicht zurückziehen!
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Hallo Morgause,
das verstehe ich nicht. Also ich muss jetzt doch den aktuellen Mahnbrief des IB widerrufen? Oder bezog sich die Antwort auf Punkt 5 meines letzten Postings?
Und warum kann ich das so machen? Dann kann ja jeder kommen und warten bis das IB schreibt. Einfach Hauptforderung zahlen und abwarten. So richtig geheuer ist mir das nicht, aber ich vertraue einfach mal den Antworten.
Grüße
-- Editiert am 05.12.2010 21:32
Punkt 5 war wohl gemeint
Der Hinweis von @Morgause bezog sich auf den unwahrscheinlichen Fall das der GL bzw das IB wg den IB Gebühren einen Mahnbescheid auf den Weg gibt.
Ist extrem selten - allerdings nicht 100 % auszuschließen
Hier hat ein Inkassobüro mal die € für den MB investiert :https://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren
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Thehellion hat Recht, genau so war's gemeint -)
-- Editiert am 05.12.2010 22:11
Morgenröte kennt offensichtlich nur diesen Satz ...
Aber mal im Ernst - Sie sind sich nicht sicher, ob Sie das alles so machen sollen, wie hier geschrieben!?
quote:Da tun Sie auch gut dran - bei den Antwortern ist nicht ein Anwalt, nur Laien ...
So richtig geheuer ist mir das nicht, aber ich vertraue einfach mal den Antworten.
Sie werden zur Veratwortung gezogen, nicht die.
quote:Doch, haben Sie!
Ok ich habe es versäumt und bin bereit die Hardware zu zahlen, aber ich habe vom ISP definitiv keine Rechnung über die Hardware bekommen, ich hätte sie gleich bezahlt, aber ich habe definitiv KEINE bekommen. Ich bin, was Korrespondenz angeht, sehr genau und hefte alles ab.
quote:Hier war Ihnen Frist gesetzt und die haben Sie, trotz perfekter Ordnung, verstreichen lassen!? Warum sollte, Ihrer Meinung nach, der Provider verpflichtet sein, Ihnen eine Nachfrist zu gewähren!?
In der Kündigungsbestätigung vom ISP stand, dass ich die Geräte bis zum 07.07.2010 zurückschicken soll.
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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "
Moin,
nein ich habe keine Rechnung bekommen. Ich habe alle Rechnungen online bekommen. Nach der Kündigung plus einen Monat später auch keinen Zugriff mehr auf das Kundencenter.
Und wenn ich schreibe, dass ich keine Rechnung bekommen habe, dann ist es auch so, da können Sie nicht kommen und meinen Aussagen widersprechen.
Auch ist mir bewusst das diese Fragen von Laien beantwortet werden, hätte ich einen Anwalt gewollt, dann hätte ich mich an einen gewendet.
Grüße
Moin,
das Thema hat sich erledigt. Die Rechnung die ich nie bekommen habe, hat ein Datum vom 17.11.2010.
So habe ich selbst im BGB nachgeschaut und unter § 286 "Verzug des Schuldners" Absatz 4 folgendes gefunden:
quote:
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der
Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung
besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder
Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist,
spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Jetzt schreibe ich dem IB, dass ich gestern die HF gezahlt habe, innerhalb der Frist liege ohne in Verzug zu kommen und mich für die Rechnung bedanke, die vom schei** ISP nie bekommen habe.
Oder ich widerrufe erstmal und fordere die Vollmacht, incl widerruf über Speicherung der Daten, bla bla.
Ich glaube das gebe ich mir noch!
Grüße
-- Editiert am 06.12.2010 13:52
Zitat:
Doch, haben Sie!
quote:In der Kündigungsbestätigung vom ISP stand, dass ich die Geräte bis zum 07.07.2010 zurückschicken soll.
Hier war Ihnen Frist gesetzt und die haben Sie, trotz perfekter Ordnung, verstreichen lassen!? Warum sollte, Ihrer Meinung nach, der Provider verpflichtet sein, Ihnen eine Nachfrist zu gewähren!?
WIESO???
Da stand nur etwas vom zurücksenden der Hardware mit Frist.
KEIN Zahlbetrag oder eine Zahlungsfrist ...
Also kann für die Geldfoderung noch kein Verzug eingetreten sein, da die elementarsten Grundlagen für diesen Verzug gefehlt haben.
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-- Editiert am 06.12.2010 18:20
quote:
Original von niezusehn: In der Kündigungsbestätigung vom ISP stand, dass ich die Geräte bis zum 07.07.2010 zurückschicken soll.
Ja gut zitiert. Ich vergaß zu schreiben, dass nach Ablauf der Frist die Geräte in Rechnung gestellt werden.
Sie haben mir eine Rechnung mit dem Datum vom 17.11.2010 geschickt. Angeblich, denn ich habe sie nicht bekommen. Aber egal, selbst wenn ich sie bekommen hätte, habe ich 30 Tage Zeit zu zahlen. Egal welche Frist sie mir gesetzt haben ich habe 30 Tage Zeit ab Datum des Eingangs, also bei mir das Rechnungsdatum, weil ich ja nix bekommen habe.
Wie gesagt, ich hatte bis zum 7.7 Zeit die Geräte zurückzuschicken BEVOR sie mir in Rechnung gestellt werden. Nun ja, die Geräte habe ich gestern bezahlt. Innerhalb der gesetzlichen Frist.
Bitte keine Halbweisheiten mehr. Entweder fachlich belegbare Kommentare oder einfach ignorieren. Ich habe mein Problem gelöst und Schnaggär die mal gar keine Ahnung haben, bitte ich mal den sabbel zuhalten, ist ja echt schlimm.
-- Editiert am 06.12.2010 18:46
quote:Wo haben Sie das denn her?!
Aber egal, selbst wenn ich sie bekommen hätte, habe ich 30 Tage Zeit zu zahlen. Egal welche Frist sie mir gesetzt haben ich habe 30 Tage Zeit ab Datum des Eingangs, also bei mir das Rechnungsdatum, weil ich ja nix bekommen habe.
quote:Auf welches "Gesetz" beziehen Sie sich!?
Innerhalb der gesetzlichen Frist.
quote:Ja, die notorischen Möchtegern Anwälte sind schon ein rechtes Kreuz ...
Bitte keine Halbweisheiten mehr. Entweder fachlich belegbare Kommentare oder einfach ignorieren. Ich habe mein Problem gelöst und Schnaggär die mal gar keine Ahnung haben, bitte ich mal den sabbel zuhalten, ist ja echt schlimm.
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Hallo anephan,
ich würde mir ja jetzt die Mühe machen und Ihre Fragen beantworten, aber es steht bereits in genau zwei Beiträgen über Ihnen. Ja gleich zweimal, inkl. mit Hinweis zum Gesetzestext.
Wenn ich mit dem Thema durch bin, werde ich hier über das Ergebnis berichten. Dann werden wir sehen ob ich Recht behalten habe oder auch nicht, zumindest würde ich dann meine Lehre daraus ziehen.
Grüße
quote:????????
Ja gleich zweimal, inkl. mit Hinweis zum Gesetzestext.
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