Alter KfB von 2007

13. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Alter KfB von 2007

Hallo,
folgendes Problem, bzw ich schreibe erstmal den zeitlichen Ablauf bevor ich frage.
Thema Mietschulden, die sache landete vor Gericht usw.
06.2007 - Kostenfestsetzungsbeschluss.
06.2012 - Komplette Restzahlung an Anwalt des Gläubigers (vorher waren monatliche Ratenzahlungen).
08.2012 - Bestätigung vom Anwalt des Gläubigers das die "Angelegenheit" abgeschlossen ist.
11.2016 - Erster Brief vom Inkasso das der KfB aus 2007 noch offen ist (von mir wurden angeblich nur die Mietschulden, aber nicht der KfB selber bezahlt)
04.2019 - Inkasso meldet sich wieder das der KfB immer noch offen ist.
02.2023 - Inkasso meldet sich erneut das der KfB immer noch offen ist.
08.2023 - Inkasso bietet mir an diurch eine zahlung von 50% die sache aus der Welt zu schaffen.
,....da ich jetzt bemerkt habe das das ding auch in der Schufa steht muss ich mich jetzt wohl doch mal drum kümmern das die sache entgültig aus der Welt geschafft wird,....
Also,..das Aktenzeichen vom KfB und das Aktenzeichen aus dem Brief 2012 vom Anwalt in dem er schreibt das die Angelegenheit erledigt ist, ist das gleiche.
Trotzdem meint das Inkasso das der KfB weiterhin offen ist und sie nunmal den original Titel haben.
,......da stellen sich mir noch folgende Fragen.
1: Warum sollte ein Anwalt ein KfB an einem Inkasso verkaufen statt das Geld selber einzutreiben?
2: Warum schludert das INkasso Büro 7 Jahre lang rum und bietet mir jetzt sogar an nur 50% zu zahlen? Wenn die einen Titel haben hätte es doch schon längst kein problem sein können einen GErichtsvollzieher vorbei zu schicken bzw die Schuld zu pfänden!?
3: Was soll ich jetzt tun? VErmutlich wäre zahlen das einfachste,..aber ca 600€ sind für mich viel geld

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
06.2007 - Kostenfestsetzungsbeschluss.
06.2012 - Komplette Restzahlung an Anwalt des Gläubigers
Zunächst:
An der Stelle hätte man die Herausgabe des Titels (vollstreckbare KFB-Ausfertigung) verlangen sollen.
Um so mehr als auch der Anwalt bestätigt hat, dass es erledigt ist.
Dann könnte den Titel jetzt niemand in Händen halten und keiner könnte jetzt mehr eine Vollstreckung daraus androhen bzw. durchführen, die jetzt wegen Erfüllung abgewehrt werden wird müssen.

Zitat (von schulden1992):
Warum schludert das INkasso Büro 7 Jahre lang rum und bietet mir jetzt sogar an nur 50% zu zahlen? Wenn die einen Titel haben hätte es doch schon längst kein problem sein können einen GErichtsvollzieher vorbei zu schicken bzw die Schuld zu pfänden!?
Das ist die entscheidende Frage und in der Tat verdächtig.

Eine Möglichkeit wäre, auf die Vollstreckung zu warten und dann Vollstreckungsabwehrklage zu erheben.

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#2
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

natürlich hätte ich damals die Herausgabe des Titels verlangen müssen (das weiss ich heute auch), nutzt mir aber jetzt leider nichts.
WOher weiss ich überhaupt das die einen "originalen" titel haben? die haben mir zwar schon eine Kopie geschickt, aber diese Kopie kann ja keine ahnung wie alt sein!?.
Auf die Vollstreckung warte ich ja schon jahre lang,...da ist bisher nichts passiert, und ich fürchte da wird auch nichts passieren.
Würde die sache ja auch einfach (wie bisher die letzten jahre) aussitzen,..Problem nur:
Ich MUSS aus die Schufa raus :-(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124498 Beiträge, 40371x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
1: Warum sollte ein Anwalt ein KfB an einem Inkasso verkaufen statt das Geld selber einzutreiben?

Ganz einfach: weil er auf letzteres keine Lust hat



Zitat (von schulden1992):
2: Warum schludert das INkasso Büro 7 Jahre lang rum und bietet mir jetzt sogar an nur 50% zu zahlen?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Inkassos sind jetzt nicht gerade als Hort der Kompetenz und für gute Organisation bekannt.



Zitat (von schulden1992):
3: Was soll ich jetzt tun?

Also ich würde folgendes machen
Die Forderung gegenüber dem Inkasso bestreiten, Herausgabe des Titels verlangen, beides in gerichtsfester Form.
Der Schufa gerichtsfest mitteilen, das die Forderung bestritten da erledigt ist, entsprechende Nachweise beifügen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
Auf die Vollstreckung warte ich ja schon jahre lang,...da ist bisher nichts passiert, und ich fürchte da wird auch nichts passieren.
In dem Fall wäre eine Möglichkeit, eine negative Feststellungsklage zu erheben, um feststellen zu lassen dass der Anspruch nicht besteht.

Nur:
In dem gerichtlichen Verfahren wird man - um die Klage zu gewinnen - beweisen müssen, dass die titulierte Forderung bereits bezahlt wurde.
Und daran scheitert's wohl, wie hier bereits zu lesen ist:
https://www.123recht.de/forum/inkasso/Inkasso-moechte-KFB-von-2007-erneut-bezahlt-haben-__f605771.html

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124498 Beiträge, 40371x hilfreich)

Für den Fall das Chris198204 und schulden1992 tatsächlich die selben User sind, ziehe ich den Teil meiner Antwort "Also ich würde folgendes machen" zurück.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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