Amazon /BFS Inkasso - Gebühren berechtigt?

4. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
orishas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Amazon /BFS Inkasso - Gebühren berechtigt?

Hallo zusammen!

Bei mir ist ein Amazon-Gutschein in Höhe von 10€ aus irgendeinem Grund nicht auf korrekt abgebucht worden.

Daraufhin hab ich eine Forderung über 16€ von Amazon erhalten, diese habe ich am 26.11 überweisen.

Heute (4.12) habe ich ein Brief von BFS Inkasso (angeblich vom 28.11) bekommen, wo ich zu den 16€ noch 27€ Gebühren an das Inkassounternehmen zahlen soll.

Da es sich hier um eine Überschneidung handelt und das Geld am 28.11 bei Amazon war, sehe ich nicht ein die 27€ separat zu begleichen.

Korrekt so oder wie ist die Rechtslage?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

quote:
Daraufhin hab ich eine Forderung über 16€ von Amazon erhalten, diese habe ich am 26.11 überweisen.


Wann haben Sie die Forderung von Amazon erhalten?

quote:
Da es sich hier um eine Überschneidung handelt und das Geld am 28.11 bei Amazon war...


Wenn Sie am 26.11 überwiesen haben muss das Geld am 27.11. bei Amazon angekommen sein, Inlandsüberweisungen dürfen nur 1 Tag dauern.

Was tun?

Einmalig per Einschreiben dem Inkasso mitteilen, dass die Hauptforderung bereits VOR Einschaltung des Inkasso beglichen war und somit deren Forderung gegenstandslos ist.

Danach Kommunikation mit denen einstellen, weitere Schreiben nicht beantworten sondern abheften.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
orishas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Brief von Amazon wurde nicht als Einschreiben verschickt, er könnte ja auch gar nicht oder wesentlich zu spät angekommen sein. Deshalb verstehe ich nicht, wie man direkt im Anschluss dazukommt ein Inkasso zu beauftragen.

Aber das spielt für mich ja auch keine wirkliche Rolle, fakt ist es handelt sich um eine Überschneidung. Habe eine freundliche, aber bestimmte Mail an Amazon und auch das Inkasso Unternehmen geschickt.

Glaubt ihr, dass das Inkasso hier wegen 27€ (reine Inkassogebühr, der Artikel und die Versäumnisgebühr an Amazon ist ja bezahlt) vor Gericht gehen würde?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

quote:
Glaubt ihr, dass das Inkasso hier wegen 27€ (reine Inkassogebühr, der Artikel und die Versäumnisgebühr an Amazon ist ja bezahlt) vor Gericht gehen würde?


Nein, es werden aber noch dutzende "Bettelbriefe" von denen kommen, in denen Ihnen die schlimmsten Folgen dargelegt werden, wenn Sie nicht zahlen.....

quote:
Habe eine freundliche, aber bestimmte Mail an Amazon und auch das Inkasso Unternehmen geschickt.


Sowas schickt man nicht per Mail, denn die gleiche Argumentation
quote:
er könnte ja auch gar nicht oder wesentlich zu spät angekommen sein.
kann Amazon oder das Inkasso ebenso verwenden...

Schick es nochmals per Einwurfeinschreiben raus die 2,40€ Porto sollten es dir wert sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
orishas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Naja ich habe Amazon über deren Seite eine Mail geschickt, da kam ja Mail wurde gesendet. Da ich die 16€ bezahlt habe, sehe ich sowieso keine Veranlassung mit dem Inkasso Unternehmen zu kommunizieren, das war mehr aus gutem Willen, damit die sich die Mühe sparen.

Aber es wird wohl so kommen wie du schreibst, etliche Briefe mit Mahnungen. Ich will mir nur sicher sein, dass ich sie wirklich getrost wegwerfen kann und sie nicht auf einmal doch vor Gericht gehen.

Einfluss auf die Schufa hat ein Inkasso-Unternehmen doch auch nicht, wenn dann müsste Amazon das anzeigen, oder?

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hallo orishas,

ein aller letztes Schreiben per Einwurfeinschreiben an den Inkassoladen.

In etwas so:

Hallo Inkassoteam,

die Hauptforderung ist beglichen!

Deswegem weise ihre Forderung vollumfänglich zurück, weitere Briefe Ihres Ladens werden zu keiner Zahlung führen!

Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich aus diesem Grund widersprechen!

Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem. BDSG nicht einverstanden!

Herzlichst
orishas

Wenn du möchtest, kannst du denen auch noch die telefonische Kontaktaufnahme untersagen.

Gruß
ice

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Und keine Briefe WEGWERFEN!!!!!!!!

Hefte die Teile einfach ab.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
orishas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke schon mal für die Hilfe.

Habe jetzt von Amazon eine Bestötigung bekommen, dass die Forderung beglichen ist und keine FOrderungen von deren Seiten mehr gegen mich bestehen.

Das Geld wäre am 1.12 erst angekommen, der Brief des Inkasso stammt vom 28.11. Jetzt handelt es sich natürlich echt um eine Überschneidung, wobei deren Brief auch erst am 4.12 ankam.

Ich habe die e-Mail auch an das Inkasso weitergeleitet.

Mir ist natürlich klar, dass die keine Ruhe geben und nicht auf die 27€ verzichten.

Kann das Inkasso nur wegen der Inkassogebühren (Forderung ist ja beglichen) einen negativen Schufa-Eintrag machen? Ansonsten ist mir die Post ja egal, denke mal nicht, dass die bei der Sachlage ein Gerichtsverfahren anstreben werden, habe nur Angst um mein Scoring.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

quote:
Das Geld wäre am 1.12 erst angekommen....


Und das ist falsch!
Die haben es wahrscheinlich am 01.12. verbucht, auf deren Konto muss das Geld aber am 28.11. gewesen sein wenn du am 27.11. überwiesen hast.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)



Hallo orishas,

eine bestrittene Forderung darf nicht an die Schufa oder sonst wo hin gemeldet werden

...auch nicht von einem Inkassoladen ;)

Gruß
ice

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2x Hilfreiche Antwort

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