Amazon BFS risk

23. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)
Amazon BFS risk

Hallo liebe Experten,

ich habe ich vergangenen Jahr bei Amazon bestellt und auch bezahlt. Gestern erhielt ich ein Schreiben der BFS risk ein Schreiben, indem der Betrag der damals an Amazon überwiesen wurde, gefordert wird. Es werden Zinsen von 0,86 EUR, vorgerichtliche Mahnauslagen in Höhe von 6,00 EUR und Inkassogebühren von 70,20 EUR verlangt. Immerhin ein Betrag von 370,71 EUR. Amazon habe ich die Nachweise über die Überweisung per E-äMail geschickt.

Kontakt werde ich mit dieser Inkassobude nicht aufnehmen. Was ist mit den Inkassogebühren in Höhe von 70,20 EUR? Wird BFS risk ein Mahnverfahren einleiten wegen der Inkassogebühren.



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32 Antworten
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#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Nö, keine Rechtsgrundlage wenn Zahlung wirklich erfolgte

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Wird BFS risk ein Mahnverfahren einleiten wegen der Inkassogebühren.

Selbst wenn: Dem widerspricht man einfach und gut ist. Kontoauszüge gut aufheben. Sollte BFS nach einem deutlichen Schreiben weiterhin fordern, könnte man zu einem Anwalt gehen und negative Feststellungsklage erheben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wird BFS risk ein Mahnverfahren einleiten wegen der Inkassogebühren.




Das könnte nur der Forderungsinhaber (hier Amazon)

Aufgrund der inkassounfreundlichen Rechtsprechung ist dies allerdings wenig Wahrscheinlich , denn :

http://inkassokosten.wordpress.com/

Mental trotzdem auf einige böse briefe einstellen

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "







-- Editiert thehellion am 23.02.2014 20:13

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#4
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

überprüfe bitte einmal die Bankverbindung von Rechnung und Zahlung. Stimmt der Verwendungszweck?

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#5
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Soeben habe ich mit dem Lastschriftservice von Amazon telefoniert. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass das Kundenkonto ausgeglichen ist. Heute habe ich ein Ratenzahlungsangebot von der BFS risk erhalten, in dem eine Einigungsvergütung und die Inkassogebühren geltend gemacht werden.
Das Lastschriftverfahren habe ich darum gebeten, mir eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen, dass Amazon keine offenen Forderungen hat. Lapidar wurde ich abgewiesen, dass ich mich an das Inkassobüro zu wenden habe.
Die Bankverbindung von Rechnung und Zahlung stimmt ebenso der Verwendungszweck.

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#6
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Inkassobude habe ich gerade per Mail angeschrieben und vollumfänglich der Forderung widersprochen. Mitgeteilt, dass auf weitere Briefe von der Inkassobude und einem Rechtsanwalt keine Zahlung erfolgen wird. Dem Mahnbescheid widersprochen wird und eine Weitergabe der Daten bzgl. Bundesdatenschutzgesetz sowie der telefonischen Belästigung widersprochen wird. Dann habe ich noch geschrieben, dass wenn sie auf ihre Inkassogebühren und Einigungsgebühr bestehen, negative Feststellungsklage erhoben wird. Ebenso habe ich mitgeteilt, dass das OLG Hamm über die fragwürdigen Gebühren des Inkassobüros informiert wird und zum Schluß noch sämtliche Aktenzeichen von den Gerichten beigefügt, die gegen die Inkassogebühren sprechen.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Man wird wohl versuchen, mit dir zu diskutieren und dir vermeintlich inkassofreundliche Urteile benennen. Darauf würfe ich nicht weiter reagieren.

Ich würde dann als Reaktion eine Beschwerde an das OLG Hamm formulieren. Dass die aktiv sind und ihre Gebühren fordern, obwohl es keinen Verzug gab, obwohl man korrekt überwiesen habe und obwohl es laut Mandant keinerlei Fehlbetrag gibt.

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#8
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Habe soeben folgendes Schreiben von BFS risk erhalten. Datiert vom 28.02.2014.

Mit unserem Schreiben werden neben dem geschuldeten Hauptforderungsbetrag auch weitere Kosten geltend gemacht. Diese Vergütung wird unserem Unternehmen seitens der Auftraggeberin vertraglich geschuldet und gegenüber Ihnen als Verzugsschaden geltend gemacht. Für die Erbringung der Inkassodienstleistung haben wir eine Inkassovergütung mit unserer Auftraggeberin vereinbart. Mit dieser Bearbeitungvergütung wird die Bearbeitung des Einziehungsauftrages abgegolten. Hierunter fallen u.a. der Versand von Zahlungsaufforderungen, die Durchführung von Ermittlungen sowie die Führung von individueller Korrespondenz mit dem Schuldner inklusive Aufklärung des Sachverhalts bei der Auftraggeberin und dem Schuldner. Dabei orientiert sich die vereinbarte Vergütung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Höhe nach am Rechtsanwaltsgütungsgesetz (RVG). Dem Eingang der Restforderung in Höhe von 71,11 EUR sehen wir bis zum 14.03.2014 entgegen. Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir das Verfahren gegen Sie fortführen.

Ich bin nie mit der Zahlung in Verzug gewesen. Amazon hat mir bestätigt, dass es keine offenen Forderungen gegen mich gibt.

Für den 1. IKU-Brief 104+7+8+9+18 werden 58,50 EUR geltend gemacht. Auslagen IKU vorgerichtlich 11,70 EUR und es werden Zinsen i.H.v. 0,91 EUR geltend gemacht. Insgesamt ein Betrag von 71,11 EUR.

Per E-Mail habe ich der Zahlung der Inkassogebühren bereits widersprochen und habe auch mitgeteilt, dass ich auch einem Mahnbescheid widersprechen werde, bezüglich der Inkassokosten. Auch frage ich mich was die genannten Zahlenkolonnen hinter dem IKU-Brief bedeuten?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

k.A. was das soll. Ist aber auch völlig egal. Entweder du ignorierst es komplett (abheften, nur gerichtliche Schreiben sind wichtig) oder du gehst aktiv gegen die Pappenheimer vor.

Man könnte denen folgendes schicken: "Hallo. Zur Prüfung der Forderung legen Sie mir umgehend eine Vollmacht im Original, sowie eine Kopie der vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Amazon vor. Weigern Sie sich, ergeht gegen Sie Strafanzeige wegen Betrugs, denn ich gehe davon aus, dass ihre Ausführungen hierzu gelogen sind."

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Typischer Standartbausteinbrief aus der BFS Inkasso Legoabteilung

Einmal widersprochen reicht aus

Man will Dich nur weichklopfen ;)

Cool bleiben



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "



-- Editiert thehellion am 04.03.2014 21:43

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#11
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Heute habe ich eine Ratenerinnerung von dieser Inkassobude vom 21.03.2014 mit folgendem Inhalt bekommen:

Sehr geehrte Frau XXX,

in der benannten Angelegenheit haben wir uns bereits mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 03.03.2014 an Sie gewandt und die Forderung unserer Auftraggeberin einschließlich der aufgrund Ihres Zahlungsverzuges verursachten Zahlungskosten geltend gemacht.

Unser Ratenzahlungsangebot besteht weiterhin. Wir erwarten daher nunmehr den Zahlungseingang für die erste Ratenzahlung in Höhe von EUR 74,43 bis zum 31.03.2014 auf dem genannten Konto.

Wie Ihnen bereits mitgeteilt, verpflichten Sie sich mit Zahlung der ersten Rate vertraglich gegenüber der Amazon EU SARL, die durch diese Ratenvereinbarung entstehenden Einigungsvergütung in Höhe von EUR 75,80, nebst sämtlicher bislang angefallener Inkassovergütung als selbstständige Forderung zu schulden. Die derzeitige Gesamtforderung beträgt einschließlich der Einigungsvergütung EUR 147,09. Wir weisen Sie darauf hin, dass bis zum Abschluss der Angelegenheit zusätzlich weitere Zinsen anfallen werden.

Falls wir keinen fristgemäßen Eingang der ersten Ratenzahlung verzeichnen können oder Sie mit einer Rate länger als 5 Tage in Verzug geraten, wird unsere Auftraggeberin umgehend das mit erheblichen Kosten verbundene gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Wir weisen Sie erneut auf die Möglichkeit hin, uns die Begleichung der Forderung in geringeren Raten anzubieten. Hierzu nutzen Sie bitte den beigefügten Vordruck. Nach Prüfung Ihres Ratenzahlungsvorschlages werden wir uns dann bei Ihnen melden.

Die Forderung von Amazon ist längst beglichen. Dies wurde mir von Amazon so bestätigt. Den Inkassogebühren habe ich bereits widersprochen, nur beharrt diese Inkassobude weiter darauf. Kann ich dieses Schreiben auch getrost zur Seite legen?

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Unser Ratenzahlungsangebot besteht weiterhin.

:banana:
quote:
Einigungsvergütung in Höhe von EUR 75,80, nebst sämtlicher bislang angefallener Inkassovergütung als selbstständige Forderung zu schulden

:party:

Das Schreiben kann doch wirklich nicht ernst gemeint sein

Ist es ernsthaft anzunehmen das da jemand tatsächlich die Brieftasche öffnet ?

Kann ich mir nicht vorstellen

Ich würde nicht mehr reagieren denn der Forderung wurde bereits widersprochen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Eigentlich schon. Abheften und gut ist.

Soll Amazon doch die Inkassogebühren einklagen *lach*

Du hattest doch Nachweise geschickt, dass es längst überwiesen war, richtig?
Wie war der Zeitablauf? Wann war die Bestellung, wann die Lieferung, wann deine Überweisung, wann der erste Inkassobrief?

Nur mal so aus Interesse, vielleicht könnte man eine Beschwerde oder mal ins Blaue geschossen eine Strafanzeige wegen Nötigung/Betrug erstatten. Wenn seit Monaten beglichen war und man sich einfach so ohne Grund mit Mahnungen an dich wendet und auch nach Nachweis der Überweisung keine Ruhe gibt, ist da ja etwas nicht ganz koscher ;-)

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Selten so gelacht :

Ratenzahlungsvereinbarung wg vorgerichtlicher Inkassogebühren inkl Einigungsgebühr

Da fehlen nur noch die Kontoführungsgebührern ;)



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 22.03.2014 12:26

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Da ist die BFS richtig vorsichtig geworden, nachdem es Beschwerden beim OLG Hamm gehagelt hat, dass der Geschäftsführer die Politik angelogen hat (er hat indirekt diese erfundenen Gebühren verurteilt, trotzdem wurden sie von BFS erhoben). Tjaaa. *hust*

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#16
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Also ich im Dezember bei Amazon bestellt und auch gezahlt. Nachdem ich dann das erste Schreiben von bfs bekommen habe, habe ich mich direkt an Amazon gewendet und nachgefragt, ob es noch offene Forderungen gibt. Dies wurde von Amazon verneint und man hat mir von Amazon gesagt, dass Amazon sich direkt an bfs wenden wird. Vor längerer Zeit ist es mir passiert, dass eine Lastschrift nicht von Amazon abgebucht werden konnte, diese habe ich dann inklusive Mahnkosten bezahlt. Die Inkassogebühren zahle ich nicht und das habe ich bfs mitgeteilt.

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Und im Grunde fordert BFS mittlerweile nur noch die Inkassogebühren oder nach wie vor die Hauptforderung?

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#18
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Es werden nur die Inkassogebühren gefordert.

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dann ist es doch eindeutig: Du hast rechtzeitig bezahlt, Amazon hatte die Buchung verschlampt, aber deine Beweise akzeptiert und das Geld "wiedergefunden". Die Beauftragung des Inkassos und damit die Gebühren sind also eindeutig unrechtmäßig.

Du kannst es nun wie gesagt weiter ignorieren.

Man kann aber auch folgendes machen:
- Negative Feststellungsklage via Anwalt (oder selbst), dass die Gebühren Unrecht sind. So man gewinnt, wovon ich ausgehen würde, verbrennt das Inkasso bzw. Amazon richtig Geld.
- Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht, dass die trotz rechtzeitiger Zahlung ein Inkasso eingeschaltet haben, dass es keinen Verzug gab, dass das Inkasso widerrechtlich permanent seine Gebühren fordert, obwohl es nie hätte beauftragt werden dürfen
- Strafanzeige wegen Betrugs/Nötigung. Begründung wäre auch, dass das alles widerrechtlich war, das Inkasso überhaupt einzuschalten, dass die dein Geld plötzlich wiederfinden ergibt irgendwie keinen Sinn und dass die mit Drohungen weiterhin die Inkassokosten fordern, obwohl du nichts für die Einschaltung des Inkassos kannst, ist besonders verwerflich und sittenwidrig. Kommt aber vermutlich nichts bei raus, die werden sich mit einem Versehen rausreden.

:-) Halte uns mal auf dem Laufenden, was du tust oder ob du was tust oder ob überhaupt noch jemals was passiert.


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#20
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich werde die Sache weiterhin aussitzen, wenn dann ein Mahnbescheid kommt, werde ich diesem widersprechen. Den Inkassogebühren habe ich per Mail widersprochen und entsprechende Urteile bezgl. der Inkassogebühren mitgeschickt. Bfs schreibt ja ständig, dass ich mich im Verzug befunden habe, was aber nicht stimmt. Angenommen ich hätte mich im Zahlungsverzug befunden, wie sieht es dann mit den Inkassogebühren aus? Das Ratenzahlungsangebot bezog sich auf die angebliche Forderung und Inkassogebühren.

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#21
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Nachdem ich mir das Schreiben der Inkassobude vom 21.03.2014 nochmals angesehen habe, will die Inkassobude, dass ich die angeblich noch offene Forderung von Amazon in Raten zahlen soll. Da die Inkassobude ja weiterhin stur ist, habe ich heute eine etwas heftigere E-Mail geschrieben. In dieser E-Mail habe ich dann noch geschrieben, wenn ich weiterhin von ihnen belästigt werde, unverzüglich Beschwerde beim OLG Hamm einreichen werde und ggf. wegen Betrug und Nötigung Strafanzeige erstatten werde. Abschließend habe ich mitgeteilt, dass die Inkassobude für mich keine Daseinsberechtigung und Existenz für mich hat, da sie nur von den angeblich vereinbarten Inkassogebühren leben und die Vorlage einer Originalvollmacht und die vertragliche Inkassovergütung verlangt. Da mir bfs auf den Keks geht habe ich den Bundesverhand Deutscher Inkasso-Unternehmen über die Gebahren der bfs informiert. Mal sehen was dabei rumkommt.

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wäre mal was neues, wenn der BDIU die BFS rügen würde. Aber sind wir einmal gespannt :-) Auf jeden Fall gibt es in deiner Akte den Merker "Ärgert uns" *g

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#23
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe gerade mal wieder Post von der Inkassobude erhalten. Eine Originalvollmacht wird nicht vorgelegt, sondern nur eine Kopie die auf den 21.11.2013 datiert ist und eine unleserliche Unterschrift von Amazon. Zu dieser Vollmacht ist noch eine Bestätigung der Vollmacht beigefügt ebenso eine Forderungsaufstellung. Die in den Schreiben erwähnte Inkassovergütungsvereinbarung bekomme ich nicht.

Die Inkassobude setzt mir eine Frist zur Zahlung der Inkassovergütung bis zum 14.04.2014, ansonsten wird das Verfahren gegen mich fortgeführt.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Abheften und ignorieren

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

In dieser Vollmacht wird noch die Unterauftragnehmerin Arvato Finance Services Ltd. genannt.

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#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Hast du jemals mit dieser Firma einen Vertrag abgeschlossen? Nein? Dann gibt es eine Lücke. Nämlich die mutmassliche Abtretung zwischen Amazon und der Arvato. Lustig ist das auch deswegen, weil damit wieder einmal das Inkasso im eigenen Namen fordert bzw. konzernintern fordert (Arvato und BFS gehören zum selben Konzern). Damit sind die Inkassokosten ganz grundsätzlich höchst strittig. Ändert nicht viel, denn in deinem Fall hatte Amazon deine Überweisung ja verschludert und das Einschalten des Inkassos war ganz grundsätzlich nicht OK. Aber es ist ein weiterer Punkt :-)

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-- Editiert mepeisen am 02.04.2014 15:23

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#27
 Von 
ip358355-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab auch selber mit diesem Verein zu tun.Post bekomme ich von denen seit 18.11.13.Am 19.2 war bei Amazon Zahlungseingang (Direktzahlung HF + die 6€ MG) wurde auch in der Forderungsaufstellung berücksichtigt.
Verstehe aber eins nicht bei Forderungsstand
Umsatz: 43.57€
Unverz.Kosten 22.32€
Zinsen: 0.37€
Hauptfordung 20.88€
Rechne ich nur den Umsatz zusammen abzüglich die Direktzahlung ergibt sie 43.57€.Aber warum listen die beim Forderungstand die 20.88€ obwohl ich die inkl. MG an Amazon gezahlt hatte.
Genauso im Betreff steht noch immer"Forderung der Amazon Media EU SARL aus Dienstleistung".
PS Inkassokosten hatte ich letzten Monat schriftlich widersprochen.

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#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das ist der übliche Hütchenspielertrick. Sie lassen mit schnellen Fingern dein Geld verschwinden und behaupten, sie hätten es auf die Inkassokosten angerechnet. Dann behaupten sie "Aber da sind ja noch X € Hauptforderung offen". Klar, denn du hast ja nur so viel überwiesen, dass die Hauptforderung samt Mahngebühren beglichen werden kann, die Inkassogebühren, dafür reicht es nicht.

Diesen Hütchenspielertrick einfach ignorieren bzw. ggf. klar stellen "Wertes Inkasso. Ich hatte den Inkassogebühren widersprochen. Eine Verrechnung mit diesen frei erfundenen Gebühren stimme ich nicht zu."

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#29
 Von 
ip358355-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab mir schon überlegt denen das Briefporto zu erstatten (4,20€ für 7Briefe).Wenn ich denen schon die Wurst vom Brot klaue soll ja wenigstens die Butter drauf bleiben :grins: Ist die BFS eigentlich ein Konzerninternes Inkasso von Amazon?Frag nur wegen der e-Mail Adresse (Amazon@bfs-inkasso.de)

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#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mit der direkten Zahlung an Amazon bist Du aus dem Schneider

Eine Verrechnung gem BGB 367 hat nur auf dem Inkassopapier stattgefunden und hat Dich nicht zu interesieren

Die HF ist vom Tisch

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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