Amazon Buch bestellt Mahnung!

30. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Rectox
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon Buch bestellt Mahnung!

Hallo,
Kurz im Vorfällt will ich sagen das ich erst 15 Jahre alt bin!

Ich habe da eine Frage ich habe ein Buch bei Amazon bestellt für 15,95! Nach 2 tagen war das Buch da und ich habe vergessen es zu bezahlen kam eine Mahnung die ich Ignorierte. Heute Kam ein Brief von der Anwaltskanzlei Schneider, das 61,73 für Mahn kosten und alles bezahlen muss bis zum 04.04.2006! Wenn ich es nicht bezahle bekomme ein Gerichtliches Mahnverfahren.

Funktioniert das Überhaupt da ich noch nicht 16 bzw. 18 bin. Und könnte ich irgendwie machen das ich nur die 15,95 hauptfoderung bezahle?

Noch dazu die Bestellung lief über meinen Namen bei Amazonen!

Danke im Voraus, RECTOX

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29 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Dann würde ich mal zahlen...

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#2
 Von 
Rectox
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage war ja ob ich irgendwie nur die Hauptforderung bezahle und tutmirleid habe fehler gemacht es kamen gar keine Mahnungen!

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#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Rectox.

Du wirst doch hoffentlich nicht von diesem Forum Tips erwarten, wie Du Dich aus Deiner Verantwortung herausmogeln kannst !

Also ab zu Deinen Eltern und beichten !

Und anschließend ZAHLEN !

Du mußt lernen, daß Du für alles, was Du tust, auch geradestehen mußt !

Schöne Grüße und gute Besserung.

RobertRatlos




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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich glaube hier wären Tipps zur umgehung der RA gebühren eher kontraproduktiv.



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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Das sehe ich genauso, jeder Tip wäre hier fehl am Platz.

Rede mit deinen Eltern und gestehe den Fehler. Da du die Mahnung ignoriert hast, war sicher, dass weitere Kosten auf dich zukommen werden.

Es funktioniert nicht immer, sich mit dem Alter herausreden zu wollen.

Die Rechnung muß bezahlt werden, vielleicht bist du nächstes mal schlauer.

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#6
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Ach vom Andreas Schneider?
Nicht reagieren, der Kerl ist ein Bekannter Betrüger!

100% all seiner Fälle basieren auf Betrug!

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#7
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

@ loxagon:

Eine andere Person (egal ob RA oder sonstwen !) öffentlich als Betrüger zu bezeichnen, kann Dir sehr schnell eine Klage und SATTE Schadenersatzforderungen einbringen !

LASS DAS !

Insbesondere dann, wenn im vorliegenden Fall der Auftraggeber im Recht ist und der Anwalt anscheinend völlig korrekt handelt !!

Ganz abgesehen davon, daß Du damit dem/der FragestellerIn völlig falsche Hoffnungen machst und ihn/sie dazu verleitest, weiterhin den Kopf in den Sand zu stecken !

Erst DENKEN - DANN erst schreiben !

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Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#8
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Meine Frage war ja ob ich irgendwie nur die Hauptforderung bezahle und tutmirleid habe fehler gemacht es kamen gar keine Mahnungen!


quote:
Nach 2 tagen war das Buch da und ich habe vergessen es zu bezahlen kam eine Mahnung die ich Ignorierte.


lügen solltest du auch nochmal üben.

ansonsten ist der vertrag zwar nichtig weil du minderjährig bist - im gegenzug wird es wenn du dich daruaf berufst wohl eine strafanzeige wegen betrugs geben. daher würd ich das sein lassen.
die anwaltsgebühren sind allerdings - soweit sie 39 eur übersteigen - überhöht.

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#9
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

@ luDa

>ansonsten ist der vertrag zwar nichtig weil du minderjährig bist<

FALSCH !

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf10094.html

RECTOX wird mit Sicherheit mehr als 16 € im Monat als Taschengeld zur freien Verfügung haben.

Die genannte Forderung des RA beinhaltet wahrscheinlich sowohl den Warenwert, als auch Mahngebühren von Amazon UND natürlich die RA-Gebühren.
Könnte also durchaus hinkommen !

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Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Vertrag ist bei Minderjährigen doch nciht von vorne herein nichtig. Nach 108 ist er lediglich schwebend unwirksam, da er von der Genehmigung der Erziehungsberechtigten abhängt. Weiterhin schließe ich mich RobertRatlos insoweit an, dass man bei einem Kaufbetrag von knapp € 16,- durchaus von eigenen Mitteln ausgehen kann.


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#11
 Von 
Rectox
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wie ich sehe oder lese! Kann ich mit Dem Herrn Andreas Schneider mich auf den Haupt betrag eingen(auf die 16 euro) oder nicht?

Danke im Voraus

Ps: Wenn Sie nicht gelesen habt in der 3 Antwort schreibe ich, das KEINE mahnung kam war von mir ein fehler!!!

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ist da eine lastschrift geplatzt evtl ?
Oder erst amazon rechnung und gleich danach
das anwaltsschreiben ?
gruß
thehellion

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#13
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Rectox.

Jetzt bist Du aber bitte mal so nett und schaltest Dein Gehirn ein !
Das sollte man auch von einem 15jährigen verlangen können.

Würdest DU als Rechtsanwalt auf Deinen verdienten Lohn verzichten wollen ?
Würdest DU als Verkäufer auf das Geld für Deine Ware verzichten wollen ?

Gib Dir selbst Die Antwort !

Schöne Grüße

RobertRatlos

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Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#14
 Von 
Rectox
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Gleich das Anwalts shreiben und wollte fragen ich kann doch auch die wahre zurück da ein Kaufertrag erst zustande kommt wenn das Geld bezahlt ist! Hier ein Ausschnitt:

Für einen wirksamen Vertragsschluß (beispielsweise im Rahmen des Online-Einkaufs) muß grundsätzlich eine vorherige Einwilligung oder - nach Vertragsschluß - eine erteilte Genehmigung der Eltern vorliegen. Ist vor Vertragsschluß eine Einwilligung der Eltern nicht erfolgt und wird auch die nachträgliche Genehmigung des Vertragsschlusses von den Eltern verweigert, so haben Jugendliche keinen wirksamen Vertrag geschlossen. Eltern können dann die Bezahlung des geforderten Kaufpreises verweigern.

Nachzulessen auch unter: Link http://www.verbraucherzentrale-sh.de/online vz/jugend.html





-- Editiert von rectox am 31.03.2006 18:04:59

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#15
 Von 
Rectox
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurz an RobertRatlos:

Ich würde bestimmt nicht hier her schreiben wenn ich das geld hätte und bezahlen könnte ich bin leider kein millionär!

Darum suche ich auch eine lösung!

Ich weiß das ich was falsches gemacht habe ich habe es auch verstanden hast du RobertRatlos nie als du kind warst fehler gemacht oder was und dir haben auch bestimmt leute verziehen!

Mit freundlichen grüßen!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Dennoch Vorsicht: Es ist KEIN (!) Fall bekannt wo Andreas Schneider legal und ehrlich vorgegangen ist. Damit dürfte klar sein, dass er in seinen Briefen nur doof rumlabert. Ich habe auch schon die x-te Mahnung von dem noch noch ist nix passiert. Kein Normaler Anwalt mahnt 6mal oder mehr "Bis zum x.x.sten Zahlen oder Ärger".

Weiterhin hat der Typ eh genug Anzeigen am Hals. Macht der Ernst zeig ich den ganz einfach an. Da ich von AOL (denen Schulde ich angeblich Geld) nie ne Mahnung erhalten habe kann AS labern watt der will, rechtlich hat der keine Chance. Dazu müsste der BEWEISEN dass ich eine Mahnung erhielt. (1. Hab ich nie, 2. Kann der logischerweise nicht)

Einfach den normalen Betrag an Amazon zahlen und den Schneider labern lassen. Idioten die Bellen, beißen nicht.

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#17
 Von 
Rectox
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ok aber, er hat ja eigentlich ja recht in seinem schreiben nur ich habe nich das geld 62 euro zu bezahlen ich werde das tun was loxagon gesagt hat!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Rectox.

Natürlich habe auch ich als Kind Fehler gemacht.
Natürlich haben auch mir Leute verziehen.

Aber auch ich habe lernen müssen, daß es im Geschäftsleben etwas anders zugeht, als im Freundeskreis oder in der Familie.

In meiner Kindheit wurde mir noch von einem Metzger (Mann, hatte der Pranken !) der A.. versohlt, weil ich eine Mettwurst geklaut hatte.

Heute bekommst Du keine Prügel mehr - aber dafür eine Strafanzeige und einen Eintrag im Erziehungsregister !

Also ehrlich:
MIR waren die Prügel lieber !!
Auch wenn ich 3 Tage nicht sitzen konnte !

Ein guter Rat:

Zahle den vollständigen Betrag an den RA !
Dann ist die Sache ohne weitere Folgen erledigt !
Das Geld kannst Du Dir von Deinen Eltern leihen. Vielleicht kannst Du es bei Deinen Eltern von einem Teil Deines Taschengeldes abstottern.

Du mußt eben über Deinen Schatten springen und Deinen Eltern ehrlich beichten, daß Du einen Fehler gemacht hast.
Vielleicht sind Deine Eltern IM MOMENT sauer, aber glaube mir, sie werden Deine Ehrlichkeit sehr hoch schätzen und Dir in Zukunft GERADE wegen Deiner Ehrlichkeit trotzdem vertrauen !

Schöne Grüße

RobertRatlos

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-- Editiert von RobertRatlos am 31.03.2006 18:38:23

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#19
 Von 
Rectox
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja du hast nrecht robertratlos aber wie ich bei amazon gerade einloggte steht nichts von einer offen rechnung komsisch! Ich habe eine mail an amazon geschickt was da los ist und warte auf antwort! Wenn dieser Herr Schneider ein betrüger ist hat er den A... offen! Das sage ich gleich! Danke...

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#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kein Normaler Anwalt mahnt 6mal oder mehr Bis zum x.x.sten Zahlen oder Ärger.
.............
loxagon

doch das ist im Masseninkasso normal
Glaub es mir -
- wenn sich es wirtschaftlich nicht lohnt den Kampf vor Gericht zu führen wird halt eingestellt.Aber dazwischen arbeitet das Briefeverschickungsprogramm !

Deswegen dem RA ( der glücklicherweise Deine Postings nicht liest) als Betrüger zu titulieren kann ins Auge gehen .
Ich verwende lieber den Ausdrück Hütchenspieler
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

@ loxagon:

Eigentlich hätte ich große Lust, Deine beiden Beiträge mal diesem RA Schneider zu schicken.

NIEMAND braucht sich öffentlich beleidigen zu lassen !
NIEMAND braucht sich öffentlich als Betrüger oder Idiot bezeichnen zu lassen.

LERNE ENDLICH, DICH ZU BENEHMEN !

Und höre auf, einen 15jährigen mit Deinen dummen und sachlich falschen Postings auf die Schnauze fallen zu lassen !!!

Hast Du überhaupt kein Gewissen ?

Dann bist Du hier wirklich fehl am Platz !!

-----------------
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#22
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Ob sich für einen Grundbetrag von ehemals 50€ ein Gericht einschaltet? Wohl kaum.
Zumal z.B. hier im Forum alle nur negative Erfahrungen mit AS haben. Zudem sollte jeder Anwalt in der heutigen Zeit zumindest eine eMail haben. Hat er nicht, dafür eine Warteschleife am Telefon. Also nicht wirklich jemand dem ein normaler Richter glauben schenkt. AS soll doch schon genug Klagen am Ar... haben... (AWT ist ja auch hier im Forum sehr beliebt. Kenne die zwar nicht, aber wie kann ein Mensch mit Hirn nur so handeln ...)

Und Hütchenspieler ist dass gleiche :-)

Achja: Laut Sparkasse sind Schülerkonten (Zumindest bei denen) UNPFÄNDBAR. Alleine der Versuch soll Strafbar sein. Weiß jemand ob dass so stimmt?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ein Vorbild für die deutsche Jugend dürfte der Masseninkassoadvokat aber auch nicht grad sein.
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der RA dürfte wohl aus gutem Grund keine offizielle email haben. ;)
Wie will er denn die vielen Sympatie und Dankes mails beantworten ?
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Ob sich für einen Grundbetrag von ehemals 50€ ein Gericht einschaltet? Wohl kaum.


Das entscheidet nicht das Gericht. Wenn die Gerichtskosten einbezahlt werden, dann wird das Gericht auch für 1 Cent tätig.


quote:

Achja: Laut Sparkasse sind Schülerkonten (Zumindest bei denen) UNPFÄNDBAR. Alleine der Versuch soll Strafbar sein. Weiß jemand ob dass so stimmt?



Kann ich mir nicht vorstellen. Zum einen kann auch ein schüler durchaus einiges Geld auf dem Girokonto haben, andererseits kann der Gläubiger nicht wissen, ob er ein schülerkonto vor sich hat, oder nicht.

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#26
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

quote:
Kann ich mir nicht vorstellen. Zum einen kann auch ein schüler durchaus einiges Geld auf dem Girokonto haben, andererseits kann der Gläubiger nicht wissen, ob er ein schülerkonto vor sich hat, oder nicht.



Dann sich derjenige der Pfänden will eben Infomieren.

-- Editiert von Loxagon am 31.03.2006 21:31:39

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

@robertratlos & mahnmann:

§ 110 regelt die wirksamkeit nur wenn die leistung aus taschengeld bewirkt wurde, die hypothetische möglichkeit mit taschengeld zu bewirken ist völlig irrelevant. daher ist der vertrag immer noch schwebend unwirksam (dazu auch palandt § 110 Rn. 4)

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#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Luda
Respekt für Deinen neutralen und
sachlichen Postings.
gruß
thehellion

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