Amazon Kreditkarte (LBB) und Inkasso Forderung Otto GmbH & Co. KG

1. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Diego2818
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon Kreditkarte (LBB) und Inkasso Forderung Otto GmbH & Co. KG

Guten Tag zusammen,

Ich habe folgendes Problem und hoffe auf eine schnelle Hilfe.
Und zwar vor fast genau einem Jahr habe ich mir die Amazon Kreditkarte (die mit der LBB in Berlin zusammenarbeitet) bestellt (Verfügungsrahmen 1800 € im Monat). Alles lief ohne Probleme die abbuchen wurden jedes Mal im Vollen umfang bezahlt. Irgendwann entdeckte ich, dass man dort auch in Raten zahlen kann. Sprich man konnte entweder den noch offen Betrag jeden Monat in % abbezahlen z.B 10% des noch offenen Betrags oder in monatlich festgeschriebenen Raten z.B 100€/Monat. Diese Funktion nutze ich dann ca für 7 Monate. Mir ist klar, dass man so etwas nicht tun sollte und natürlich war ich damals etwas naiv was dies anging.
Nun ja weiter zu meinem eigentlich Problem. Die Raten die ich dann vereinbart habe z.B 30% von dem noch offenen Betrag, habe ich jeden Monat beglichen und es kam nie dazu das ein Betrag mal nicht abgezogen wurde! Sprich die vereinbarte Leistung wurde von mir jedes Mal fristgerecht gezahlt. Jetzt im Januar habe ich meine letzte Ratenzahlung beglichen. Daraufhin kündigte ich die Kreditkarte und erhielt heute ein Schreiben vom Deutschen Inkasso Dienst aus Hamburg. Im weiteren Verlauf des Schreiben steht, dass ich noch offenen Forderungen von Otto i.H.v 379,96 hätte. Auf der letzten Seite des Schreibens steht das die (ein Unternehmen der Otto Gruop) am 30.11 beauftragt wurde Forderungen aus Warenkauf gemäß der Rechnung vom 08.06.2017 einzuziehen und das ihr Auftraggeber die Otto GmbH und Co. KG ist.
Meine Frage ist nun muss ich diese Zahlung nun leisten oder handelt es sich hierbei um eine „Fälschung"?
Denn 1. Besitze Ich kein Konto bei Otto und erhalte auch nie die Kataloge 2. Habe ich noch nie bei Otto irgendwas bestellt. Deswegen kam mir das Schreiben sehr komisch vor.
Oder ist Otto hierbei nur das Unternehmen welches das Geld eintreibt wovon ich aber nicht ausgehe weil im Schreiben explizite steht das ich etwas bei Otto angeblich bestellt habe.
Ich habe daraufhin auch noch mal bei meinen Kreditkartenrechnungen geschaut, ob denn jeden Monat etwas für die Finanzierung des noch offenen Betrags abgezogen wurde und sehe da auf jeder Rechnung ist dort immer ein Punkt mit Finanzierungsgebühr. Sprich jeden Monat habe ich auch eine Gebühr dafür bezahlt, dass ich den noch offenen Betrag in Raten zahle oder verstehe ich dort etwas falsch?
Entschuldigt bitte die ausführliche Schreibweise, aber ich dachte ich erkläre es lieber in einem ausführlichen Text.
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe
Mit freundlichen Grüßen Diego

-- Editiert von Diego2818 am 01.02.2018 16:44

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3 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit der Kreditkarte dürfte das exakt nichts zu tun haben. Du hast Mitte letzten Jahres alleine gelebt? Steht im Brief etwas von "tituliert" oder "Vollstreckungsbescheid"?

Manchmal gibt es Zufälle und man meint auf der Suche nach Erklärungen irgendwelche Zusammenhänge zu erkennen, die es aber wohl nicht gibt.

Um es kurz zu machen: Du bist nicht aufgefordert, jetzt wilde Spekulationen anzustellen, was da wohl Sache ist.

Ich empfehle folgendes Schreiben an die Inkasso-Truppe "Wertes Inkasso. Ich bestreite, bei ihrer Mandantin etwas Entsprechendes bestellt zu haben oder Waren entgegen genommen zu haben. Sie werden aufgefordert, binnen 14 Tagen sämtliche Informationen gemäß §11a RDG vorzulegen. Insbesondere Vertragsnachweise, Rechnungen, Mahnungen, Zustellnachweise mit meiner Unterschrift. Des Weiteren werden Sie aufgefordert, mir unverzüglich eine umfassende Datenauskunft gemäß BDSG zukommen zu lassen und dies ebenfalls ihrer Mandantin auszurichten. Da ich von einer Personenverwechslung ausgehe, werden Sie mir insbesondere erklären, wie sie von der vermutlich falschen Adresse eine Verbindung zu meiner Person gefunden haben und welcher Adresshändler diese Verbindung behauptet. Dies würde ich ihm gerne untersagen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich mich an den Datenschutz und ans Aufsichtsgericht wenden und Bußgelder beantragen."

Wenn man sicher ist, nichts bestellt zu haben, kann man auch ruhig deutlich werden in der Wortwahl, finde ich. Die "versehentlichen" Personenverwechslungen von EOS werden mittlerweile zahlreich. Die versuchen immer wieder, das Fremden anzuhängen...



-- Editiert von mepeisen am 01.02.2018 18:16

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diego2818
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!
Nach mehreren Beiträge die ich mir noch zu dem Thema durchgelesen habe ist es sehr wahrscheinlich eine Verwechslung bzw. Betrug. Hatte nur erst Angst das es etwas mit der Kreditkarte zu tun haben könnte, da es zeitlich gepasst hat.
Werde dann morgen direkt einen Brief per einschreibe, sowie eine E-Mail versenden. In einigen Beträgen habe ich diese Vorlage gefunden:

Absender:
XXX, XXX
xxxstr. 19a
99999, XXX
An:
EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH
20085 Hamburg

Per Einschreiben mit Rückschein


Angelegenheit Otto (GmbH & Co KG)
Forderungsnummer: XXXXX
Ihre Schreiben vom 29.01.2018

Widerspruch gegen Ihre Forderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 29.01.2017 machen Sie in der Angelegenheit mit der

Forderungsnummer: XXXXX

eine Forderung in Höhe von 499,71 Euro geltend.

Gegen diese Forderung lege ich Einspruch ein und erkläre, dass ich keinerlei Zahlungen leisten werde, da die Forderung nicht berechtigt ist. Insofern bezieht sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf die von Ihnen aufgeführten Nebenforderungen.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:
Es besteht weder zur Zeit, noch bestand in der Vergangenheit jemals ein Kundenverhältnis zwischen meiner Person und der Otto (GmbH & Co KG). Diese Forderung entbehrt sich daher jeglicher Grundlage. Aus diesem Grund stellt sich mir zudem die Frage, wie
ein Zusammenhang zwischen dieser Forderung und der Adresse XXX hergestellt werden konnte. Aktuell gehe ich in diesem Fall von einer (versehentlichen) Personenverwechslung aus. Ich behalte mir aus diesem Grund eine Strafanzeige, sowie eine Beschwerde beim zuständigen Amtsgericht sowie dem Landesdatenschützer vor.

Ich fordere Sie deshalb dazu auf, mir zur Prüfung des Sachverhalts innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens vollumfänglich Ihre Unterlagen zu den Forderungen zukommen zu lassen, in denen nachvollziehbar dargestellt wird, wie, wann und wodurch die Forderung zustande gekommen sein soll. Unter anderem erwarte ich eine:

• detaillierte Forderungsaufstellung,
• Rechnungskopie bzw. Kopie der Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers
• Gläubigervollmacht bzw. Abtretungsurkunde.
• Zustellnachweis der Waren

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf.
Ich fordere Sie auf, mir innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen werden. Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Kann ich dies so abschicken? Denn in einigen Foren wurde darauf hingewiesen das die EOS DID dies oft als Masche versucht und man dort direkt mit einer Strafanzeige drohen sollte, damit EOS DID direkt locker lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann ich dies so abschicken?

Klar.

Zitat:
Denn in einigen Foren wurde darauf hingewiesen das die EOS DID dies oft als Masche versucht und man dort direkt mit einer Strafanzeige drohen sollte, damit EOS DID direkt locker lässt.

EOS stellt sich oftmals absichtlich dumm und tut so, als würden sie nichts verstehen. Das ist deren Masche. Das soll wohl dazu bewegen, dass man irgendwann entnervt aufgibt und sich denkt "Bezahle ich lieber, dann hört der Mist auf."

EOS beschäftigt auch Außendienstler. Die kommen aber auch nicht überall. Also: Niemanden reinlassen und wenn einer vor der Tür steht ein deutliches "Sie haben hiermit Hausverbot, sollten sie oder ein Kollege nochmals auftauchen, rufe ich die Polizei. Und jetzt Abflug, sonst rufe ich ebenfalls die Polizei." Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben, auch keine "Bestätigung dass jemand da war." Gar nichts. Es gab hier schon mal einen Fall im Forum, da landete eine Unterschrift "dass jemand da war" unter einem Schuldeingeständnis.

Bis auf diese beiden Umstände ist EOS eigentlich relativ harmlos. Es gibt Schlimmere Inkassos.

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