Amazon Marketplace Mahnbescheid

10. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
BlueElephant
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Amazon Marketplace Mahnbescheid

Hallo,

Ich habe von einem Amazon Marketplace Verkäufer einen Mahnbescheid bekommen aufgrund folgender Situation:
Der Artikel sollte am Samstag (mit Prime, garantiertes Lieferdatum) geliefert werden. Am Montag war er immer noch nicht da, so dass ich nich an Amazon gewandt habe, mit der Bitte, dass die sich mit dem Transportunternehmen in Verbindung setzen sollen, damit ich die dringend benötigte Ware am nächsten Tag bekomme. Da der Mitarbeiter wohl niemanden erreicht hatte, veranlasste er (ohne Veranlassung meinerseits) eine Rückerstattung. Am Dienstag kam die Ware an. Über drei Monate später meldete sich der Verkäufer bei mir, dass ich die Ware noch zahlen müsste. Ich war davon ausgegangen, dass Amazon das geregelt hatte, also wendete ich mich am Amazon und bekam die Rückmeldung, dass ich den Betrag nicht zahlen müsste, da es deren Fehler war und ich die Mails des Verkäufers ignorieren sollte. Nach Inkassodrohung bekam ich nun einen Mahnbescheid. Ich habe vorher keine offizielle Mahnung mit Fristsetzung bekommen.

Amazon veranlasste nach meiner Rückmeldung eine Nachberechnung und kontaktierte den Verkäufer (Verkäufer hatte sich diesbezüglich wohl nie mit Amazon in Kontakt gesetzt - die wussten von nichts). Ich habe dazu noch keine Rückmeldung vom Verkäufer.

Hat jemand einen Ratschlag wie ich nun verfahren sollte, denn der Fehler lag ja bei Amazon und nicht bei mir (habe ich schriftlich) und Zahlungen laufen ja generell über Amazon. Widerspruch einlegen?

Danke schonmal und entschuldigt für den langen Text, aber das ganze bereitet mir großes Kopfzerbrechen.

BlueElephant

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24 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Eine Rückfrage dazu: Du hast die Rückmeldung von Amazon noch? Amazon hat dir das fälschlicherweise überwiesene Geld wieder abgezogen? Wann war das? Vor dem Mahnbescheid oder danach?

Zitat:
Über drei Monate später meldete sich der Verkäufer bei mir, dass ich die Ware noch zahlen müsste.

Das war eine Mahnung bzw. als solche zu erkennen?

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von BlueElephant):
Da der Mitarbeiter wohl niemanden erreicht hatte, veranlasste er (ohne Veranlassung meinerseits) eine Rückerstattung. Am Dienstag kam die Ware an

Wurde die Ware denn bezahlt? Ich lese nur von Rückerstattung, aber nichts von erneuter Zahlung.

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#3
 Von 
BlueElephant
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Eine Rückfrage dazu: Du hast die Rückmeldung von Amazon noch? Amazon hat dir das fälschlicherweise überwiesene Geld wieder abgezogen? Wann war das? Vor dem Mahnbescheid oder danach?


Ich habe die Rückmeldung noch. Das Geld an den Verkäufer war ja nicht fälschlicherweise überwiesen, sondern die mir gegebene Rückerstattung war der Fehler von Amazon. Das alles geschah vor dem Mahnbescheid.

Zitat (von mepeisen):
Das war eine Mahnung bzw. als solche zu erkennen?


Nein war es nicht.

Zitat (von guyfromhamburg):

Wurde die Ware denn bezahlt? Ich lese nur von Rückerstattung, aber nichts von erneuter Zahlung.


Die Ware wurde anfangs bezahlt und mir dann zurückerstattet, aber nicht erneut bezahlt, weil Amazon mir schriftlich mitteilte, dass ich das nicht müsste, da die Rückerstattung deren Fehler war. Ich hatte aber auch gedacht, dass Amazon das alles mit dem Verkäufer geklärt hatte.

-- Editiert von BlueElephant am 10.10.2019 11:43

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von BlueElephant):
Die Ware wurde anfangs bezahlt und mir dann zurückerstattet, aber nicht erneut bezahlt, weil Amazon mir schriftlich mitteilte, dass ich das nicht müsste, da die Rückerstattung deren Fehler war. Ich hatte aber auch gedacht, dass Amazon das alles mit dem Verkäufer geklärt hatte.

Und wer soll dann die Ware bezahlen, die sich in Ihrem Besitz befindet? Amazon etwa?

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#5
 Von 
BlueElephant
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Die Ware wurde
Und wer soll dann die Ware bezahlen, die sich in Ihrem Besitz befindet? Amazon etwa?


Darum geht es mir gar nicht. Es wird ja bezahlt, da Amazon eine Nachberechnung veranlasst hat, die von meinem Konto geht. Meine Frage war, ob ich Widerspruch einlegen muss, da die Bezahlung über Amazon läuft (ist allee eingeleitet, habe ich schriftlich)? Amazon äußert sich diesbezüglich nicht.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wie lange ist denn die Ankündigung her, dass Amazon das klärt? Ich finde den Zeitablauf merkwürdig. Sagen wir mal so: Ich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen und die Daumen drücken, dass Amazon das wirklich die nächsten Tage abbucht (bzw. nochmal bei Amazon nachfragen, wie lange das noch dauert).

Sonst bucht Amazon ab und du bezahlst nochmal und der Händler hat das Geld plötzlich doppelt.

Klar ist, dass du so oder so bezahlen musst. Aber das scheint dir bewusst zu sein.

Das ist das Problem mit diesen Dreiecksbeziehungen. Läuft einmal was schief, ist man meist in einer Maschinerie gefangen, wo man sich eigentlich nicht korrekt verhalten kann. Es ist unmöglich. Denn Amazon verbietet in diesen Dingen eigentlich (!) den Direktkontakt zwischen Händler und Kunde. Das soll alles immer über Amazon laufen. Und dann verlässt du dich auf Amazon und es klappt nicht.

-- Editiert von mepeisen am 10.10.2019 14:44

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#7
 Von 
BlueElephant
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie lange ist denn die Ankündigung her, dass Amazon das klärt?

Nicht ganz eine Woche.

Zitat (von mepeisen):
Sagen wir mal so: Ich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen und die Daumen drücken, dass Amazon das wirklich die nächsten Tage abbucht (bzw. nochmal bei Amazon nachfragen, wie lange das noch dauert).

Die schrieben was von 45 Tagen.

Zitat (von mepeisen):
Und dann verlässt du dich auf Amazon und es klappt nicht.


Das ist jetzt ja mein Problem. Ich habe alles schriftlich, dass sie sich kümmern, das bezahlt wurde und die Nachricht, die Amazon an den Verkäufer geschickt hat, habe ich auch. Leider hat der Verkäufer sich die Woche über, seit die Nachricht raus ist, nicht bei mir gemeldet. Deshalb ja meine Überlegung ob ich widersprechen muss, da der Bezahlvorgang über Amazon läuft.

-- Editiert von BlueElephant am 10.10.2019 14:55

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von BlueElephant):
Darum geht es mir gar nicht.
Doch, genau darum geht es aber. Es ist über 3 Monate her und du hast die Ware immer noch nicht bezahlt. Der Verkäufer hat ein Anrecht auf fristgerechte Bezahlung, ganz egal was Amazon gerne hätte.
Was bedeute: "Inkassodrohung"??? Wurde gedroht ein Inkasso Unternehmen einzuschalten oder kam die Drohung von einem Inkassobüro?
Was bedeutet: "Mahnbescheid"? Kam ein gerichtlicher Mahnbescheid oder einfach nur eine Mahnung vom Shopbetreiber?

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#9
 Von 
BlueElephant
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):

Was bedeute: "Inkassodrohung"??? Wurde gedroht ein Inkasso Unternehmen einzuschalten oder kam die Drohung von einem Inkassobüro?

Die Einschaltung wurde gedroht.

Zitat (von -Laie-):
Was bedeutet: "Mahnbescheid"? Kam ein gerichtlicher Mahnbescheid oder einfach nur eine Mahnung vom Shopbetreiber?


Gerichtlicher Mahnbescheid. Eine formelle Mahnung gab es nie.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Es ist über 3 Monate her und du hast die Ware immer noch nicht bezahlt.

Na und? Solange man nicht korrekt in Verzug gesetzt wurde.
Zitat:
Der Verkäufer hat ein Anrecht auf fristgerechte Bezahlung

Und die hat er bekommen. Der ursprüngliche Vertragsbruch passierte beim Händler. Soweit die Schilderung des Falls.
Dass der Kunde dann die nicht rechtzeitige Lieferung anmahnt und Amazon dem Händler das Geld wegnimmt, ist erst mal nicht direkt das Problem des Kunden. Da: Erster Vertragsbruch durch den Händler.

Zitat:
ganz egal was Amazon gerne hätte.

So egal ist das nicht, denn hinsichtlich weiterer Kosten gilt die Schadensminderungspflicht und hier sehe ich nach der Schilderung ein Problem beim Händler und bei Amazon (die sich nicht vertragsgerecht verhalten haben).

Ich würde dem gerichtlichen Mahnbescheid nun widersprechen. Den Händler anschreiben, dass er sich an Amazon wenden solle, da das Problem durch eine nicht fristgerechte Lieferung und durch Fehlverhalten von Amazon und ihm provoziert wurde. Ich würde ihm schreiben, dass Amazon deutlich geschrieben hat, dass man die Mail des Händlers bitte ignorieren soll.

Wie gesagt: Beim Amazon Marketplace wird die Zahlung über Amazon geregelt und wenn diese eine Anweisung geben, dass man den Händler ignorieren soll und dass sie das klären, dann ist es gemäß Treu & Glauben aus meiner Sicht auch nicht falsch, auf Amazon zu hören.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von BlueElephant):
Die Einschaltung wurde gedroht.
O.k., also ist aktuell kein Inkasso im Spiel.

Zitat (von BlueElephant):
Gerichtlicher Mahnbescheid. Eine formelle Mahnung gab es nie.
Es liegt aktuell zwar kein Verzug vor, aber auf der anderen Seite ist die Forderung berechtigt. Ich würde jetzt zunächst abwarten. Zieht Amazon den geschuldeten Betrag vor Ablauf der Frist ein, dann würde ich Widerspruch einlegen. Zieht Amazon das Geld nicht bis kurz vor Ende der Frist ein, dann würde ich bezahlen.
Ob man hier mit Treu und Glauben argumentieren kann??? Meiner Meinung nach nicht, denn es wird wohl niemand ernsthaft erwarten können, eine Bestellung so zum Nulltarif bekommen zu können.

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#12
 Von 
BlueElephant
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

So. Ich hab nun gesehen, dass der Betrag abgebucht wurde. Allerdings nur der ursprüngliche Betrag.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Meiner Meinung nach nicht, denn es wird wohl niemand ernsthaft erwarten können, eine Bestellung so zum Nulltarif bekommen zu können.

Sagt ja keiner. Hat auch keiner angenommen. Das Treu und Glauben bezieht sich darauf, dass Amazon das klären wollte, weil es schließlich Vertragsbedingung ist, das immer auch über Amazon zu klären. Mein Gegenbeispiel sind immer Zahlungsdienste wie "Sofortüberweisung". Die nehmen sich bewusst raus und wollen Konfliktfälle nicht wirklich lösen, halten sich da immer selbst zurück. Da weiß man das aber auch.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von BlueElephant):
Allerdings nur der ursprüngliche Betrag.
Und das ist auch so in Ordnung. Nur diesen schuldest du. Dem Mahnbescheid kannst du nun also getrost widersprechen.

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#15
 Von 
BlueElephant
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe dem Mahnbescheid nun widersprochen.
Danke an alle die geantwortet haben.

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#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dem Mahnbescheid kannst du nun also getrost widersprechen.


Seh ich nicht so. Ganz im Gegenteil, ich würde die Forderung unter Protest gegen die Kosten anerkennen (Stichwort sofortiges Anerkennstnis) und, sollte es zum streitigen Verfahren kommen, den Schriftwechsel mit Amazon als Nachweis beifügen.

Durch einen Widerspruch provoziert man u.U. weitere Kosten.

Berry

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn man (teilweise) anerkennt, kann ein VB beantragt werden und gepfändet werden. Da aber das Geld längst bezahlt ist (siehe #12), wäre das dann verkehrt.

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Seh ich nicht so. Ganz im Gegenteil, ich würde die Forderung unter Protest gegen die Kosten anerkennen
Du hast aber schon gelesen, dass der Kaufpreis bereits wieder bezahlt wurde?

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#19
 Von 
BlueElephant
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.
Ich bin es nochmal. Ich habe nun Post bekommen, dass der Widerspruch eingegangen ist und das alles an das zuständige Amtsgericht geschickt wurde. Das bedeutet, dass die trotz Zahlung des Betrages über Amazon, die Klage eingereicht haben oder?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Nö, nicht zwangsläufig.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nein, das ist meistens ein Automatismus. Das hat sich bis zum heutigen Tag noch kein Anwalt angeguckt. Ob die wirklich jemals eine Klageschrift abgeben oder nicht, kann man noch nicht sagen.

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#22
 Von 
BlueElephant
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok. Danke euch

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
BlueElephant
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
Ich bins nochmal.
Hatte heute Post, dass die Gegenpartei den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hat, aber beantragt hat, mir die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Leider ist kein Schreiben dabei, wie hoch diese sind. Sind das die Kosten aus dem Mahnbescheid? Im Internet steht was davon, dass das am Streitwert bemessen wird, aber da steig ich nicht so ganz durch. Weiß jemand von euch Bescheid?
Danke schonmal.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das dürfte sich tatsächlich auf den Mahnbescheid und die Inkassokosten beziehen. Der Mahnbescheid kam vom Verkäufer, korrekt? Hat das Gericht dich aufgefordert, Stellung zu beziehen? Dann würde ich denen schreiben und (mit Kopie des Schriftverkehrs) informieren, dass hier der Fehler bei Amazon und dem Händler lag bzw. die garantierte Lieferzeit nicht eingehalten wurde.
Dass Amazon dir schrieb, dass man die Zahlungsaufforderung des Händlers ignorieren solle, da Amazon dies klären würde, was auch dann geschah. Dass es somit Gläubigerverzug gab und nicht etwa Verzug bei dir. Das heißt: Du hattest von Anfang an die Klärung gesucht und auch noch vor Inkasso-Einschaltung auf den Fehler hingewiesen. Wichtig wäre hier §300 BGB. Dass der Annahmeverzug sich so auswirkt, dass die Kosten nicht dir zur Last fallen dürfen. Es ist auch wohl nicht grob fahrlässig, hier vertragskonform über die Amazon das ganze klären zu wollen und darauf zu vertrauen, dass Amazon das wirklich klärt.

Ich würde die AGB der Amazon dazu tun, die ja auch bei Konfliktfällen deutlich sagt, man solle das über Amazon zur Klärung bringen. Sprich: Wenn überhaupt gab es hier ein Problem zwischen Amazon und dem Händler und du bist nicht der Schadensverursacher. Das müssen Amazon und Händler unter sich aus machen. Dementsprechend kann dir das auch nicht auferlegt werden.

Ich hatte oben schon mal angedeutet, dass dies eine blöde Nummer ist. Dass man Daumen drücken muss. Denn Fakt ist: Du hattest das noch nicht wieder erstattet, als es den Mahnbescheid gab. Es wurde erst kurz darauf von Amazon abgebucht. Du musst nun den Richter überzeugen, dass der Fehler bei denen lag und daher auch von dir nichts mutwillig bis zum Mahnbescheid getrieben wurde. Ich würde auch durchaus erwähnen, dass du davon ausgehst, dass noch vor Einschaltung des Inkassos es bereits Klärungsversuche zwischen Amazon und Händler gab.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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