Amazon - Paigo - Manbescheid

29. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Amazon - Paigo - Manbescheid

Hallo,
auf der suche nach einer Problemlösung bin ich uf dieses Forum gestossen,..
also mal schnell angemeldet in der Hoffnung das mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann.
Also, problem ist folgendes.
Im Sommer habe ich ein Wasserfestes Pavillon für ca 130€ von Amazon gekauft.
Als es ankam hat es auch soweit einen guten eindruck gemacht und ich habe es fest verbaut (also auch löcher gebohrt usw).
NAch ein paar tagen stellte ich fest das es schon bei den kleinsten Nieselregen überall an den Dachnähten reintropft.
Dieses hatte ich dann auch Amazon schriftlich mitgeteilt und auch gleich erwähnt das ich es schlecht zurück schicken kann weil ich keine verpackung mehr habe und das gestänge auch schon durch mich angebohrt wurde.
Hatte gefragt ob sie mir preislich etwas entgegen kommen (es wr noch nicht bezahlt), oder ob sie mir eine einzelne Ersatzplane schicken können da es ja eindeutig an den Nähten lag....
Da ich keine Antwort erhalten habe, habe ich noch einen zweiten brief hingeschickt und den Pavillon auch noch nicht bezahlt.
Nach einiger Zeit kam dann auf einmal ein Brief von Paigo das ich das Geld überweisen soll (plus ca 60€ zusätzliche Inkassokosten).
Auch Paigo habe ich dann mitgeteilt das der Pavillon defekt ist usw, und Amazon sich nie darum gekümmert hat, und ich es nicht einsehe 130€ für einen unbrauchbaren Pavillon zu bezahlen, und schon garnicht die zusätzlichen Inkassokosten....
Draufhin meinte Paigo das sie mit Amazon gesprochen haben und angeblich zu keiner Zeit eine Reklamation meinerseits einging (was ich eigentlich nicht glauben kann da es sehr ungewöhnlich wäre das gleich 2 Briefe auf den Postweg verloren gehen)......
Daraufhin hab ich nochmal geschrieben das ich gerne bereit bin einen Teil zu zahlen, aber sicher nicht den kompletten preis und auch keine Inkassokosten....
Draufhin kam dann direkt ein Mahnbescheid von Paigo der die kosten (für meinen defekten Pavillon) noch weiter in die höhe getrieben hat :-(...
WIe verhalte ich mich jetzt am besten?
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.
Aber kann ja auch nicht sein das Amazon mit sowas durchkommt!? :-(.
Leider habe ich auch keine nachweise das ich die Briefe verschickt habe weil ich ja nicht ahnen konnte das das ganze solche ausmasse annimmt

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
Draufhin meinte Paigo das sie mit Amazon gesprochen haben und angeblich zu keiner Zeit eine Reklamation meinerseits einging


Liegt Ihnen diese Meinung von Paigo schriftlich vor?

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2586 Beiträge, 753x hilfreich)

Was soll das denn für eine Reklamation sein und was hat die Zahlung damit zu tun?
Meines Erachtens ist hier der MB komplett zu zahlen.
Die Baustelle mit der Reklamation ist eine Andere. Hier wäre Amazon oder der VK ordentlich über die Reklamation zu informieren. Direkt einen Preisnachlass anzubieten klingt .... sagen wir mal befremdlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128252 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von manfredsunderbrink):
Im Sommer habe ich ein Wasserfestes Pavillon für ca 130€ von Amazon gekauft.

Bedeutet nach Kalender was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8753 Beiträge, 1853x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Was soll das denn für eine Reklamation sein und was hat die Zahlung damit zu tun?
Meines Erachtens ist hier der MB komplett zu zahlen.


Dem schliesse ich mich an. Man kann den einen Anspruch nicht durchsetzen wenn man den anderen Anspruch (den der Gegenseite) verweigert

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Liegt Ihnen diese Meinung von Paigo schriftlich vor?

ja,....also nicht der wortlaut von amazon, sondern der brief von Paigo wo steht das amazon von nichs weiss

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Was soll das denn für eine Reklamation sein und was hat die Zahlung damit zu tun?
Meines Erachtens ist hier der MB komplett zu zahlen.
Die Baustelle mit der Reklamation ist eine Andere. Hier wäre Amazon oder der VK ordentlich über die Reklamation zu informieren. Direkt einen Preisnachlass anzubieten klingt .... sagen wir mal befremdlich.

warum ist das befremdlich wenn ich einen defekten artikel nicht (bzw nicht komplett) bezahlen möchte?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bedeutet nach Kalender was genau?

juni

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
ja,....also nicht der wortlaut von amazon, sondern der brief von Paigo wo steht das amazon von nichs weiss


Gut, damit weiss aber Paigo von dem Widerspruch.
Die Hauptforderung musst Du wohl zahlen.
Die Inkassoprovision würde ich nicht zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Hauptforderung musst Du wohl zahlen.
Die Inkassoprovision würde ich nicht zahlen.

,..dann hätte ich ja jetzt am ende aber trotzdem den vollen preis für ein defekten artikel bezahlt!? :sweat:
naja, aber wohl totzdem noch besser als die jetzige gesamtforderung.
zur besseren übersicht für euch liste ich mal auf:

Hauptforderung: 139,99

Verfahrenskosten: 1. Gerichtskosten: 36,00
2. Auslagen des Antragstellers: 26,95

Nebenforderungen: 1. Mahnkosten: 3,00
2. Auskünfte: 1,40
3. Inkassokosten: 76,44

Zinsen: 2,24

Gesamt: 286,02

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128252 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von manfredsunderbrink):
juni

Dann wäre man ja noch in der Beweislastumkehr.



Zitat (von vundaal76):
Die Hauptforderung musst Du wohl zahlen.

Kommt darauf an ... immerhin ist a. ja recht kulant wenn es um mangelhafte Ware geht.
Allerdings ist "Briefpost" nicht so wirklich im System von a. vorgesehen.

Ich würde daher 2gleichsig fahren:
Erst mal den "a.-Weg" gehen, also reklamieren über den von a. vorgesehen Weg.

Dann gerichtsfest gegenüber a. und dem Inkasso.
Dort würde ich anführen, das ich aufgrund der bisher verweigerten Bearbeitung meiner Reklamation von .... von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch mache.

Und natürlich dem MB widersprechen.



Zitat (von cirius32832):
Man kann den einen Anspruch nicht durchsetzen wenn man den anderen Anspruch (den der Gegenseite) verweigert

Doch, das geht schon.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1166 Beiträge, 199x hilfreich)

Zitat (von manfredsunderbrink):
Dieses hatte ich dann auch Amazon schriftlich mitgeteilt und auch gleich erwähnt das ich es schlecht zurück schicken kann weil ich keine verpackung mehr habe und das gestänge auch schon durch mich angebohrt wurde.


Das Schriftlich wahr wohl nicht per Einwurfeinschreiben? Daher wirst du nie beweisen können, ob die Briefe angekommen sind.

Und einfach schreiben: "Ähhh ist kaputt, daher bitte 40% an mich zurück überweisen" beweist natürlich nicht, dass es wirklich kaputt war/ist!

Wie sind denn die Bewertungen über diesen Artikel? Daran hätte man doch diverses erahnen können?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre man ja noch in der Beweislastumkehr.

Was ist eine Beweislastumkehr, bzw was bedeutet das genau in meinem Fall?
Hab mich auch leicht mit dem Datum vertan.
Das genau kaufdatum war der 28.07.2021

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und natürlich dem MB widersprechen.

hab allerdings ein bisschen bedenken das es dann vor Gericht geht und meine schulden dadurch dann noch viel weiter in die höhe schiessen!? :-( ,... oder wäre das aktuell eher unwahrscheinlich?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Das Schriftlich wahr wohl nicht per Einwurfeinschreiben? Daher wirst du nie beweisen können, ob die Briefe angekommen sind.

Und einfach schreiben: "Ähhh ist kaputt, daher bitte 40% an mich zurück überweisen" beweist natürlich nicht, dass es wirklich kaputt war/ist!

Wie sind denn die Bewertungen über diesen Artikel? Daran hätte man doch diverses erahnen können?


Nein, kein Einschreiben. Hatte das normal als Brief verschickt weil ich wie gesagt nicht davon ausgegangen war das das ganze so ausufert.
Klar beweist mein Brief nicht das es wirklich kaputt war,...aber hatte ja nicht wie du es darstellst gesagt das sie 40% reduzieren sollen, sondern ob sie mir preislich etwas entgegen kommen oder eine Ersatzplane schicken.
Daraufhin hätten sie ja nach Fotos fragen können,..oder mich auffordern "nur" die Plane zurückzuschicken,...oder was auch immer.
Aber es kam ja absolut NICHTS

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128252 Beiträge, 40958x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1166 Beiträge, 199x hilfreich)

Zitat (von manfredsunderbrink):
Nein, kein Einschreiben. Hatte das normal als Brief verschickt weil ich wie gesagt nicht davon ausgegangen war das das ganze so ausufert.
Klar beweist mein Brief nicht das es wirklich kaputt war,...aber hatte ja nicht wie du es darstellst gesagt das sie 40% reduzieren sollen, sondern ob sie mir preislich etwas entgegen kommen oder eine Ersatzplane schicken.
Daraufhin hätten sie ja nach Fotos fragen können,..oder mich auffordern "nur" die Plane zurückzuschicken,...oder was auch immer.


Wenns um (dein) Geld geht, würde ich immer Einwurfeinschreiben schicken, denn dann kannst du mit Sicherheit sagen (und beweisen) dass es angekommen ist.
Amazon bekommt täglich sicher hunderte Rücksendungen und die können weder auf alle antworten noch irgend eine Brieffreundschaft mit dir anfangen...
Einfach beim Amazon Konto neben deiner Ware "Zurück wegen Defekt" ankreuzen es verpacken (egal ob nur die Plane oder alles! Es wird sowieso sofort vernichtet) und sobald die Post die Absendung bestätigt, hast du das Geld zurück!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dort würde ich anführen, das ich aufgrund der bisher verweigerten Bearbeitung meiner Reklamation von .... von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch mache.
Welche bisher verweigerte Bearbeitung? Amazon wusste und weiß doch bis jetzt nichts von einer Reklamation. (P.S.: Und falls Amazon gar nicht der Verkäufer ist, sondern ein Händler aus dem Amazon Marketplace, dann weiß der bis heute auch nichts davon.)

Zitat (von manfredsunderbrink):
Nein, kein Einschreiben. Hatte das normal als Brief verschickt weil ich wie gesagt nicht davon ausgegangen war das das ganze so ausufert.
Wo auch immer der Brief hin geschickt wurde und ob er überhaupt angekommen ist .... oder ob er überhaupt verschickt wurde.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre man ja noch in der Beweislastumkehr.
Was aber nicht von einer Zahlung des Artikels entbindet.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die ganzen antworten.
Leider weiss ich aber trotzdem noch nicht was ich genau machen soll weil sich doch einige anworten wiedersprechen.
Also den Mahnbescheid auf jedenfall erstmal wiedersprechen, oder?
Was genau soll ich da jetzt schreiben?
Und wenn ich dem Mahnbescheid wiederspreche, wie hoch wäre wohl die chance das die Sache dann vor gericht geht und somit meine kosten um ein paar weitere Hundert Euro steigen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2586 Beiträge, 753x hilfreich)

Zitat (von manfredsunderbrink):
Leider weiss ich aber trotzdem noch nicht was ich genau machen soll weil sich doch einige anworten wiedersprechen.

Dir wird hier niemand sagen was du zu tun oder zu lassen hast. Dies ist ein Laienforum und verschiedene Meinungen ist ja wohl logisch.

Zitat (von manfredsunderbrink):
Also den Mahnbescheid auf jedenfall erstmal wiedersprechen, oder?

Meines Erachtens ist der MB zu zahlen. Ein (kompletter) WI macht m.E. kein Sinn.

Zitat (von manfredsunderbrink):
Was genau soll ich da jetzt schreiben?

Dem VK sollte eine Reklamation ordentlich zugestellt werden.

Zitat (von manfredsunderbrink):
Und wenn ich dem Mahnbescheid wiederspreche, wie hoch wäre wohl die chance das die Sache dann vor gericht geht und somit meine kosten um ein paar weitere Hundert Euro steigen?

Das hängt von der Klagefreudigkeit des VK/IB ab. Wenn geklagt wird gehen die Kosten mit ziemlicher Sicherheit auf deine Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

wie hier ja von jemanden geschrieben wurde habe ich jetzt nochmal versucht über mein Amazon konto eine Rückgabe zu starten.
Da kommt aber nur die Meldung das der Zeitraum für die Rückgabe am 24.07.2021 endet.
Also mit anderen worten ich komme auf der Amazon Seite kein Stück weiter.
Soll das jetzt tatsächlich heissen das ich über 200 Euro für ein kaputtes Pavillon zahlen muss?
Weil Amazon ja der vorbildliche grosse Händler ist gegen den sich der kleine Otto Normal verbraucher nicht wehren kann!? :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
manfredsunderbrink
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

was ich übrigens auch noch ziemlich fragwürdig finde ist die tatsache das ja Paigo geschrieben hat das Amazon nichts von einer Reklamation weiß,...
also ab diesen Zeitpunkt wussten ja dann Paigo UND Amazon das zumindest von meiner seite mal Reklamationsversuche stattgefunden haben müssen.
Und statt in irgendeiner Form (wenigstens zu versuchen) die sache auf normalem Wege zu klären hauen die einfach mal nen Mahnbescheid raus den ich dann auch noch zahlen soll!?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128252 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von manfredsunderbrink):
Weil Amazon ja der vorbildliche grosse Händler ist gegen den sich der kleine Otto Normal verbraucher nicht wehren kann!?

Nö, weil man so ziemlich alles falsch gemacht hat was man falsch manschen konnte.
Wer Rechte geltend machen will, muss das auch so machen, wie Gesetz und Rechtsprechung das vorsehen.



Zitat (von manfredsunderbrink):
also ab diesen Zeitpunkt wussten ja dann Paigo UND Amazon das zumindest von meiner seite mal Reklamationsversuche stattgefunden haben müssen.

Woher? Alles was sie wussten, ist , dass man behauptet hat, man hätte Reklamationsversuche unternommen.
Berichtigt aber immer noch nicht die Rechnung einfach nicht zu zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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