An wen zahlen: Gläubiger oder Creditreform

1. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gobbopower
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
An wen zahlen: Gläubiger oder Creditreform

Hallo!

Seit letzter Woche habe ich erstmalig im Leben mit der Creditreform zu tun. Es geht erfreulicherweise nicht um eine Unsumme, aber inzwischen geht es mir um das Prinzip und die Art und Weise des Umgangs mit mir als (ehemaligen) Kunden. Ich bin angepisst.

Meine Hauptfrage ist:
An wen zahle ich jetzt mit welchem Vermerk? Hauptgläubiger A oder Creditreform. Der Gläubiger verweigerte mir am Telefon die Zahlung an ihn und verweist per Mail an die Creditreform. An diese könnte ich die Hauptforderung zahlen, aber das soll ich nicht unter der ehemaligen Rechnungsnummer des Hauptgläubigers tun, sondern unter deren Aktenzeichen. Da sehe ich aber das Problem, dass die Creditreform dann den Geldeingang zuerst mit ihren Kosten verrechnet (oder verrechnen könnte) und nicht mit dem Rechnungsbetrag von Gläubiger A. Die Hauptforderung wäre also noch offen.

Zum Sachverhalt (sorry etwas ausführlicher, sprich lang):
Ich bestellte am 25.11.2017 bei Firma A eine Ware. Zu meiner Überraschung erhielt ich aber nach meinem Onlinekauf keine Bestellbestätigung, obgleich ich zuvor meine Mailadresse vermerkt hatte. Es war für mich zunächst nicht ersichtlich, ob der Kauf überhaupt erfolgreich war. Auch erhielt ich keine Rechnung per Mail oder eine Versandbestätigung der Ware. Einige Tage später fand ich eine Benachrichtigung einer Transportfirma vor,, dass ich in deren Depot vor Ort eine Warensendung abholen könnte. Es stellte sich als die bestellte Ware heraus, wobei diese lediglich mit einer verdreckten und verklebten Plastikfolie ummantelt und einem Adressaufkleber versehen war (nur Lieferadresse). Es lag keine Rechnung der Sendung bei. Also wartete ich ab. Ich hatte keine Bankdaten, keine Rechnungsnummer, theoretisch keinen Endbetrag. Auf deren Homepage ist auch keine Bankverbindung ersichtlich, ebenso wenig wie in den AGB. Sie werben gezielt mit mit dem Kauf auf Rechnung. Im Januar 2018 rief ich ihren Kundendienst an und erreichte irgendwann tatsächlich mal einen Mitarbeiter. Deren Erreichbarkeit ist unterirdisch. Der Mitarbeiter (Name habe ich leider nicht, wer merkt sich jeden Telefonkontakt), welchem ich mein Anliegen schilderte, fand mich nicht einmal im System und meinte nur, dass ich auf die Rechnung per Post warten soll. Die Rechnung würde ich irgendwann kommen, weil ich ja die Ware angenommen bzw. abgeholt hätte. Man hätte nach Weihnachten viel zu tun. Es kam nichts per Post oder per Mail, irgendwann ging es bei mir unter.
Am 23.06.2018 erhielt ich ein Schreiben (Mahnung) der Creditreform vom 19.06.2018 per Post! Man forderte mich auf bis zum 26.06.18 einen Betrag von 79,36€ zu begleichen. 23,89€ war der Warenwert der Firma A. Dazu kommen 0,47€ Verzugszinsen und 15€ Mahnkosten des Gläubigers. Der Rest sind Kosten der Creditrefom, u.a. für eine Adressauskunft, wobei meine Adresse ja der Firma A vorliegt. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag von 23,89€ ist unstrittig. Und ich war und bin jederzeit bereit diesen zu begleichen!

Die Creditreform schrieb mir „unser Auftraggeber, Firma A, überträgt uns zur Entlastung seiner Buchhaltung regelmäßig ...". Es lag ansonsten keine „gültige Vollmacht" oder eine „Abtretungserklärung des Gläubigers" bei. Vielleicht ist das später noch wichtig.
Für mich ist nicht ersichtlich, ob die Creditreform jetzt tatsächlich für Firma A arbeitet oder auf eigene Rechnung (also die offene Forderung abgekauft hat).

Jetzt ging das Theater los. Meine Position ist, dass ich erstmalig durch das Schreiben der Creditreform eine Rechnungsnummer der Firma A erhalten habe. Mir lagen bis dato keine Rechnung oder Mahnungen der Firma A vor, weder per Mail, noch per Post. Warum auch immer die Mails nicht angekommen sind. Ich finde sie weder im Spam noch im Postkorb. Es fehlte mir also immer noch die Bankverbindung der Firma A und zumindest ein Duplikat der Rechnung (u.a. wegen Garantie und so).

Schritt 1: Ich schickte der Creditreform eine Mail und beantragte die Wiedereinsetzung in den bisherigen Rechnungsstand von 23,89€ bei Firma A. Und forderte ferner von weiteren Zinsen und sonstigen Forderungsansprüchen bis zur Klärung des Sachverhaltes abzusehen. Den Tip gab mir eine Kollegin, welche ab und an mit der Schuldenberatung des Kreises zu tun hat. Insofern widersprach ich Ihrer Forderung von 79,36€. Und schilderte denen erklärend den o.g. Sachverhalt.

Schritt 2: Ich schickte der Firma A eine Beschwerde an die Geschäftsführung, schilderte erneut den Vorfall und erklärte mich bereit den Rechnungsbetrag von 23,89€ zu bezahlen. Den Rest wies ich zurück und forderte eine Rechnungskopie mit den Bankdaten an.


Ich bekam eine 3-Zeilen-Antwort von Firma A (vom Kundenservice). Sie behauptet alles an meine Mailadresse geschickt zu haben (Kopien der Mails gab es angehängt keine für mich). Und die letzte Mahnung habe man selbstverständlich per Post geschickt. Man könne nichts mehr tun, für alle weiteren Anliegen von mir soll ich mit der Creditreform kommunizieren.

Die Creditreform meldete sich am 28.06.18 per Mail bei mir (seltsamerweise kam die beim gleichen Account an). Die Rechnung im Original befindet sich immer am Paket(?) und dient gleichzeitig als Versandtasche. Und ich bekam eine Kopie der Mahnung vom 31.01.18 mit beigefügter Rechnungskopie. Diese Mahnung ging damals ebenfalls an meine Mailadresse, kam aber ebenfalls nicht an.

Gut, an der Stelle war ich ja noch positiv gestimmt. Ab sofort hatte ich immerhin mal die Rechnungsnummer und die Bankdaten. Und sehe mich insofern ab sofort nach Erhalt dieser Rechnung offiziell im Verzug.
Jetzt war für mich die Frage an wen zahle ich?

Ich telefonierte mit der Buchhaltung von Firma A (Name und Nummer entnahm ich der Rechnungskopie). Das Ergebnis war eine hysterische Sachbearbeiterin, welche gebetsmühlenartig abspulte, dass ich alles bekommen habe, im Zahlungsverzug wäre, ich nur Schuld habe (hätte mehrfach Rechnung anfordern müssen, etc.) und an die Creditreform zahlen muss! Nicht mehr an Firma A. Der Ton gegenüber mir als Kunden war unterirdisch.

So langsam kam ich in Stimmung und telefonierte mit einer Dame von der Creditrefom. Auch hier drehten wir uns im Kreis. Sie drohte mir sofort mit Gericht und Anwalt, was mich erst mal kalt ließ. Das hat ihr wohl nicht so gefallen. Außerdem könne man mir alle erfolgten Mails und Schreiben sofort zukommen lassen. Ich bat darum für meinen Anwalt. Plötzlich wollte sie mir diese nicht mehr zusenden. Ihr Anwalt gibt die dann meinem Anwalt. Auch gut für mich. Ich verweigerte weiterhin alle Kosten, erkannte aber den Ursprungsbetrag an. Irgendwann maulte sie mehr als deutlich am Telefon herum, dass wir nicht weiterkommen würden und schon 12 Minuten(!) miteinander telefonieren würden. Scheinbar sieht das deren Drohkulisse nicht vor.
Dann kam ein interessanter Satz von ihr: Sie wollte Rücksprache mit der Firma A halten, ob da was mit den Kosten noch geht. Schriftlich wollte sie mir das nicht geben, ebenso wenig dass wir miteinander telefoniert hatten. Das ist wohl Arbeit. :)

Wie jetzt? Firma A hat nichts mehr mit mir zu tun, aber plötzlich kann man dort doch nachfragen? Na ja, vielleicht nur ein Lippenbekenntnis um den unangenehmen Klienten abzuwimmeln.

Am 29.06.18 hatte ich eine neue Mail von der Creditreform: um die Sache aus der Welt zu schaffen bietet man mir eine Vergleichszahlung von 40€ unter Bezug auf deren Aktenzeichen an. Ich solle kurzfristig Rückmeldung geben. Oha, die Kosten haben sich scheinbar auf 16,11€ reduziert.

Ich sehe aber irgendwie immer noch nicht ein das zu bezahlen (wie gesagt die 23,89€ Ware will ich zahlen).
An wen überweise ich jetzt was, damit die Creditreform auch im Hinblick auf ein eventuelles Mahnverfahren ins Leere läuft, weil die Hauptforderung beglichen ist?

Für fachkundige Ratschläge bin ich dankbar. Ich will die Sache vom Tisch haben, aber nicht die Creditreform reich machen.

Beste Grüße
Gobbopower


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Hab nach der Mitte aufgehört zu lesen.
Keine Rechnung, keine Mahnung- kein Verzug. Zugang muss bewiesen werden. Wenn keine Abtretung vorliegt, würde an den Ursprungsgläubiger die HF zahlen und gut ist.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Creditreform setzt auf die Unkenntnis des Schuldners!

Hauptregel: Man telefoniert nie mit Inkassobüros -> der Job der Mitarbeiter am anderen Ende ist es, den Schuldner zu verunsichern und zur Zahlung zu verleiten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
23,89€ war der Warenwert der Firma A. Dazu kommen 0,47€ Verzugszinsen und 15€ Mahnkosten des Gläubigers. Der Rest sind Kosten der Creditrefom, u.a. für eine Adressauskunft, wobei meine Adresse ja der Firma A vorliegt. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag von 23,89€ ist unstrittig. Und ich war und bin jederzeit bereit diesen zu begleichen!


Vorab : Telefonate mit Inkassobüros sind nicht zu empfehlen , außerdem hast Du nur weisungsgebundene Call Agents am Apparat.

In Deinen Fall liegt auch kein Verzug vor : Ich würde die Summe von gerundet 23,89 € zweckgebunden (!) an die Crefo überweisen Im Verwendungszweck . Nur Hauptforderung 23,89
Der Verwendungszweck ist wichtig denn sonst nutzt ein Inkassobüro diesen Fehler aus und verrechnet mit den eignen Gebühren ;)

Eine Verrechnung ist in diesem Fall nicht möglich bzw kann dem "Schuldner" egal sein da es zu keiner Retournierung kommen wird (siehe BGB 367.2)

Dann auf das nächste Crefoschreiben warten und die Restforderung schriftlich zurückweisen bzw am Besten wieder hier posten.

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

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