Androhung von Inkasso per Haftbefehl

25. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Androhung von Inkasso per Haftbefehl

Hallo zusammen hoffe ist hier richtig
Ich habe folgendes Problem.Ich habe seid einigen Jahren bei 3 Inkasso Firmen etwas offen.Ich benenne Sie mal A B C da ich nicht weiß ob Namen erlaubt sin.Bei A 1ne Akte die Monatlich mit 20 Euro gezahlt wird .Bei B das selbe und bei C 2 Akten mit je 60 Euro Monatlich.

Da es mir 1 Monat nicht möglich war alles zu bezahlen,habe ich angerufen und erfragt was man machen kann .Alle 3 haben gesagt zahlen Sie ab nächsten weiter.Nun kommt das Problem. Inkasso B gibt es nun so gesehen nicht mehr und hat die Akte mit an C gegeben .C weiß von nix mehr und will alle Kosten mit mal ohne weitere Raten.

Habe mich an einen Örtlichen Schuldnerberater gewendet der die Inkasso 4 x angeschrieben hatte auch mit einem raten Plan.Es kam nie eine Antwort.Vor paar Tagen rief mich C an und sagte mir wort wörtlich was Ihr Schuldnerberater schreibt ist uns egal und wir gehen auch nicht drauf ein .Sie haben Zeit die Gesamtsumme bis 31.01.2017 zu begleichen oder eine rate in Höhe von 125 Euro Monatlich zu bezahlen.Andernfalls werden wir einen vom gericht erstellten Haftbefehl gegen sie ausrichten.

Mein Schuldnerberater sagt deswegen kann man nicht ins Gefängnis da es Vertragsschulden sind von einem Handy Vertrag .Nun will er aber auch nicht weiter tätig werden da die Inkasso Firmen eh nicht antworten .

Da ich die 125 nicht zaheln kann und die Gesamtsummer auch nicht,erstellt sich mir die Frage A) Was kann ich machen will das ja bezahlen und B) Können die Haftbefehl erlassen ?

Mahnschreiben sowie Gerichtliche Schreiben liegen vor.Keine Pfändung oder sonstiges keine Eidenstaatliche kein Gerichtsvollzieher .
danke schon mal falls einer ein Rat hat

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Was kann ich machen will das ja bezahlen und Nichts - kein Gläubiger muß Ratenzahlung akzeptieren.
Können die Haftbefehl erlassen ? Nö. Die können verlangen, daß Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben und falls Sie das verweigern, kann der Gläubiger Ihre Inhaftierung beantragen. Aber das gilt eben nur für den Weigerungsfall - geben Sie die EV ab, hat er kein Druckmittel mehr.

-- Editiert von muemmel am 25.01.2017 11:51

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von icemc):
Bei A 1ne Akte die Monatlich mit 20 Euro gezahlt wird .Bei B das selbe und bei C 2 Akten mit je 60 Euro Monatlich.



Wie hoch sind die aktuellen Restschulden jeweils?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Sie haben Zeit die Gesamtsumme bis 31.01.2017 zu begleichen oder eine rate in Höhe von 125 Euro Monatlich zu bezahlen.Andernfalls werden wir einen vom gericht erstellten Haftbefehl gegen sie ausrichten.

Mit diesem Schreiben würde ich direkt zur Polizei gehen und die Inkasso-Mitarbeiter wegen Nötigung anzeigen.

Wegen Schulden kommt niemand ins Gefängnis. Und mittels Haftbefehl Zahlungen zu erpressen ist schlichtweg verboten (mal abgesehen davon dass es unmöglich ist, so etwas umzusetzen).

Da du gewillt bist, das abzubezahlen zahle halt einfach stur weiter. So wie ursprünglich vereinbart. Im Verwendungszweck ggf. "Nur Hauptforderung" ergänzen. Ablehnen werden sie das Geld nicht. Natürlich können sie sich wegen der einen ausgebliebenen Rate nicht an die Vereinbarung gebunden fühlen, du hast sie ja platzen lassen. Aber so oder so wäre dann das Inkasso als nächstes am Zug.
Diskutiere mit denen gar nicht erst. Sollten sie einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken bzw. je nach Stand der Forderung einen Mahnbescheid beantragen, setzt man sich damit auseinander. Wenn nicht, bezahlt man stur weiter.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von icemc):
Bei A 1ne Akte die Monatlich mit 20 Euro gezahlt wird .Bei B das selbe und bei C 2 Akten mit je 60 Euro Monatlich.



Wie hoch sind die aktuellen Restschulden jeweils?


gruß charly


Hallo
Es hört sich dumm an aber das weiß ich nicht so genau
Es waren wie gesagt 3 Akten eigentlich 2 bei einem und 1ne bei einem anderen .Nun ist es so das alle 3 bei einem und dem selben sind.Auf Grund das eine Rate geplatzt ist haben die alles wieder auf 0 gesetzt .Das heißt die haben die Hauptforderung wieder nennen wir es mal rekonstruiert .

Es waren mal 980 Euro hatte bis auf 400 runter gezahlt und nun ist es wieder 980 angeblich
Also was ich weiß stand 28.12.2016 eine Akte 372 Euro die nun an jemandem abgegeben wurde der die anderen 2 hat .

Bei den anderen Akten jeweils 980 Euro plus minus 2-3 euro .
Habe nun das Inkasso Angeschrieben und um eine Aufstellung gebeten zu den 3 Akten,wo auch zu erkennen ist was schon geleistet wurde und was noch offen ist .Heute kam ein Anruf wo mir gesagt wurde das man mir im letzten Schreiben und Telefonat mit geteilt hat das man zu keinen weiteren Gesprächen bereit ist und ich die geforderten Raten Zahlen soll.Meine bis dato gezahlten Raten wurden nicht berücksichtigt da ich den Ratenvertrag unterbrochen habe

-- Editiert von icemc am 26.01.2017 17:01

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:

Diskutiere mit denen gar nicht erst. Sollten sie einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken bzw. je nach Stand der Forderung einen Mahnbescheid beantragen, setzt man sich damit auseinander. Wenn nicht, bezahlt man stur weiter.


Mahnbescheid liegt vor mehrfach sogar .Obwohl ich immer pünktlich bis dato gezahlt hatte bevor die eine Rate nicht ging kam solch Schreiben .
Es war nur noch nie ein Gerichtsvollzieher da und ich wurde nicht zur Abgabe einer EV gefordert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Es waren mal 980 Euro hatte bis auf 400 runter gezahlt und nun ist es wieder 980 angeblich

Das ist ebenfalls so nicht möglich und Schwachsinn. Das gezahlte Geld kann und darf nicht einfach verschwinden.
Was passieren kann ist, dass du vorher einen vergleich geschlossen hattest, also von beispielsweise 2000€ nur 980 zahlen solltest. So ein vergleich wird üblicherweise so geschlossen, dass die Hauptforderung wieder auflebt, wenn du die Raten nicht mehr zahlst. Aber auch dann muss dir das, was du zwischenzeitlich gezahlt hast, von den ursprünglichen 2000€ abgerechnet werden.

Zitat:
Meine bis dato gezahlten Raten wurden nicht berücksichtigt da ich den Ratenvertrag unterbrochen habe

So eine Aussage ist Quatsch.

Zur Frage, wie man weiter vorgeht: Wie gesagt musst du sowieso ja noch was bezahlen, daher stur vorläufig weiter bezahlen.

Du kannst das Inkasso zur Einsicht zwingen. Per Anzeige und per Gericht. Eine kostenlose Nummer (nur Briefpoorto) wäre, das Aufsichtsgericht auf diese Sachen aufmerksam zu machen und dich zu beschweren. Sowohl über die Drohung mit der Inhaftierung als auch über deren Angabe, dass die das Geld, was du bezahlt hast, einfach verschwinden lassen wollen.

Das Aufsichtsgericht wird sie dann mal befragen, was das soll und so kommst du dann sicher auch an die Infos und das Inkasso merkt, dass du dich wehrst.

So blöd das klingt: Aber das beste, was dir passieren kann ist, dass die dir nun einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken. Warum? Weil im Grunde kein Gerichtsvollzieher so einen Unfug mit macht. Wenn man dem die Überweisungen zeigt, sowie die Drohung mit dem Haftbefehl und ihm schildert, dass es halt so ist, wie es ist, aber doch Geld nicht verschwinden darf, wird der ggf. auch mal dem Gläubiger tief in die Augen schauen.

Darf man fragen, um welche Inkassos es da geht?

-- Editiert von mepeisen am 26.01.2017 17:44

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Das Problem mit der Drohung "Haftbefehl" ist leider, dass sie nicht zu beweisen ist. Laut TE kam das nur während eines Telefongesprächs zur Sprache.

Gruß

Shihaya

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Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Logisch, dass so etwas nur extrem selten bis nie schriftlich kommt. Aber dass die Geld verschwinden lassen, hat er doch schriftlich, wenn ich es richtig verstanden habe oder?

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