Androhung von Inkasso trotz Gerichtsurteil

10. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
werolin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)
Androhung von Inkasso trotz Gerichtsurteil

Hallo,
im April vorigen Jahres habe ich einen Handyvertrag gemacht mit einem Handy dazu. Von Anfang an ging das Handy und die SIM Karte nicht. Das Handy wurde mehrmals getauscht. Die neuen Handys funktionierten aber auch nicht.Daraufhin habe ich das Handy mit dem Zubehör und der SIM Karte zum Betreiber geschickt. 2 Tage später bekam ich das Handy wieder mit der Info, daß die Reparatur abgelehnt wird, weil die SIM Karte nicht mit im Paket war und es technisch nicht möglich ist ein Handy ohne SIM Karte zu reparieren. Zum Glück habe ich das Paket unter Zeugen eingepackt und verschickt. Mein Anwalt hat daraufhin die Einzugsermächtigung gestopt und dem Betreiber einen Brief geschrieben.
Die Antwort vom Betreiber kam sehr schnell, mit dem Hinweis, wenn ich nicht bezahle wird mir ein negativer Schufa- Eintrag gemacht. Mein Anwalt bekam auf Antrag beim Amtsgericht eine Einsweiligeverfügung daß der Betreiber keinen Schufa-Eintrag machen darf.Der Betreiber klagte gegen die Einstweiligeverfügung, das diese zurück genommen wird.
Es kam zu mehreren Vergleichen und Gerichtssterminen alles ohne Ergebniss.
Vorige Woche habe ich Post vom Amtsgericht bekommen mit dem Urteil. Darin steht Sinngemäß:
Der Widerspruch gegen den Beschluss wird zurückgewiesen, die Verfügung bleibt bestehen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Betreiber.

Mobilfunkvertrag und Handyvertrag bilden eine Einheit und sind voneinander abhängig.Beide Verträge stehen und fallen miteinander.

Jetzt zum eigentlichen Problem. Bei der Schufa dürfen die nichts Melden bzw. Eintragen lassen, aber jetzt droht der Betreiber mit einem Inkassobüro, wenn ich bis zum 14.9.2010 nicht Zahle.
Was mache ich jetzt , mein Anwalt hat Urlaub.
Nur wenn ich jetzt bezahle war der ganze Kampf bis jezt umsonst.

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19 Antworten
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#1
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Schick dem Typi und der Schufa doch eine Kopie vom Urteil mit einem Brief per Einschreiben und bewahre Kopien und Postbelege auf. Und wenn dein Anwalt wieder da ist, fragst du, was ihr dann noch weiter machen könnt.

-- Editiert am 10.09.2010 23:10

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es dürfen grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden

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#3
 Von 
werolin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Also zeige ich den Typen vom Inkasso einfach das Gerichtsurteil.
Müssen die sich vorher Anmelden oder kommen die auf Verdacht zu mir?

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#4
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Oder teile dem Inkasso mit, dass du ihnen mehr sagen kannst, wenn dein Anwalt wieder da ist. Und dann kann dein Anwalt denen schreiben.

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#6
 Von 
guest-12312.09.2010 18:38:00
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich verstehe das Problem jetzt auch nicht. Wenn ich das Richtig verstanden habe, dann droht man mit der abgabe ans IKB. Da kommt doch keiner vorbei.
Außerdem sind das doch 2 verschiedene Probleme in dem Fall. das Gericht hat dem Betreiber ja nur untersagt, Dir in der Angelegenheit einen Schufaeintrag zu verpassen. Das IKB soll jetzt das Geld beitreiben. Der Vertragsstatus ist nach Deinen Angaben ja anscheinend noch nicht geklärt. Wenn der Betreiber weiter Kosten verursachen möchte, dann lasse ihn doch.
Wenn Du Post vom IKB bekommst, dann leitest Du diesen Brief einfach an Deinen RA weiter und Ende.wenn Du unbedingt willst, dann kannst du denen ja auch gerne schreiben, das du in der angelegenheit rechtlich beraten wirst und man sich in der Angelegenheit direkt an Deinen RA wenden soll.
Logischerweise nicht zahlen, denn sonst war ja alles umsonst.


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#8
 Von 
werolin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Wollte mich mal wieder Melden,
Heute habe ich Post bekommen von den Anwälten Stopp Pick & Kallenborn .
Die sind ja auch nicht gerade unbekannt im Internet, wenn es um tubiose ungerechte Forderungen geht.
Na ja, die Drohnungen sind die gleichen. Entweder Zahlen oder Schufa Eintrag.Post heute bekommen, Zahlungstermin ist morgen, am Sonntag. Mit der Schufa sehe ich das jetzt gelassener. Da ich bei der Schufa regestriert bin, habe ich den mal den ganzen Sachverhalt erklärt.Die haben einen Vermerk gemacht, das es zu diesem Sachverhalt ein Gerichtsurteil zu meinen Kunsten gibt.

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#9
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Gut, dass du dich mit der Schufa in der Sache in Verbindung gesetzt hast.

Aber seltsam sind die Vorstellungen vom Handy-und Inkassofritzen schon, denn:

Wie kann man denn am Sonntag bei denen zahlen, da hat doch die Bank zu und da kann doch dann auch nichts gebucht werden?!

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#10
 Von 
werolin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Ist vielleicht von denen so gewollt, das ich keine Chance habe pünktlich zu Bezahlen, wenn ich es den tuen würde. Wird aber nicht vorkommen.

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#11
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ich glaube auch nicht -)

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich würde die ganzen Vorgänge dem Anwalt übergeben.

Und auf keinen Fall zahlen und mit denen kommunizieren!


Ich gehe mal davon aus, das der Vertrag angefochten/fristlos gekündigt wurde?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#13
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ja, der Anwalt soll denen verklickern, was Sache ist -)

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#14
 Von 
werolin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Den Vertrag hat mein Anwalt schon 2009 im August fristlos gekündigt wegen Nichterfüllung des Vertrages von Seiten Mobilcoms.In der 1.Januarwoche hat mir Mobilcom nach langer Zeit wieder mal geschrieben. Sie Kündigen mir jetzt fristlos den Vertrag, weil ich meinen Zahlungen nicht nachkomme plus die restlichen Monate wo der Vertag ausläuft. Also bis April 2011.
Im gleichen Umschlag war aber noch ein Brief, wo Sie mich als Kunden behalten wollen, weil ich ja so ein guter Kunde bin. :bang:
Bei Mobilcom sind doch alle irgendwie Krank im Kopf. :rock:

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#15
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Mei, wie abgefahren können (Möchtegern-)Abzockmethoden sein???!!!

-- Editiert am 23.01.2011 18:09

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#16
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

:crazy:

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#17
 Von 
werolin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielleicht will ja Mobilcom die angedrohte Strafe in Höhe von 250000€ bezahlen, wenn Sie sich nicht an das Urteil halten.Ich glaube einfach, bei Mobilcom weis der eine nichts vom anderen.

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#18
 Von 
werolin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo, die Rechtsanwälte STOPP PICK & KALLENBORN geben einfach keine Ruhe eben wieder Post bekommen in Form einer Mail.Das ist nun innerhalb weniger Tage die 2.Mail dieser Art.Nur bei dem Zahlungstermin ist sich diese Firma wohl nicht sicher.In der ersten Mail war der Zahlungstermin der 26.1.2011 und in der 2.Mail ist es der 29.1.2011.

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#19
 Von 
guest-12325.01.2011 09:39:38
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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