Androhung von Mahnbescheid durch Rechtsanwälte Wagner Pauls und Kalb

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
HD1989
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Androhung von Mahnbescheid durch Rechtsanwälte Wagner Pauls und Kalb

Hallo zusammen,

uns erreichte heute ein Schreiben mit u.a. einer Androhung zu Erteilung eines Mahnbescheides.
Grund hierfür ist eine Rücklastschrift der Firma Dirk Rossman GmbH. Ende April des vergangenen Jahres wurde über einen Betrag von 72,24 € eingekauft, die Lastschrift konnte jedoch nicht eingelöst werden.
Die gesamten Kosten mit der Beauftragung des Anwalts erreichen nun 157,02 €.

In dem Schreiben ist aufgeführt, das die Firma Sirius Inkasso nun der Gläubiger dieser Forderung sei. Eine Mahnung der Sirius erfolgte nicht. Dies geht auch aus dem Schreiben der Rechtsanwälte heraus.

Nun, da ich auf jeden Fall der Firma Rossmann das ausstehende Geld unabsichtlich Schulde und gerne sofort überweisen möchte, rief ich bei der dortigen Hotline an.
Hier wurde mir mitgeteilt, das bei einer nicht einlösbaren Lastschrift die Forderung an die Firma Ingenico Payment geht. Diese hat dann freie Hand die Forderung selbst einzutreiben oder weiter zu geben. Die Firma Dirk Rossmann hat bereits den offenen Betrag von der Firma Ingenico Payment erhalten. (Bankverbindung v.d. Firma Dirk Rossmann liegt vor, Forderung wurde von der Ingenico abgekauft.
Nun rief ich bei der Firma Ingenico Payment an und wollte die Bankdaten erfragen, die 72,24€ +10 Entschädigung zu überweisen.
Hier wurde mir mitgeteilt, dass die Forderung an die Sirius Inkasso Weitergegeben wurde und der Fall bei der Firma Ingenico Payment geschlossen ist. Auch von dieser Firma erfolgte keine kurze Mahnung oder Hinweis. (Wozu diese auch nicht verpflichtet sind - laut Ingenico.)

Nun haben die Rechtsanwälte auch mitgeteilt, das eine automatische Meldung an die Schufa geht.
Rein vorsorglich habe ich die Forderung sofort bestritten um dies hoffentlich zu vermeiden.
Wie kann ich, außer mit einer Verhandlung bei den Rechtsanwälten bzgl. von uns leistender Zahlung aber kein Eintrag bei der Schufa, diesen umgehen?

Fakt ist, die Rücklastschrift ist da und will von uns natürlich auch bezahlt werden. Wenn wir ohne Mitteilung überweisen erkennen wir ja die Forderung der Rechtsanwälte an und können daher auch mit dem Eintrag bei der Schufa rechnen.

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.

-- Editier von HD1989 am 11.01.2017 11:14

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ein Schufaeintrag ohne Titel ist relativ selten und wenn er doch vorh. ist kann man ihn löschen lassen wenn die Forderung 2.000€ nicht übersteigt und binnen von 4 Wochen bezahlt wurde.

Hat man dir das mit der Schufa geschrieben oder am Tel gesagt?

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Ich würde umgehend die HF + 2,50 Mahngebühren + 15 Euro Adressermittlung + 5 Euro Rücklastschrift an Sirius Inkasso bezahlen.

Die Einschaltung des Rechtsanwalts ist aus meiner Sicht nicht notwendig und muss auch nicht von dir bezahlt werden. Ist eher ein Taschenspielertrick, um die Forderung künstlich zu erhöhen.

Ein Schufaeintrag wäre rechtswidrig da der Gläubiger nicht mindestens zweimal gemahnt hat.

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#3
 Von 
HD1989
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Ex Inkassomitarbeiter: Das steht direkt im Schreiben, welches wir erhalten haben. Naja, die 4 Wochen sind ja seit Ende Mai vorbei, da der offene posten Ende April entstand oder gilt die 4 Wochen Frist ab dann, wenn das erste Schreiben der Rechtsanwälte eingeht?

@ fm89: Laut den Rechtsanwälten ist durch die geplatzte Lastschrift die Forderung sofort fällig und muss nicht extra angemahnt werden, daher erfolgte auch keine durch die oben involvierten Parteien.

-- Editiert von HD1989 am 11.01.2017 15:32

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von HD1989):
@ fm89: Laut den Rechtsanwälten ist durch die geplatzte Lastschrift die Forderung sofort fällig und muss nicht extra angemahnt werden, daher erfolgte auch keine durch die oben involvierten Parteien.

-- Editiert von HD1989 am 11.01.2017 15:32


Das mag sein, allerdings reicht das nicht für einen Schufaeintrag, siehe §28a BDSG .

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HD1989
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Verlinkung, sehr informativ!

Jetzt mal eine ganz blöde Frage, unter §28 Abs. 1 Nr. 3 steht "der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat".
Durch meine Zahlung der HF + die oben stehenden Aufwendungen an Sirius Inkasso erkenne ich die Forderung doch automatisch an oder müsste hierfür ein extra Schreiben oder gar die HF direkt an die Anwälte bezahlt werden?
Alle Eventualitäten oder Schlupflöcher würde ich gern ausgeräumt haben, daher die Frage.

Jetzt fehlen nur noch die Bankdaten der Sirius Inkasso.... :???:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du erkennst due HF durchaus implizit an, die Inkassokosten oder Anwaltskosten deswegen aber noch lange nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
go456017-3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessant ist doch, wie es eigentlich zu diesem Vorfall kommen konnte. Vorausgesetzt, es wurde mit der ec-Karte bezahlt: Hast Du Dich mit der PIN oder Deiner Unterschrift legitimiert? Wenn es zu einer Rücklastschrift kam, dann wohl mit Unterschrift, denn das PIN-Verfahren prüft im Moment des Zahlungsvorgangs die Deckung und garantiert die Zahlung an den Gläubiger. Da viele Unternehmen den - übrigens rechtlich nicht einwandfreien - Weg der Unterschrift gehen, um dadurch pro Zahlung ein paar Cent zu sparen, kann dem Zahlenden nicht "einfach so" ein bewusstes Verschulden zur Last gelegt werden (wer weiß denn tagesgenau, ob auf dem Konto noch 70,- € drauf sind?). Das Risiko nämlich wächst (= der Gläubiger nimmt Rückbuchungen in Kauf, die er per Vertrag mit dem Provider "abfedert", der billiger für ihn ist, als es am POS gleich mit der PIN zu machen), und damit automatisch die hübschen Verflechtungen und Handreichungen innerhalb der Kette: Ingenico als Provider stellt die Kundenterminals für die Zahlung, wirbt nebenbei mit der Dienstleistung Inkasso, reicht jedoch ungeprüft und -gefragt (nett deren Presseerklärung zur gemeinsamen Zusammenarbeit) weiter an Sirius Inkasso, die die Akte in Lichtgeschwindigkeit an die im selben Haus sitzende Kanzlei Wagner Pauls und Kalb schickt, die dann den ersten (Serien-)Brief schreibt - klar, inklusive der "rechtlich einwandfreien" Gebühren... Sofern Du wirklich die Überweisung im Text mit "Hauptforderung usw," gemacht hast, kannst Du Dich jetzt zurücklehnen - die RAe werden einen Teufel tun und Dich auf die für sie interessanten Gebühren verklagen. Das ist denen viel zu teuer und anstrengend!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Hinweis vorab: Meine Antwort stellt keine Beratung dar, sondern gibt einfach wieder wie ich vorgehen würden, anhand der Schilderung von HD1989.

Zitat (von HD1989):
Grund hierfür ist eine Rücklastschrift der Firma Dirk Rossman GmbH. Ende April des vergangenen Jahres wurde über einen Betrag von 72,24 € eingekauft, die Lastschrift konnte jedoch nicht eingelöst werden.


In dem Fall solltest Du ein Benachrichtigung Deiner Bank erhalten, dass die Lastschrift nicht eingelöst wurde. Im Falle einer Rücklastschrift tritt jedenfalls Verzug auch ohne Mahnung ein.


Zitat:
uns erreichte heute ein Schreiben mit u.a. einer Androhung zu Erteilung eines Mahnbescheides. Die gesamten Kosten mit der Beauftragung des Anwalts erreichen nun 157,02 €.


In dieser Mahnung müsste aufgeführt sein, wie sich neben der Hauptforderung von 72,24 € die weiteren 84,78 € zusammensetzen.

Nach seiner Schilderung müssten Kosten für die Rücklastschrift und die Einholung der Adressauskunft, sowie Verzugszinsen und die Rechtsanwaltsgebühr nebst Auslage entstanden sein.

Zitat:
In dem Schreiben ist aufgeführt, das die Firma Sirius Inkasso nun der Gläubiger dieser Forderung sei. Eine Mahnung der Sirius erfolgte nicht. Dies geht auch aus dem Schreiben der Rechtsanwälte heraus.


In dem Fall haben Sie Anspruch auf Vorlage der Abtretungsurkunde.

Zitat:
Wozu diese auch nicht verpflichtet sind - laut Ingenico.


Da hat Ingenico Recht, es gibt keine Pflicht Mahnungen zu versenden. Ingenico hat die Forderung gekauft und weiterverkauft.

Zitat:
Nun haben die Rechtsanwälte auch mitgeteilt, das eine automatische Meldung an die Schufa geht.
Rein vorsorglich habe ich die Forderung sofort bestritten um dies hoffentlich zu vermeiden.
Wie kann ich, außer mit einer Verhandlung bei den Rechtsanwälten bzgl. von uns leistender Zahlung aber kein Eintrag bei der Schufa, diesen umgehen?


Da Du die Forderung bestritten hast, darf keine Meldung erfolgen. Es empfiehlt sich aber, mit etwas zeitlichem Abstand, eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen.

Zitat:
Fakt ist, die Rücklastschrift ist da und will von uns natürlich auch bezahlt werden. Wenn wir ohne Mitteilung überweisen erkennen wir ja die Forderung der Rechtsanwälte an und können daher auch mit dem Eintrag bei der Schufa rechnen.


Nein, dieser Schluss kann so nicht gezogen werden.

Zitat (von HD1989):
Naja, die 4 Wochen sind ja seit Ende Mai vorbei, da der offene posten Ende April entstand oder gilt die 4 Wochen Frist ab dann, wenn das erste Schreiben der Rechtsanwälte eingeht?


Die Frist beginnt ab der Meldung an die Schufa.

Zitat (von HD1989):
Durch meine Zahlung der HF + die oben stehenden Aufwendungen an Sirius Inkasso erkenne ich die Forderung doch automatisch an oder müsste hierfür ein extra Schreiben oder gar die HF direkt an die Anwälte bezahlt werden?


Siehe Antwort #1: Der Eintrag wäre nicht zulässig, weil es keine offene Forderung gibt (bzw. der Rest bestritten wird) - er würde sofort gelöscht werden auf Deinen Antrag hin.

Zitat:
Jetzt fehlen nur noch die Bankdaten der Sirius Inkasso.... :???:


Auf dem Brief steht zumindest die Bankverbindung der Kanzlei.

Ich würde zweckgebunden überweisen 72,24 € Hauptforderung + max. 2,42 € Verzugszinsen + max. 3.- € Kosten der Rücklastschrift + max. 10.- € Kosten der Adressermittlung + max. 1.- € Mahnkostenpauschale = 88,66 €

Zinsrechner: http://www.mahngerichte.de/scripts/zinssatz.php

Verwendungszweck: Aktenzeichen + 72,24 HF + 2,42 Zins + 3,00 RLS + 10,00 Ermittlung + 1,00 Mahnpauschale

Und dem Rechtsanwalt schriftlich mitteilen:

go456017-3
Str. Nr.
PLZ Ort


Wagner Pauls Kalb
Mindener Str. 12
40227 Düsseldorf

Ort, 24.01.2017

Aktenzeichen
Sirius Inkasso GmbH ./. go456017-3
Zedent: Dirk Rossmann GmbH

Ihr Schreiben vom xx.xx.201x
WIDERSPRUCH


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am heute an Sie unter Angabe von obigem Aktenzeichen 88,66 € überwiesen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
72,24 € Hauptforderung
2,42 € Verzugszinsen
3,00 € Kosten der Rücklastschrift
10,00 € Kosten der Adressermittlung
1,00 € Mahnkosten (pauschal)

Falls Kosten geltend gemacht werden, die darüber hinaus gehen, bitte ich um Vorlage einer Abschrift der jeweiligen Belege.

Die von Ihnen geltend gemachte Rechtsanwaltsvergütung nebst Auslagen werde ich nicht erstatten, da Ihr Mandant zum einen seine Obliegenheiten verletzt hat und mir keine Mahnung hat zukommen lassen - insoweit war Ihre Mandatierung nicht geboten. Zum anderen handelt es sich bei Ihrem Mandaten als Forderungsinhaber um ein Inkassounternehmen, welches Ihrer Hilfe in einem Inkassoverfahren nicht bedarf. Insoweit ist anzunehmen, dass Ihre Mandatierung lediglich dem Zweck der Generierung von weiteren, unnötigen Kosten dient.

Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass eine widersprochene Forderung nicht an Auskunfteien gemeldet werden darf. Sollte eine Meldung dennoch erfolgen, werde ich Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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