Androhung von Pfändung

2. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
tpnet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Androhung von Pfändung

Eine etwas längere Geschichte. Im Februar 2002 hat die Stadt einen Kanalanschluß für uns herstellen lassen.

Im Dezember 2003 erhielten wir eine Zahlungsaufforderung über einen recht hohen Betrag für diese Aktion. Wir haben umgehend schriftlich nachgefragt, da uns bis zu diesem Zeitpunkt keine Rechnung zugestellt wurde und uns der Betrag im Vergleich zu den Nachbarn recht hoch erschien. Nach einem zusätzlichem Telefonat erhielten wir eine Kopie der Rechnung (vom 30.09.2003). Wie auf dieser Kopie zu erkennen war, hatte diese die falsche Anschrift, konnte uns also somit bisher überhaupt nicht zugegangen sein.

Zudem war alleine schon der erste Posten dieser Rechnung sachlich falsch. Es ist scheinbar ein Kanalanschluß eines anderen Bauvorhabens uns berechnet worden.

Den Umstand der falsch adressierten Rechnung und der inhaltlich falschen Rechnung haben wir umgehened (Feb 2004) schriftlich mitgeteilt. Es gab dazu auch noch ein Telefongespräch, wo wir eine Zweitschrift der Rechnung oder besser noch eine neue (richtig adressierte Rechnung) eingefordert haben.

Bis Juli 2004 tat sich überhaupt nichts mehr. Dann gab es einen unangekündigten Ortstermin der Stadtwerke zusammen mit den Subunternehmer, zu dem zufällig meine Frau gestoßen ist. Hierbei wurde festgestellt, daß die Rechnungsstellung nicht korrekt sein kann. Der uns sofort aufgefallene erste Posten wurde zweifelsfrei als falsch erkannt. Da weitere Posten von dieser Größe abhängig waren, wurde uns eine Neuberechnung (mündlich) zugesagt.

Im November 2004 fanden wir eine Kopie der Aufmaßskizze in einem neutralen Umschlag ohne Absender, Anschrift oder gar einem Anschreiben in unserem Briefkasten. Diese Aufmaßskizze bestärkt nur den Verdacht, daß die Rechnung anhand von falschen Werten erstellt wurde. Eine telefonische Anfrage beim Subunternehmer, wie auch den Stadtwerken blieb ergebnislos. Keiner wollte diese Skizze geschickt haben.

Nun erhielten wir gestern die letzte Mahnung über den vollen (falschen) Betrag inkl. Mahngebühren von 100 Euro und 25% Säumniszuschlag und eine Androhung einer Pfändung dieses Betrages.

Wir haben umgehend wiedersprochen und den Sachverhalt noch einmal in aller ausführlichkeit dargestellt.

Zudem haben wir einen Teilbetrag in der Größenordnung der Kanalanschlußgebühren anderer Nachbarn angewiesen.

Frage: Was können/sollten wir noch tun um diese leidige Geschichte zu beenden.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

problem wird vermutlich sein, dass bislang alles mündlich passiert ist folglich sich auch wenige bis gar keine unterlagen in der akte befinden - wechselt der sachbearbeiter kann es u.U. zu so etwas kommen.

an ihrer stelle würde ich mich umgehend an einen anwalt meines vertrauens wenden - der den weiteren schriftverkehr erledigt. selbst wenn der anwalt im grunde auch nur feststellen kann, dass die rechnung so nicht stimmt wird er sicherlich dafür sorgen können, dass nicht vollstreckt wird und die angelegenheit einer vernünftigen klärung zugeführt wird.

um später ärger zu vermeiden: nicht vergessen nach den anwaltskosten zu fragen.

sollten sie keinen anwalt einschalten wollen, sollten sie umgehend per einschreiben (alternativ fax mit protokoll) einen brief an die stadt schicken indem sie auf die telefonate bezug nehmen, bedenken gegen teile der rechnung nachvollziehbar darlegen und mitteilen, dass es der vollstreckung nicht bedarf, so würden nachdem die eine korrekte rechnung erhalten umgehend zahlen.

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#2
 Von 
Beate-A.
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich bin verzweifelt. Ich wurde verurteilt einen bestimmten Betrag (Anwaltskosten) zu zahlen (480,00 Euro+Nebenkosten), aber ich kann nicht zahlen. Ich bin ALG II - Empfängerin und kann auch keine Raten zahlen. Darf dieser Anwalt die Pfändung einleiten und mir diese Kosten auch noch aufdrücken, wenn er genau weiß, dass ich nur wenig Geld habe und unter der Pfändungsgrenze mit meinem Einkommen liege. Was soll ich machen? Wer kann mir einen Rat geben. Jedenfalls zahlen kann ich nicht. Was soll ich diesen Anwalt antworten, wenn er mich zur Zahlung auffordert? Ich danke im Voraus.

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#3
 Von 
guidowr
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Auch hier wieder mein Tip: www.forum-schuldnerberatung.de

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Darf dieser Anwalt die Pfändung einleiten und mir diese Kosten auch noch aufdrücken"

-> Ja klar

"Was soll ich machen?"

Ratenzahlung anbieten 20 EUR / Monat etc.

Eventuell Situation schildern, Betrag der Summe xxx anbieten ( 200 EUR oder so ), welcher auch gezahlt werden kann. Und auf weiteres wird seitens des Anwaltes verzichtet. UND das wichtigste. Er hat keinen weiteren Ärger mehr bzw. Pfändungskosten die er erstmal tragen muss die nächsten 30 Jahre.
Ist die härtere Methode.

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