Kann einem Sozialhilfeempfänger eine Inkasso oder Anwalt einfach das Konoto sperren , obwohl dennen bekannt ist das man sozi bezieht und das auf das zu sperrende Konto geht ??? Und darf die Bank dann das Konto einfach so schliessen ???? Oder gibts da Rechtssprüche ????
Anfrage wegen Pfändungen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



JA!!
Allerdings besteht für den Schuldner die Möglichkeit innerhalb von 7 Tagen (keine Wrktage) die Sozialhilfe vom Konto abzubuchen und evtl. Überweisungen vorzunehmen. Die Bank muss das machen. Nach diesen sieben Tagen muss mann beim AG eine Freigabe des Kontos erwirken. Antrag auf der Rechtsantragstelle und sofortige Mitnahme ist möglich.
mfg specht
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Ganz altmodisch am Schalter, wenn es denn einen gibt. Aber besser ist immer eine Freigabe beim AG zu beantragen.
--- Posting wurde vom Admin editiert
Auf Anfrage beim Gericht teilte man mit das eine Freigabe nicht gemacht wird , da es nur ein Gurhaben Konto ist wo nur Sozi drauf geht , die ja nicht pfändbar ist . Wie verhält sich das nun mit der Bank , wenn die das Konto kündigen wollen , hat man da ein Recht darauf . Da es doch sehr teuer ist überweisungen bar einzu zahlen , gibts da ne Rechtsmöglichkeit ?????
--- Posting wurde vom Admin editiert
Okay soweit verstanden , aber welche möglichkeiten hat das Sozialamt ???? Und wie verhält sich das mit Überweisungen da man die Sozi innerhalb 7 Tagen holen kann , kann man auch dann über das gesperre Konto auch überwieisen sprich Mite usw oder geht das dann an denn Gläubiger ?????
Auch ist die Lage dahin gehend wie verhält sich das mit Internetshops die einkünfte werden ja auch gepfändet gibts da eine Möglichkeit das zu umgehen .
Frage kennt einer ein Konto im ausland wo man Auktionsgweinne verbuchen kann ohne gleich gepfändet zu werden ?????
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