Angeblich gebuchte Tagesfahrten -> Inkasso fordert Geld

31. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
alexander1899
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich gebuchte Tagesfahrten -> Inkasso fordert Geld

Hallo

War im Urlaub 2016 & 2017 (2 Personen in Deutschland) und habe dort bei einem Unternehmen A (betreibt ein Taxi & Busunternehmen (Tages und Reiseangebote)) Dienstleistungen in Anspruch genommen.

2016 habe ich einen Tagesausflug mit diesem Unternehmen A gemacht. (Daher haben sie meine Daten Anschrift etc.) und gleich Bar bezahlt.

2017 habe ich ein Taxi (Bahnhof zum Hotel) bei diesem Unternehmen bestellt und gleich bar bezahlt.

Angeblich soll ich jetzt (Juni 2017) bei diesem einem Unternehmen A 2 Tagesausflüge für einmal 2 Personen und einmal für 4 Personen gebucht haben.
Das Unternehmen hat mir eine Rechnung über 350€ gestellt. Dieser habe ich widersprochen und um Überprüfung gebeten bzw. sollten sie mir einen Vertragsabschluss nachweisen. Es kam eine weiter Mahnung mit der Drohung es an ein Inkasso Unternehmen abzugeben. Ich habe der Mahnung widersprochen und wieder drum gebeten mir einen Vertragsabschluss nachzuweisen. Bis heute habe ich werder eine "Buchungsbestätigung" noch irgendetwas schriftliches Vertrag etc von A bekommen

Jetzt hat sich das Inkasso Unternehmen bei mir gemeldet und möchte fast 600€ haben. Ich habe auch diesmal Widerspruch eingelegt und drum gebeten mir einen Vertragsabschluss mit Unternehmen A nachzuweisen.

So langsam nervt mich die Sache da ich zu 100% nichts gebucht habe (nichts unterschrieben nur Telefonisch ein Taxi bestellt)
Was kann das Inkassobüro jetzt alles machen Mahnbescheid? Diesem würde ich auch widersprechen, da ich nichts gebucht habe.

Ab wann kann es zu einen Schufa Eintrag kommen?
Wann sollte ich zu einem Anwalt gehen wenn der Mahnbescheid kommt, schließlich würde mich das ja auch wieder Geld kosten worauf ich sitzen bleiben würde.

Wie schätzt Ihr die Sache ein habe ich da gute Chancen und wer ist wie in der Beweispflicht?

Danke für eure Antworten und Einschätzungen.



-- Editiert von alexander1899 am 31.10.2017 18:33

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Bisher erkennbar alles richtig gemacht. Der Fordernde muss beweisen.

Aber - nur um Missverständnisse auszuschließen: hast Du möglicherweise an Ausflügen teilgenommen, von denen Du meinstest, sie wären im urlaubspreis enthalten?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alexander1899
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

definitiv NEIN. Habe meinen Urlaub selbst "organisiert". Bei diesem Unternehmen A habe ich 2017 nur ein Taxi bestellt und bezaht.

Habe auch Versucht es Telefonisch zu klären, und um "Beweise gebeten". Als Antwort wir müssen Ihen gar nichts beweisen...?!

Wie weit wird das Inkassobrüro gehen? Wie sind da eure Erfahrungen / Einschätzungen. Ich habe keine weiter Lust mich mit dieser Sache mich weiter rumzuärgern.

-- Editiert von alexander1899 am 31.10.2017 18:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von alexander1899):
Als Antwort wir müssen Ihen gar nichts beweisen...?!

Stimmt.
Ist übrigens gut für Dich diese Einstellung. Denn ohne Beweise keine Zahlungspflicht.


Man hat den Unternehmen und dem Inkasso widersprochen. Mehr braucht es derzeit nicht.
Sinnlose Telefonate sollte man eh unterlassen.
Bettelbriefe ohne Beweise würde ich ignorieren.
Aufpassen muss man nur auf Mahnbescheid (wenn der denn kommt), dem einfach kommentarlos wiedersprechen.



Zitat (von alexander1899):
Ab wann kann es zu einen Schufa Eintrag kommen?

Jederzeit.
Man muss die Auskunfteien halt im Auge behalten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alexander1899
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von alexander1899):
Als Antwort wir müssen Ihen gar nichts beweisen...?!

Stimmt.
Ist übrigens gut für Dich diese Einstellung. Denn ohne Beweise keine Zahlungspflicht.


Man hat den Unternehmen und dem Inkasso widersprochen. Mehr braucht es derzeit nicht.
Sinnlose Telefonate sollte man eh unterlassen.
Bettelbriefe ohne Beweise würde ich ignorieren.
Aufpassen muss man nur auf Mahnbescheid (wenn der denn kommt), dem einfach kommentarlos wiedersprechen.



Zitat (von alexander1899):
Ab wann kann es zu einen Schufa Eintrag kommen?

Jederzeit.
Man muss die Auskunfteien halt im Auge behalten.


Ich dachte das ein Schufa Negativ Eintrag nur möglich ist wenn ein erfolgreicher Mahnbescheid vorliegt bzw wenn man NICHT die Forderung bestreitet

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Die Meldung an Auskunfteien ist an gewisse Voraussetzungen gebunden, korrekt.

Nur, würde die Inkassos immer das machen was sie sollten / dürften, wäre das Forum hier ziemlich leer ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Habe auch Versucht es Telefonisch zu klären, und um "Beweise gebeten". Als Antwort wir müssen Ihen gar nichts beweisen...?!


Mit Inkassounternehmen telefoniert man nicht!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Jetzt hat sich das Inkasso Unternehmen bei mir gemeldet und möchte fast 600€ haben.

In exakt diesem Moment wäre ich zur Polizei gegangen. Strafanzeige gegen das Unternehmen wegen Verdacht des Betruges und gegen das Inkasso wegen Verdacht der Beihilfe und der Nötigung u.ä.

Warum? 250€ Inkassogebühren bei 350€ Hauptforderung ist absoluter Blödsinn. In dem Moment zeigt sich aus meiner Sicht ganz deutlich, dass das hier mit Seriosität nichts mehr zu tun hat.

Auch wenn es nur telefonisch war. Wenn das Inkasso angibt, man müsse exakt gar nichts tun oder beweisen, verstößt es neben den absurden Gebühren auch noch kräftig gegen herrschendes Recht. Ich würde auch mal einen Brief ans Aufsichtsgericht des Inkassos schicken. Dort die ausdrückliche Weigerung ansprechen, §11a RDG zu erfüllen und ein Bußgeld beantragen. Denn das Inkasso MUSS Details zum Vertrag und zum Zustandekommen des Vertrages mitteilen, wenn der Schuldner dazu auffordert. Auch dürfte das Aufsichtsgericht sich für diese massiven Verstöße gegen das Kostenrecht (RVG) interessieren.

Gegenüber dem Inkasso nichts tun, einfach einen Mahnbescheid abwarten und diesem widersprechen. Vor Gericht den Vertragsschluss abstreiten und dann dürften die ja Probleme haben, jemals den Vertragsschluss nachzuweisen.

Zitat:
Ab wann kann es zu einen Schufa Eintrag kommen?

Darf bei bestrittenen Forderungen solange nicht passieren, bis diese gerichtlich festgestellt wurden. Kann natürlich trotzdem bedeuten, dass die einen Eintrag veranlassen. Halt einmal pro Jahr eine Selbstauskunft bei den gängigen Auskunfteien einholen (ist kostenlos) und ggf. dagegen vorgehen.

-- Editiert von mepeisen am 01.11.2017 18:36

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alexander1899
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur um es richtig zu stellen ich habe NUR mit dem Unternehmen A nach der ersten Rechnung telefoniert. Die dort zuständige Mitarbeiterin hat zu mir gesagt das sie mir nichts beweisen müste.

Mit dem Inkasso Büro bin bisher nur schriftlich in Kontakt. (Telefonisch würde ich da wahrscheinlich eh nichts ausrichten)-
Habe dem Inkasso Büro 14 Tage Frist gesetzt mir das nachzuweisen / beweise zu liefen.

Muss mir das Inkasso Büro eigentlich mitteilen wo sie mich melden?
Sorry darf ich Fragen wo ich überall die Auskunft einholen muss. Kenne eigentlich nur die Schufa ;(

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die dort zuständige Mitarbeiterin hat zu mir gesagt das sie mir nichts beweisen müste.

OK, ändert aber nichts dran, dass das Inkasso keine Nachweise geliefert hat, obwohl es gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Zitat:
Muss mir das Inkasso Büro eigentlich mitteilen wo sie mich melden?

Nicht direkt. Aber eine Auskunftei-Eintragung muss rechtzeitig vorher angedroht werden.

- Schufa
- Bürgel Wirtschaftsinformationen
- Infoscore Consumer Data
sind die drei, wo ich mal anfragen würde wegen kostenloser Selbstauskunft

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von alexander1899):
Sorry darf ich Fragen wo ich überall die Auskunft einholen muss.

Dafür gibts das Forum ja



Zitat (von alexander1899):
Kenne eigentlich nur die Schufa

SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden

infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden

Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss

Bürgel Wirtschatfsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg

Dun & Bradstreet Deutschland, Havelstraße 9, 64295 Darmstadt


Jetzt sinds ein paar mehr

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alexander1899
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo das inkasso unternehmen hat sich nicht mehr gemeldet (obwohl ich sie aufgefordertt hatte mir einen Vertrag nachzuweisen)

Soll ich nochmals ein schreiben aufsetzen und drauf bestehen das sie §11a RDG zu erfüllen haben oder soll ich mir das Porto sparen.

Habe ein wenig nach dem Inkassounternehmen googlet scheint eher ein seriöses zu sein

Danke

-- Editiert von alexander1899 am 19.11.2017 15:09

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Ich würde mir Zeit und Geld sparen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du nochmal Post schicken willst, dann ans Aufsichtsgericht. Exakt einmal ans Inkasso zu schreiben reicht. Brieffreundschaften unterhält man nur mit Leuten, die man mag.

Zitat:
Habe ein wenig nach dem Inkassounternehmen googlet scheint eher ein seriöses zu sein

250€ Inkassogebühren bei 350€ Hauptforderung haben nichts mehr mit Seriösität zu tun. Bei aller Liebe...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen