Angeblich habe ich 3 Handyverträge 3 Rechnungen von Lowell Inkasso

5. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Angeblich habe ich 3 Handyverträge 3 Rechnungen von Lowell Inkasso

Hallo,
ich habe gestern 3 Briefe von Lowell Inkasso bekommen, es sollen 3 Vollstreckbare Titel gegen mich vorliegen, ich habe aber nur einen bekommen.

Heute habe dort angerufen und wollte wissen weshalb ich 3 Rechnungen mit unterschiedlichen Summen bekommen habe ( 798 Euro,635 Euro,918 Euro) Ich soll angeblich 3 Handyverträge bei E-Plus gehabt haben, ich hatte aber nur einen und dieser wurde nach 18 Monaten von E-Plus gekündigt, der Vertrag lief auf 2 Jahre. Das ich Schadensersatz für die restlichen &Monate zahlen muss ist mir klar. Aber wie kann ich beweisen das ich niemals 3 Verträge hatte, das Inkasso sagt mir sie wären nicht verpflichtet mir dazu Unterlagen zu schicken, weil es ja schon die Titel gibt . Sie drohen mir jetzt mit einer Kontopfändung.
Was kann ich tun? bin gerade ganz verzweifelt

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Titelkopien anfordern!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bekanntlich gab es etliche Probleme bei der Übernahme der Kundendaten und Tarife von Eplus zu o2.
So wurden früher gg-freie Verträge nach 2 Jahren bei o2 zu Kostenfallen, da dann der eingetragene Rabatt erloschen war. Nur um eines der Beispiele zu nennen. Oder Übernahmefehler oder ..oder ...

Somit bleibt nichts anderes übrig zuerst mal nachzuforschen was hinter der Forderung steckt.
Wenn man über das Inkasso nicht weiterkommt oder zusätzliche Infos braucht:
Datenschutzanfrage https://meine-daten.telefonica.de/de/aureq
Das kann niemand verweigern.

Zitat:
Das ich Schadensersatz für die restlichen &Monate zahlen muss ist mir klar.
Nicht zu früh aufgeben, denn die Forderungen sind meist unberechtigt überhöht. Problem ist nur eine Titulierung.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Bist du zwischendrin umgezogen? Gab es Gerichts-Briefe? Hast du die Titel denn inzwischen mal gesehen? Wenn ja: Wann?

-- Editiert von mepeisen am 06.04.2019 06:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,
nein ich bin nicht umgezogen...
Ja , es gab einen Gerichtsbrief ,da war damals noch eine Anwaltskanzlei Prozessbevollmächtigter und die haben es dann wohl an das Inkasso Lowell verkauft.

Kann ich den trotzdem noch gegen den Titel angehen? Das ist doch klarer Betrug.

ich wollte von dem Inkassobüro Unterlagen haben, Verträge, aber die sagen wir sind nicht verpflichtet mir diese zu geben. Ich sollte mich an Eplus Base wenden. Ich habe Nie irgendwas unterschrieben.
Bei welchem Anbieter bekommt man denn noch einen 2ten oder 3ten Vertrag,wenn der erste schon fristlos gekündigt wurde? Es gab auch nie irgendwelche Mahnungen oder Rechnungen von Base,, eben nur für den einen Vertrag.

jetzt haben sie mir eine Frist bis zum 13.4.19 gesetzt, dann wollen sie mein Konto Pfänden.




0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2391 Beiträge, 712x hilfreich)

Wenn Titel in der Welt sind ist der Drops fast gelutscht.
Fordere die Kopien an und ggf beim AG den Zustellnachweis und schau ob du diese anfechten kannst durch ggf falsche Adresse o.ä..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von rabe7):
Ja , es gab einen Gerichtsbrief ,da war damals noch eine Anwaltskanzlei Prozessbevollmächtigter
Und was stand da drin? Mahnbescheid oder schriftliche Verhandlung?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Ergänzend zu Mr.Cool: Gab es nur einen Gerichtsbrief oder mehrere? Die behaupten ja, 3 Titel zu haben. Das heißt, es müsste mindestens 6 Gerichtsbriefe gegeben haben. Je 3 Klageerhebungen/Mahnbescheide und nochmal 3 Versäumnisurteile/Vollstreckungsbescheide.

Du weißt also von einem vertrag und einer Kündigung und einem Gerichtsbrief. Diesen hast du bisher auch nicht bezahlt, korrekt?

Dann die nächste Frage: Haben sie dir gerichtliche Aktenzeichen benannt? Also steht in den Briefen, von welchem Gericht diese 3 Titel stammen und um welches Aktenzeichen es geht? Hast du die Gerichtsbriefe noch und kannst die Aktenzeichen vergleichen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
erstmal Danke für euere Antworten.
Nein, ich kann mich nicht daran erinnern 6 Briefe vom Amtsgericht bekommen zu haben, aber angeblich haben die 3 Titel gegen mich auf jedem Schreiben vom Inkasso steht ein anderes Aktenzeichen.
Ich habe auch nie eine Mahnung osder Rechnung von E-Plus Base bekommen.
Wenn ich angeblich 3 Verträge dort gehabt haben soll und den ersten schon nicht bediene, dann bekomme ich doch keinen 2ten oder 3ten <Vertrag. Richtig?
Dieses Inkasso verweigert sich mir Unterlagen darüber zu schicken,die sagen sie wären nicht Verpflichtet. Das kann doch nicht sein.
Was kann ich jetzt tun?,die wollen mir ja das Konto Pfänden.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Hast du die Titel selbst mal gesehen? Also eine Kopie?
Bei den dir bekannten Aktenzeichen sind das welche von einem Gericht? Und du weisst welches Gericht? Oder sind das nur Inkasso Aktenzeichen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

nein...ich habe nur 1 Titel, aber in dem schreiben stehen 3 Aktenzeichen .
Die vom Inkasso hat mir zugesichert, das sie mir die Titel schicken will, das war am Freitag, mal sehen ob ich heute etwas in der Post habe.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Dann kümmere dich erst mal nur um diesen einen Titel und schaue, dass du diesen abbezahlst. Alles andere erst mal noch etwas ignorieren. Wenn der zweite und dritte Titel per Post kommen, direkt am ersten Tag prüfen und ggf. hier nochmal melden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich kann nicht mehr abwarten, angeblich habe sie schon 3 Titel gegen mich.
Ich hatte doch geschrieben das ich letzten Freitag 3 Briefe bekommen habe, dort drohen sie mir mit der Kontopfändung!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Das Inkasso will dir doch die Titel zusenden?!?!?
Solange du nicht genau weißt, worum es geht, kann man da nicht so viel dazu sagen. Sollten sie wirklich pfänden, kannst du dich aber ggf. wehren, wenn du mit dem Titel nichts zu tun hast.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 4195x hilfreich)

Zitat (von rabe7):
Ich kann nicht mehr abwarten


Doch!
Denn solange aus dem
Zitat (von rabe7):
angeblich
keine Gewissheit wird, gibt es 1 Titel gegen Dich, den Du bedienen solltest.

Wenn ich dir jetzt zurufe, dass ich auch noch 4 Titel gegen dich habe, da lustige Summen reinschreibe, überweist Du mir das Geld dann auch einfach so?

Zitat (von rabe7):
dort drohen sie mir mit der Kontopfändung!


Die kann auch bei einem Titel kommen, deswegen sollte man in der Zwischenzeit entweder den ersten Titel (den unzweifelhaft vorliegenden) bezahlen, oder aber falls dies finanziell nicht möglich ist, seine Bank aufsuchen und das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

SO, ich habe jetzt noch einmal sämtliche Unterlagen nachgesehen. Es gibt einen Titel vom 18.9 .14, das Inkasse Lowell schreibt mir der wäre vom 10.10.14 stimmt ja gar nicht.

Am 6.3.19 bekomme ich ein Schreiben mit einem Angebot zu diesem Titel auf Einmalzahlung, dann WÄRE DIE Angelegenheit ERLEDIGT:

aM 1.4.19 dann plötzlich 3 Schreiben mit 3 angeblichen Titeln, diese wollten man mir am 5.4.19 sofort zu schicken, bekommen habe ich noch nichts.

Das ist doch alles merkwürdig und ich kann nichts machen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hast Du von den 3 Titeln die Aktenzeichen ? Laut Beitrag #10 ja.

Dann rufe beim zuständigen Amtsgericht an (von welchem Du den Titel besitzt) und frage nach den anderen Aktenzeichen, ob es diese Titel gibt und ob die Titel auf Deinem Namen ausgestellt sind.


-- Editiert von hausfrau66 am 09.04.2019 11:04

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

So, ich habe heute 4 Schreiben von diesem Verein bekommen.

dabei ist mir aufgefallen bei Lowell steckt GFSK Inkasso dahinter.

1. Brief: eine Bestätigung das mir der Vollstreckungsbescheid zugeschickt wurde.

2.Brief: der Vollstreckungsbescheid (den habe ich wirklich erhalten)

3. Brief: eine merkwürdige Kopie von einem Vollstreckungsbescheid, den habe ich in dieser Form noch nie gesehen

4.Brief:eine merkwürdige Kopie von einem Vollstreckungsbescheid, den habe ich in dieser Form noch nie gesehen

in alles 3 Vollstreckungsbescheiden stehen fast Identisch die gleichen Daten und Zahlen wie Zb. 13.11.16 19,95 Euro


Ich habe heute sämtliche Unterlagen meinem Anwalt geschickt und hoffe der kann alles klären.


Der Ursprung Gläubiger war ja E_Plus Base und die haben es einem Anwalt aus Potsdam übergeben und jetzt versucht es dieser Verein einzutreiben.

Brauchen die nicht wenn sie die angeblichen Titel gekauft haben , eine Urkunde dafür bevor sie anfangen zu Pfänden?

Oh man , diese Angelegenheit macht mich fertig

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

War ja klar, das das so eine E+-Story wird. Wieviele Verträge hast Du dort gehabt?
Hatte irgendein Händler, Shop oder Vermittler Zugriff auf Deine Daten?
Wenn Du Dich an nichts mehr entsinnen kannst, dann hast Du hoffentlich die DSGVO-Anfrage schon losgeschickt um möglichst bald Überbrlick zu bekommen!?

Ein Titel reicht aus um Dir erhebliche Probleme zu bereiten. Aber bei Deinem Anwalt ist das hoffentlich in guten Händen. Das E+ zu O2-Chaos sollte in Anwaltskreisen ausreichend bekannt sein.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich wollte die Anfrage losschicken, konnte aber in der Liste kein EPlus finden.
Ich war gerade auf dem link, da musss ich meine alte Telenr. angeben, die weiß ich gar nicht mehr und meine Iban , hat das seine Richtigkeit ?

-- Editiert von rabe7 am 10.04.2019 21:36

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wozu brauchst Du eine Liste?
Der Rechtsnachfolger von Eplus ist O2 und der Telefonica-Datenschutz gibt Auskunft zu allen aktuellen und früheren Gesellschaften des Konzerns.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Du hast offensichtlich nacheditiert. Man muss Dir auch anhand Namen und Adresse und mit weiteren Hinweisen wie O2-Mobilfunk(Eplus) Auskunft geben. Du kannst Die Anfrage auch frei formulieren. DIe wollen es sich nur einfach machen und die Suche vereinfachen. Wenn Du zu viele Infos lieferst, werden evtl. Infos unterdrückt (Nicht zutreffende Fundstellen).
Eine freie Anfrage hat den Vorteil eine Auskunft ergänzend mit einer Kopie der verarbeiteten Daten nach Art. 15 Abs. 1 S. 3 DSGVO zu verlangen. Diese Form ist vorteilhafter als nur die Standard-Auskunft!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Zitat:
3. Brief: eine merkwürdige Kopie von einem Vollstreckungsbescheid, den habe ich in dieser Form noch nie gesehen

4.Brief:eine merkwürdige Kopie von einem Vollstreckungsbescheid, den habe ich in dieser Form noch nie gesehen

Das sind andere gerichtliche Aktenzeichen jeweils? Also dass alle 3 Titel unterschiedlich sind?
Die Forderung (rechter Teil) ist inhaltlich identisch, also wird auf dieselbe Rechnung o.ä. verwiesen?
Die Adresse stimmt auch mit deiner überein, wo du damals gewohnt hattest?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

ja, das sind jeweils andere Aktenzeichen, alle 3 Titel sind unterschiedlich.

Datum und auch die Zahlen für Gebühren und Zinsen sind gleich, meine Adresse stimmt auch, ich bin nicht umgezogen.

Es gibt nur für den ersten Titel eine Bestätigung vom Gericht, das ich diesen auch erhalten haben.
Ich habe gestern eine Anfrage bei Telefonica gestartet, da bekomme ich per Post Zugangsdaten für ein Onlineformular?
Dieser Verein behauptet ja, ich hätte 3 Verträge gehabt.
wie gesagt ich habe jetzt alles zum Anwalt geschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Nochmals die Frage: Auf dem Titel steht rechts ja etwas zur Hauptforderung. Ggf. eine Vertragsnummer oder eine Rechnungsnummer. Diese Angaben sind bei allen 3 Titeln identisch?

Dein Anwalt kann auch nicht zaubern. Wenn es wirklich 3 Titel gibt zu drei verschiedenen Forderungen und für alle 3 einen Zustellnachweis, dann wird das nahezu unmöglich, aus dieser Nummer herauszukommen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielleicht habe ich mich nicht verständlich ausgedrückt.

Nein,es gibt nur für den ersten Titel einen Zustellnachweis, den hatte ich vorgesten mit der Post, das hat auch seine richtigkeit,das werde ich auch zahlen müssen.
für die anderen beiden Titel gibt es keinen Zustellnachweis.
Es sind auch auf allen 3 Schreiben eine andere Nr. drauf aber eben alle mit den gleichen Beträgen, das verwundert mich so.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Zitat:
für die anderen beiden Titel gibt es keinen Zustellnachweis.

Diese Info kommt so vom Mahngericht? Also dass die anderen beiden Titel laut Akte nicht erfolgreich zugestellt wurden?
Das sind Feinheiten, Ja. Aber entscheidende Feinheiten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von rabe7):
... aber eben alle mit den gleichen Beträgen, das verwundert mich so.

Zitat:
3 Rechnungen mit unterschiedlichen Summen bekommen habe ( 798 Euro,635 Euro,918 Euro)

Die Schilderung verwirrt immer mehr. Bei identischen Beträgen wäre ein Fehler mit Vervielfachung derselben Forderung plausibel. Bei 3 versch. Beträgen und fehlender Erinnerung wird man zuerst auf die Rechnungskopien und Datenschutzauskunft warten müssen. Im besten Fall taucht bei der Datenauskunft nur ein Vertrag auf und dann wird es nicht so teuer.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
ich hatte ja eine Anfrage bei Telefónica gestellt und nun habe ich Bescheid bekommen.
Die können keine Daten von mir finden, das verwirrt mich.
Das Problem ist, ich kenne die Nr. von dem ehemaligen E_plus Vertrag nicht mehr und diese muss ich angeben.

Die schreiben, wir konnten sie im Rahmen der Legitimationsprüfung nicht Identifizieren.

Bitte geben sie ihre Kundennummer an. Diese weiß ich aber nicht mehr.


Was soll ich jetzt tun?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
rabe7
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
ich hatte ja eine Anfrage bei Telefónica gestellt und nun habe ich Bescheid bekommen.
Die können keine Daten von mir finden, das verwirrt mich.
Das Problem ist, ich kenne die Nr. von dem ehemaligen E_plus Vertrag nicht mehr und diese muss ich angeben.
Die schreiben, wir konnten sie im Rahmen der Legitimationsprüfung nicht Identifizieren.
Bitte geben sie ihre Kundennummer an. Diese weiß ich aber nicht mehr.

Was soll ich jetzt tun?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn Du die damalige Adresse korrekt angegeben hast, deutet das bereits auf untergeschobene Forderungen hin. Du kannst nunmehr nur über die Aktenzeichen bei Gericht oder über Belege vom Inkasso nachforschen was dahintersteckt. Da sich ein Anwalt bereits drum kümmert, sollte sich das hoffentlich bald lichten. Leider sind RA zwar gut in formalen Dingen, jedoch weniger gut im nachforschen. Daher kann es Sinn machen wiederum mit Teilinfos vom Anwalt den Hintergrund der Forderung zu klären. Prognose: eine berechtigte Forderung ist zu zahlen und 2 Fake-Verträge sollen Dir untergeschoben werden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.643 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12