Schönen guten Tag,
Ich hoffe mir kann jemand helfen und ich bin jetzt schon dankbar.
Ich habe eine Rechnung vom 04.10.12 das ist die Hauptforderung. Nun habe ich von dem Inkasso mehrere Briefe und von den Rechtsanwälten bekommen seit dem 20.07.17. Ging nun bis zum Mahnbescheid gegen den ich Wiederspruch eingelegt habe. Habe schon mehrfach versucht das vernünftig telefonisch zu klären leider wurde ich nur beleidigt usw. Nun bin ich doch recht eingeschüchtert und habe denen heute eine E-Mail gesendet in der sich ein Ratenangebot befand .
Gerade war ein Freund da und er meinte ich müsste das nicht mehr bezahlen denn es wäre verjährt. Stimmt das und kann ich mein Ratenangebot zurück ziehen?
Danke für eure Mühe.
Viele Grüße
Anspruch auf Verjährungsrecht?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Was ist das für eine Hauptforderung? Ein Verbraucherdarlehen bzw. Kredit?
Gab es vorher Verhandlungen mit denen oder hattest du auf die Anwaltsbriefe usw. einfach gar nicht reagiert? Irgendetwas unterschrieben?
-- Editiert von mepeisen am 18.12.2017 13:18
Es geht um eine Foderung der Telekom vom Internet und dem wlan Router. Reagiert habe ich eigentlich immer telefonisch da ganz komische Sachen mit in der Rechnung standen wie Anwaltsgebühr und Inkassogebühr. Dürfen die nach meinem Wissenstand nicht. Da wurde ich dann nur angeschrieen und beleidigt.
Und jetzt habe ich die Email geschrieben aber unterschrieben habe ich nichts.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Warum man mit der Gegenseite verhandelt bleibt das Geheimnis des Schuldners.
Was genau hast du dem IB jetzt geschrieben?
Ich hab denen Folgende Email geschickt:
Schönen guten Tag,
wie bereits telefonisch besprochen weiße ich Sie hiermit nochmals darauf hin, dass eine Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten (bei Ihnen im schreiben vom 25.10.17 als Geschäftsgebühr tituliert) und Inkasssokosten gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB
verstößt und somit rechtswidrig ist.
Wenn Sie hierzu noch Urteile von verschiedenen Gerichten benötigen kann ich diese auf Wunsch gerne nachreichen.
Hätte Sie das nicht aufgeführt wäre es vermutlich nicht soweit gekommen und wir hätten schon früher eine Einigung treffen können.
Ich biete Ihnen nun eine Einigung von 12 Raten zu 55€ ab dem 05.01.18 immer zum 5ten des folge Monats. Somit insgesamt 660€ ohne weitere Gebühren.
Mit freundlichen Grüßen
Dann widerrufe halt. Beispielsweise "Wertes Inkasso. Ich habe die Forderung nochmals eingehend geprüft. Ich ziehe meinen Vorschlag zurück. Die Förderung ist bereits seit 2 Jahren verjährt."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten