Anspruch auf Verjährungsrecht?

18. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fragezeichen12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Verjährungsrecht?

Schönen guten Tag,

Ich hoffe mir kann jemand helfen und ich bin jetzt schon dankbar.

Ich habe eine Rechnung vom 04.10.12 das ist die Hauptforderung. Nun habe ich von dem Inkasso mehrere Briefe und von den Rechtsanwälten bekommen seit dem 20.07.17. Ging nun bis zum Mahnbescheid gegen den ich Wiederspruch eingelegt habe. Habe schon mehrfach versucht das vernünftig telefonisch zu klären leider wurde ich nur beleidigt usw. Nun bin ich doch recht eingeschüchtert und habe denen heute eine E-Mail gesendet in der sich ein Ratenangebot befand .

Gerade war ein Freund da und er meinte ich müsste das nicht mehr bezahlen denn es wäre verjährt. Stimmt das und kann ich mein Ratenangebot zurück ziehen?

Danke für eure Mühe.
Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was ist das für eine Hauptforderung? Ein Verbraucherdarlehen bzw. Kredit?
Gab es vorher Verhandlungen mit denen oder hattest du auf die Anwaltsbriefe usw. einfach gar nicht reagiert? Irgendetwas unterschrieben?

-- Editiert von mepeisen am 18.12.2017 13:18

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fragezeichen12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um eine Foderung der Telekom vom Internet und dem wlan Router. Reagiert habe ich eigentlich immer telefonisch da ganz komische Sachen mit in der Rechnung standen wie Anwaltsgebühr und Inkassogebühr. Dürfen die nach meinem Wissenstand nicht. Da wurde ich dann nur angeschrieen und beleidigt.

Und jetzt habe ich die Email geschrieben aber unterschrieben habe ich nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Warum man mit der Gegenseite verhandelt bleibt das Geheimnis des Schuldners.

Was genau hast du dem IB jetzt geschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fragezeichen12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Ich hab denen Folgende Email geschickt:

Schönen guten Tag,

wie bereits telefonisch besprochen weiße ich Sie hiermit nochmals darauf hin, dass eine Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten (bei Ihnen im schreiben vom 25.10.17 als Geschäftsgebühr tituliert) und Inkasssokosten gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB verstößt und somit rechtswidrig ist.
Wenn Sie hierzu noch Urteile von verschiedenen Gerichten benötigen kann ich diese auf Wunsch gerne nachreichen.

Hätte Sie das nicht aufgeführt wäre es vermutlich nicht soweit gekommen und wir hätten schon früher eine Einigung treffen können.

Ich biete Ihnen nun eine Einigung von 12 Raten zu 55€ ab dem 05.01.18 immer zum 5ten des folge Monats. Somit insgesamt 660€ ohne weitere Gebühren.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann widerrufe halt. Beispielsweise "Wertes Inkasso. Ich habe die Forderung nochmals eingehend geprüft. Ich ziehe meinen Vorschlag zurück. Die Förderung ist bereits seit 2 Jahren verjährt."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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