Hallo
Wenn ich einen Mahnbescheid
beantrage,muß der auf original vom
Gerichtsantrag sein,oder kann ich so ein Formular auch aus dem
www herbekommen,wenn das überhaupt möglich ist.Und was muß ich
vorstrecken bzw.kostenvorlage.Bitte um verzeihung wenn beitrag
vieleicht verkehrt drin.
Mfg Rona
Antrag Mahnbescheid
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



--- editiert vom Admin
Hallo
wie muß ich das verstehen???
Zur verständigung,Kreditvertrag auf zwei Personen,2 jahre zusammen gezahlt,den rest 4jahre ich alleine.Möchte gerne trotz mehrmalige Aufforderung,den Anteil den der andere hätte bezahlen müssen,versuchen einzutreiben.Vertrag ist bezahlt und für die Bank erledigt.
Mfg Rona
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es gibt unterschiedliche MB-Anträge, je nach dem, ob das Gericht das automatisierte Mahnverfahren erfordert oder nicht.
Welches Mahngericht ist zuständig?
Schau mal unter www.online-mahnantrag.de
dort findet man die Möglichkeit, den Antrag mit Barcode auf weißes Papier zu drucken.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Hallo
1.Gericht mayen
2.Ausdrucken ist klar,aber wird mir das auch anerkannt??
3.Wie hoch sind ungefähr die gesammtkosten,bis zum Unvermeidlichen???
es handelt sich um ca.8500,00euro
mit zinsen.Vernünftig reden sinnlos.
Danke erstmal
Mfg Rona
Die Internetseite des ZMG Mayen verlinkt auf die Seite www.online-mahnantrag.de. Ich würde die Zulässigkeit also bejahen. ALternativ kann man unter der angegebenen Telefonnummer 02651/4030 sicher auch jemanden erreichen, der die Zulässigkeit des Barcode Antrages bestätigen oder verneinen kann. Die Angestellten bei unserem hier zustänidgen ZMG haben mir immer freundlich weitergeholfen.
Die Kosten richten sich nach der Hauptforderung. Nebenforderungen und Zinsen sind erstmal nicht relevant.
Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich glaube, im Mahnantrag wird auch erwähnt, was es kostet. Sofern der Schuldner nicht zahlungswillig ist, wird es wohl auf auf ein streitiges Verfahren hinauslaufen. Hierbei ist bei einem Streitwert (Hauptforderung)über 5000 Euro(außer bei Mietsachen) das Landgericht zuständig.
Wenn die Forderung seit 4 Jahren ruht könnte der Anspruch verjährt sein.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
-- Editiert von Mahnman am 24.09.2008 23:21:37
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
In diesem fall hat Hanibal ausnahmsweise recht
quote:
Bitte nicht auf hanibal hören! Lass dich lieber bei einem Anwalt beraten, kostet vielleicht 20-50 Euro, aber das ist es wert!
Hanibal ist ein Inkassovertreter, den man UNBEDINGT ignorieren muss!
Langsam glaube ich wirklich, dass es sich bei Anna Koch um einen Zweitaccount von thehellion handelt.
Daher nochmals hier: Durch häufiges Wiederholen werden Aussagen nicht richtiger.
Die TE hat nach dem Prozesskostenrisiko gefragt. Und das hat hanibal weitgehend zutreffend mit den entsprechenden Abschnitten aus dem RVG aufgezählt. Die Kosten dürften dadurch noch etwas geringer ausfallen, das laut TE in den 8500 noch Zinsen enthalten sind, die meines Wissens für die Kosten nicht relevant sind.
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--- editiert vom Admin
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