Anwalt Vs. Arbeitgeber

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sparfuchs123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwalt Vs. Arbeitgeber

Hallo,
Es liegt eine Lohnpfändung vor durch einen RA, es wird im Pfändungsbeschluss durch den RA angegeben, dass der Arbeitgeber nur 1 unterhaltspflichtige Person zu berücksichtigen hat obwohl Arbeitnehmer verheiratet ist und ein Kind hat. Wie kommt der RA drauf das nur 1 Person zu berücksichtigen ist?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Sparfuchs123):
Wie kommt der RA drauf das nur 1 Person zu berücksichtigen ist?


Sollte man sinnigerweise den Anwalt fragen ... der sollte seine Gedankengänge erklären können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sparfuchs123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Harry van Sell,
laut RA Beschluss nach 850c Abs. 4 ZPO. ( Es wird von einem eigenem hohes Einkommen der Ehefrau ausgegangen und dadurch keine Berücksichtigung)
Obwohl die Frau gerade mal an zwei Tagen in der Woche Arbeiten geht und evtl. nicht mal auf die 450,00 Euro kommt...

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nun, dann würde ich zu einem (eigenen) Anwalt gehen und den das vor Gericht klären lassen, dass dieses begehren des Anwalts unsinnig ist und nicht berücksichtigt werden darf.

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#4
 Von 
Sparfuchs123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi mepeisen
danke das hört sich nach einer guten Idee an nachdem der Schuldenberater so viel zu tun hat das er die Klärung verschoben hat...
Und wie erklärt man dem Arbeitgeber der sich stur auf die Seite des gegnerischen RAs stellt das die Lohnpfändung falsch gemacht wurde. Gegen den Arbeitgeber klagen wäre glaub ich keine gute Idee.
Grüsse

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Steht die Absenkung des Freibetrages im Pfändungsbeschluss oder in einem Gerichtsbeschluss drin oder kam das als Extra Aufforderung per Post in Form eines Briefes?

Bei ersterem kann und darf der Arbeitgeber sich nicht wehren. Es ist die Aufgabe des Schuldners, sich zu wehren und sich ggf. das Geld vom Gläubiger zurück zu holen.

Bei zweiterem muss der Arbeitgeber sich das Geld zurückholen und die Lohnabrechnung korrigieren bzw. dem Arbeitnehmer das Geld korrekt auszahlen.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

mepeisen, es existiert offensichtlich ein Gerichtsbeschluss, schreibt der Fragesteller doch selbst. Diesen darf der Arbeitgeber nun mal nicht nachbessern.

Aus dem anderen Thread ergibt sich, dass es sich insgesamt nur (dem Himmel sei Dank) um einen relativ geringen Betrag handelt, der reguliert werden muss. Und die "Überzahlung" sorgt doch für ein schnelleres Ende der Pfändung und ist ja auch recht gering. Bis hier eine Abwehrklage durch ist, ist die Pfändung doch erledigt.

wirdwerden

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#7
 Von 
Sparfuchs123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi wirdwerden,
Ersten find ich es schon traurig das sie so eine Einstellung verteten, es gibt Menschen die genau auf jeden Euro angewiesen sind, und da sind kleine Beträge genau so wichtig aber dies scheinen sie leider anders zu sehen. Klar ist es besser wenn man schneller von der Pfändung weg kommt nur für andere Menschen die jeden Cent um drehen leider nicht.

Zweitens. Ist leider so nicht ganz richtig der Arbeitnehmer arbeiten Schicht, wenn man also die steuerfreien Zuschläge weg läst ergibt sich ein regulärer Netto Lohn von 2468€
Schaut man in die Pfändungstabele unter diesen Betrag, wird man schnell festestellen das der Arbeitnehmer anstatt für 2 Personen 264,70€ Pfändungsbetrag nur eine Person berücksichtigt hat und eben dann auf 449,75€ kommt und das ist dann schon ein grösserer Unterschied als 57€

Grüsse

-- Editiert von Sparfuchs123 am 14.07.2018 12:33

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
mepeisen, es existiert offensichtlich ein Gerichtsbeschluss, schreibt der Fragesteller doch selbst. Diesen darf der Arbeitgeber nun mal nicht nachbessern.

So ganz klar wurde das aus den Schilderungen für mich nicht. Solange die Frage nicht so klar beantwortet wird, kann man dazu nichts sagen. Ich habe schon oft Anwälte gesehen, die mit zusätzlicher Briefpost Arbeitgeber bombardieren und maximalen Druck ausüben, damit sie jenseits von Gerichtsurteilen an mehr Geld kommen.

Wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt, stellt sich halt die Frage, wieso man das ignoriert hat und sich nicht gewehrt hat.

Das Problem kann auch eine Kettenreaktion sein und da kann 200€ mehr oder weniger schon viel ausmachen. Denn niemand will nun dadurch den nächsten Fall provozieren und dort wieder hunderte Euro Gebühren provozieren.

P.S.: Wenn man so am Anschlag lebt, also allgemein gesprochen, dann sollte man sich mal die Haushaltsbilanz etwas genauer anschauen. Hilfe bei so etwas bekommt man beispielsweise hier: http://forum.f-sb.de/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme
Einfach dort mal schreiben, wie die Einnahmen/Ausgaben aussehen und wieso man so am Anschlag lebt, ob den Forumteilnehmern etwas auffällt. Das aber nur am Rande.

Signatur:

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