Hilfe! Ich bin heute aus allen Wolken gefallen. Im März habe ich online Büroartikel bestellt, die ich auch umgehend bezahlt hatte - dachte ich. Nun kam heute ein Anwaltsschreiben des Versandhandels und teilte mir mit, dass ich bereits mehrfach angemahnt wurde und die Rechnung noch ausstehe. Das konnte ich gar nicht glauben, weil ich nie eine Mahnung erhalten habe. Habe sofort bei der Bank recherchiert, die bemerkt hat, dass ich zwar überwiesen habe, allerdings erfolgte keine Wertstellung beim Empfänger. Das wurde von der Bank nun korrigiert. Jetzt weiß ich gar nicht, was ich machen soll. Der Rechnungsbetrag (lächerliche 20Euro) ist nun beim Händler, aber laut Anwalt muss ich mit Verzugszinsen, Mahngebühren und Anwaltskosten noch weitere 55Euro bezahlen... Diese waren bei der alten Überweisung (die hat die Bank einfach manuell am PC nochmal gemacht) natürlich nicht dabei... Das Geld habe ich als Azubi natürlich auch nicht. Aber ich bin mir auch keiner Schuld bewusst... Habe das auch so dem Händler gerade gemailt. Muss ich da überhaupt mit irgendwas rechnen und gar seinen Anwalt bezahlen? Ich kann doch nicht riechen, dass bei der Bank was schief gegangen ist. Muss der Händler nicht erst mahnen? Der kann doch sicher nicht einfach so einen Anwalt einschalten, den ich dann noch bezahlen muss!!!
Hat da jemand Erfahrung und kann mir helfen oder einen Tipp geben? Danke! Ich bin völlig am Ende. Sowas ist mir noch nie passiert.
Anwalt droht - keine Mahnung erhalten
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Nun ja - wenn keine Wertstellung stattgefunden hat, dann kann der Betrag auch nicht auf Ihren Kontoauszügen gestanden haben!?
Insofern hätten Sie ja bereits im März wissen können/müssen, dass die Forderung (zumindest von Ihnen) noch nicht bezahlt wurde!?
Ich habe meine Kontoauszüge diesbezüglich damals nicht überprüft. Wer macht das schon? Habe beim Online-Banking nur die Meldung bekommen "Auftrag entgegengenommen"...
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Hallo,
schau in mein Thema 'Infoscore verklagen !? Bescheide widersprüchlich'. Da steht was
drin bezüglich des Nachweises von Briefzustellungen, u.a. §130, auch Entscheidung von BGH und Bundesverfassungsgericht. Siehe auch
http://www.inkasso-portal.de/content.php?id=4
Nur: in welcher Form werden Mahnungen zugestellt ? Muss da was unterschrieben werden ?
Kann man darauf abheben, es bestehe keine Verpflichtung, die Kontoauszüge zu prüfen.
Ich bin nicht vom Fach. Viel Glück !
Rächer
Schau einmal in die AGB des Unternehmens und auf die Rechnung. Normalerweise steht dort etwas über die Zahlungsfristen. Wenn die Frist überschritten ist bist du in Zahlungsverzug und musst auch die Mahngebühren/Anwaltskosten zahlen. Eine Mahnung ist nicht erforderlich!
Sollte die Bank deine Überweisung verschlampt haben, kann du den Betrag von ihr zurückfordern. Da müsstest du allerdings die Schuld nachweisen, was kaum möglich sein wird.
Gruß
Shihaya
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