Hallo zusammen,
Ich habe mir bei einem Versandhandel Ware bestellt und kam in Zahlungsverzug.
Es waren insgesammt 2 Rechnungen, welche der Versandhandel getrennt an das gleiche Inkassounternehmen gab. Also wurde mir zweimal die Inkassogebühr berechnet!
Daraufhin habe ich die Inkasso
EIntreiber von accumio angeschrieben das ich nicht einsehe 2 mal die Gebühr zu zahlen da es in meinen Augen die gleiche Sache ist.
Darauf hin haben mir diese ein Vergleichsangebot gemacht welche ich mit einer Ratenzahlung von 15 Euro Monatlich angenommen habe.
Demnach hätte ich 75 Euro zahlen müssen bei Forderung 1 und habe 2 Raten beglichen. Bei der 3. Kam ich dann in Verzug und die haben den Vergleich gekündigt und waren durch Verhandlungen auch nicht mir weich zu klopfen.
Ich habe jedenfalls nichts mehr gezahlt und habe nun eine neue Forderung von 129 EUro von einem Anwalt bekommen.
4,80 Haupforderung, 6 EUro Auslagen, 1,05 Verzugszinsen, 79 Euro Inkassogebühr und 39 Euro Auslagenpauschale!
Darauf habe ich nicht reagiert und bekam heute ein weiteres Schreiben das sie nun das Gerichtsverfahren einleiten werden.... außer ich würde nun das VERGLEICHSANGEBOT von 79 Euro zahlen!
Würde ich dies auch nicht tun... dann Gerichtsverfahren usw.
Nun meine Frage...
Die Hauptforderung sind nur noch 4,80 offen da ich ja 2 Raten von 15 Euro gezahlt habe, der Gesamtbetrag 34,80 war!
Sehe ich das also richtig das ich somit dem Versandhandel welcher ja der Gläubiger ist noch die 4,80 Schulde. Kurz gesagt, würde ich die 4,80 Euro zahlen, Schulde ich dem Versandhandel nichts mehr und es gibt niemanden mehr der ein Gerichtliches Verfahren einleiten wird??? Das kann ja nur der Gläubiger machen? Außer die Forderungen seien abgetreten???
Das heißt die 79,00 Inkassokosten und 39 Euro Auslagenpauschale ignoriere ich???
Es steht ja auch ausdrücklich im schreiben vom Anwalt drin das sie vom Versandhandel beauftragt sind das Gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, wer beauftragt die also dann wenn die 4,80 Euro gezahlt wurden???
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Anwalt droht mit Gerichtsverfahren
Oh Gott mein Deutsch ...
Also nochmal Kurz
34,80 Euro waren beim Gläubiger offen!
30 Euro habe ich an das Inkasso gezahlt, somit sind nun nur noch 4,80 Euro offen beim Gläubiger!
Der Anwalt fordert nun die 4,80 + die Inkassokosten von 79 Euro und seine Gebühr von 39 Euro.
Wenn ich nun die 4,80 zahlen würde, hätte der Gläubiger sein Geld. Wer kann dann noch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten???
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Das Inkassobüro kann ohne Probleme ein Mahnverfahren einleiten, da:
quote:
Darauf hin haben mir diese ein Vergleichsangebot gemacht welche ich mit einer Ratenzahlung von 15 Euro Monatlich angenommen habe.
Du hast ja das Vergleichsangebot angenommen, und damit einen neuen Vertrag mit dem Inkasso-Unternehmen.
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-- Editiert hiphappy am 29.11.2012 00:17
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Ändert nichts daran, dass 79€ zu hoch sind. Nach RVG und 1,0 Gebühr sind das maximal 25€ Inkassogebühr. Darüber hinaus ist es Unfug, einen anwalt hier zu beauftragen. Inkassobüros sind Spezialisten im Stellen von Mahnbescheiden. Wieso also einen Anwalt zu diesem Zeitpunkt beauftragen, der weitere Briefe schreibt?
Zinsen und Auslagen sind in der Höhe OK.
Mit Akzeptieren der Inkassogebühr kannst du dich nachträglich schwer rausreden, da liegt hiphappy richtig, obgleich man keinen "neuen Vertrag" eingeht in dem Sinne, dass man dann beliebig erneut Inkassogebühren aufrechnen darf. Die Ratenzahlung bzieht sich nach wie vor auf die alte Hauptforderung.
Wenn du auf keinerlei Ärger aus bist, zahlst du alles. Wenn du störkere Nerven hast, zahlst du die angesprochenen 25€, die 4,80€, die Zinsen und Auslagen und schreibst denen deutlich, dass du nicht mehr bezahlst, weil die Gebühren falsch errechnet wurden.
Wenn du starke Nerven hast, zahlst du nur die 4,80€, die 6€ und die Zinsen.
Wenn du sicher gehen willst, was zu tun ist, fragst du einen rechtsanwalt.
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