Hi, liebe Community!
Folgendes Problem:
Eine Freundin hat vor einiger Zeit bei einem dubiosen Free-SMS
Dienst angemeldet, woraufhin Sie zu einer Zahlung einer Gebühr aufgefordert wurde. Sie zahlte erst einmal nicht (kein Geld, bla, bla), bekam eine Mahnung per E-Mail und eine per Post. Erst als Sie ein Schreiben vom eingeschalteten Inkassobüro bekam, war Sie bereit zu zahlen. Auf meinen Rat hin bezahlte Sie die vom Hauptgläubiger eingeforderte Summe inkl. Mahngebühr.
Das Schreiben vom Inkassobüro ließen wir unbeantwortet.
Eine Woche später erhielt Sie eine Mail vom Hauptgläubiger, in dem Ihr der Ausgleich Ihres Kontos bestätigt wurde (24.11.05).
Das Problem:
Heute erhielt Sie ein Schreiben vom 27.11.05 indem Sie aufgefordert wird, die bereits getilgte Hauptschuld samt diverser Gebühren zu zahlen. Wie sollen wir darauf reagieren?
- Gar nicht?
- Antworten, mit dem Hinweis, das beim Hauptgläubiger kein Betrag offen ist, also Schreiben gegenstandslos ?
- Schreiben, das die Forderung unbegründet ist....
Bin etwas verunsichert, was die nächsten Schritte angeht, vielleicht habt ihr einen Rat?
Anwalt trotz Bezahlung
29. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 29. November 2005 | 01:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt trotz Bezahlung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 29. November 2005 | 09:52
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Kommt vom Inkassoadvokat ?
Gar nicht antworten !
auch keine kopien usw zuschicken !
Das schläft nach 2 bis 3 briefen ein !
gruß
thehellion
-- Editiert von thehellion am 29.11.2005 10:01:37
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