Anwaltliches Mahnschreiben

26. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
aminekkk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltliches Mahnschreiben

Hallo,

ich habe ein anwaltliches Mahnschreiben erhalten.

ich möchte mich allgemein erkundigen, in wie weit sich der anwaltliches Mahnschreiben von einer normalen Mahnung unterscheidet. Abgesehen natürlich, von den höheren Gebühren. :-)

Mich würde in erster Linie interessieren, wie oft mich der Anwalt kostenpflichtig abmahnen darf und ab wann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat:
Mich würde in erster Linie interessieren, wie oft mich der Anwalt kostenpflichtig abmahnen darf

abmahnen =/= mahnen
So oft er will, er kann allerdings nur 1x seine Gebühren fordern.
Zitat:

und ab wann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

Wenn der Mandant es will.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aminekkk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Gebühren fordert er natürlich schon, da lassen sich Anwälte nicht zwei mal bitten. :-)

Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
So oft er will, er kann allerdings nur 1x seine Gebühren fordern.

Kleine Korrektur: er kann allerdings in gleicher Angelegenheit nur 1x seine Gebühren fordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Eine anwaltliche Mahnung hat übrigens dieselbe rechtliche Wirkung wie jede andere Mahnung auch.
Die Gebühren müssen nur bezahlt werden, wenn die Einschaltung des Anwalts nötig war.

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