Hallo meine Freundin hat sich wie schon oft bei Amazon etwas bestellt und sie hat vergessen die Rechnung zu bezahlen (ganz ehrlich) es kam keine Zahlungserinnerung
laut Forderung beträgt der grundbetrag beträgt 38,40
5 % überbasis zinsen aus 38,40 bis 18.8.2009 0,21 Euro
Vorgerichtliche Mahnauslagen 6euro
Verzugsschaden Inkassovergütung,Auslagen gem.§670 BGB
37 euro
0,9 Geschäftgebühren Nr 2300 VV 22,50
Auslagenpauschale Nr 7002 VV
0% Umsatzsteuer NR 7008 VV
Gesamtbetrag also 108,61
Ist das alles ohne Zahlungserrnierung und Mahnungen rechtens ich mein man kann doch mal vergessen was zu überweisen ???
Ich habe Amazon bereits darüber infomiert welche möglichkeiten habe ich mich zu wehren oder muss ich das Geld bezahlen
zu §670 BGB
§ 670
Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Heißt das nicht das dieser Betrag amazon bezahlten müsste ? schliesslich sind die ja der auftraggeber oder nicht
MFG Sleepy
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-- Editiert am 07.08.2009 14:12
-- Editiert am 07.08.2009 14:12
Anwaltschreiben Ohne Zahlungserinnerung o.Mahnung
7. August 2009
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Frage vom 7. August 2009 | 13:22
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltschreiben Ohne Zahlungserinnerung o.Mahnung
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