Anwaltskosten o2 infoscore

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Baltic78
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)
Anwaltskosten o2 infoscore

Moin zusammen,

meine Frage vorweg:
Wer übernimmt meine Anwaltskosten?

Problem:
Ich hatte einen o2 DSL Flex-Vertrag (monatlich kündbar) für 14,99€ in den ersten 6 Monaten.
Ich bin innerhalb diese Zeit zu der Telekom gewechselt und habe per Mail eine Rechnungsankündigung von 43,49€ erhalten.
Dieser Rechnungsankündigung habe ich sofort widersprochen, mit dem Hinweis das ich einen Vertrag über 14,99€ habe und gleichzeitig die Einzugsermächtigung entzogen.
Selbstverständlich hat o2 darauf nicht reagiert, Email kam an da eine Rückmail zur Bearbeitung kam, und trotzdem die 43,49€ abgebucht hat. Rücklastschrift veranlasst.
Naja, das Spiel Mahnungen, Bissel und Partner, jedesmal geantwortet, nie eine Rückantwort erhalten.
Im Januar dann hat sich infoscore eingeschaltet und sie haben wenigstens auf mein Schreiben reagiert.
Ich habe die Situation geschildert mit dem Verweis, das ich nie eine Rechnung erhalten habe, sondern nur eine Rechnungsankündigung.

Nach 2 Wochen erhielt ich endlich eine Rechnung und ich sehe "Zusatzleistungen -> Rufnummernexport".
Diese Leistung habe ich nie in Anspruch genommen und ich habe auch eine andere Nummer von der Telekom zugewiesen bekommen.
Diese habe ich infoscore so mitgeteilt mit dem Hinweis, das ich erst ein halbes Jahr später im Besitz einer Abschlussrechnung war.
infoscore hat dies nicht interessiert, sie beharren auf die "Zusatzleistung" und meinten, dass ich die Rechnung jederzeit im Onlineportal einsehen könne.
Stimmt nicht, die Rufnummer zum einloggen im Onlineportal existierte nicht.

Jetzt kam ein Mahnbescheid vom Amtsgericht mit der unberechtigten Forderung von infoscore.
Da ich jetzt keine Lust mehr habe hier ständig ohne Ergebnis herumzuschreiben, möchte ich dies einem Anwalt überlassen.
Deswegen die Frage: Wer übernimmt die Anwaltskosten?
Ich habe zwar eine RsV mit 300€ SB, aber möchte ungern wegen166,94€ (Forderung aktuell) hier unnötig Geld ausgeben.

MfG Norman

-- Editiert von Baltic78 am 10.09.2019 07:54

-- Editiert von Baltic78 am 10.09.2019 07:56

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Baltic78):
Deswegen die Frage: Wer übernimmt die Anwaltskosten?

Derjenige der das Verfahren verliert.



Zitat (von Baltic78):
meinten, dass ich die Rechnung jederzeit im Onlineportal einsehen könne.

Wenn "Online Rechung im Online-Portal" vertraglich korrekt vereinbart war, dann wäre die Zustellung dort korrekt gewesen.
Ist aber nicht so schlimm, denn O2 bekommt es nicht hin, die Rechnung so auszustellen, das sie automatisch Verzug auslöst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Baltic78):

Diese Leistung habe ich nie in Anspruch genommen und ich habe auch eine andere Nummer von der Telekom zugewiesen bekommen.
Diese habe ich infoscore so mitgeteilt mit dem Hinweis, das ich erst ein halbes Jahr später im Besitz einer Abschlussrechnung war.
infoscore hat dies nicht interessiert, sie beharren auf die "Zusatzleistung" und meinten, dass ich die Rechnung jederzeit im Onlineportal einsehen könne.
3 Sätze = 3 Fehlannahmen
1. Die Rechnungsposition lautet eigentlich Anschlußübernahme und nicht Portierung. Aus meiner Sicht unberechtigt und daher liegt der Fall bei der BNetzA, die mittlerweile die Gebühr von 30€ auf 12€ gedrückt hat.
2. Die Abschlussrechnung sieht man mit den separaten Zugangsdaten aus der Abschlussrechnung. Irgendwo ganz hinten. :augenroll:
3. Diese "Leistung" wurde vermutlich in Anspruch genommen! Ob die Berechnung rechtmäßig ist, ist sehr fraglich.
In den 43,49€ war natürlich ein berechtigter Monatsbetrag enthalten. Ich vermisse daher den Passus den berechtigten Betrag überwiesen zu haben. Wenn somit zumindest ein Teil der Forderung berechtigt ist und Du nicht besonnen gehandelt hast, dann sieht es schlecht aus. Auch den unberechtigten Teil der Rechnung hätte man mit Widerspruch oder Zahlung unter Vorbehalt besser handhaben sollen. Nicht zahlen ohne begründeten Widerspruch ist nachteilig.

-- Editiert von Mr.Cool am 10.09.2019 09:57

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
Baltic78
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Zitat (von Baltic78):

Diese Leistung habe ich nie in Anspruch genommen und ich habe auch eine andere Nummer von der Telekom zugewiesen bekommen.
Diese habe ich infoscore so mitgeteilt mit dem Hinweis, das ich erst ein halbes Jahr später im Besitz einer Abschlussrechnung war.
infoscore hat dies nicht interessiert, sie beharren auf die "Zusatzleistung" und meinten, dass ich die Rechnung jederzeit im Onlineportal einsehen könne.
3 Sätze = 3 Fehlannahmen
1. Die Rechnungsposition lautet eigentlich Anschlußübernahme und nicht Portierung. Aus meiner Sicht unberechtigt und daher liegt der Fall bei der BNetzA, die mittlerweile die Gebühr von 30€ auf 12€ gedrückt hat.
2. Die Abschlussrechnung sieht man mit den separaten Zugangsdaten aus der Abschlussrechnung. Irgendwo ganz hinten. :augenroll:
3. Diese "Leistung" wurde vermutlich in Anspruch genommen! Ob die Berechnung rechtmäßig ist, ist sehr fraglich.
In den 43,49€ war natürlich ein berechtigter Monatsbetrag enthalten. Ich vermisse daher den Passus den berechtigten Betrag überwiesen zu haben. Wenn somit zumindest ein Teil der Forderung berechtigt ist und Du nicht besonnen gehandelt hast, dann sieht es schlecht aus. Auch den unberechtigten Teil der Rechnung hätte man mit Widerspruch oder Zahlung unter Vorbehalt besser handhaben sollen. Nicht zahlen ohne begründeten Widerspruch ist nachteilig.

-- Editiert von Mr.Cool am 10.09.2019 09:57


1. "Rufnummerexport" das steht als Zusatzleistung. Und dies habe ich nicht beantragt
2. ?
3. Ich habe 13,99€ für einen Teilmonat bezahlt (11,38 + MwSt), nachdem ich im Februar die Abschlussrechnung erhalten habe. Habe ich auch geschrieben, das ich diesen Betrag überweise, wenn ich eine Abschlussrechnung erhalte.

https://www.bilder-upload.eu/bild-488c21-1568104184.jpg.html

-- Editiert von Baltic78 am 10.09.2019 10:32

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Baltic78
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Baltic78):
Deswegen die Frage: Wer übernimmt die Anwaltskosten?

Derjenige der das Verfahren verliert.



Zitat (von Baltic78):
meinten, dass ich die Rechnung jederzeit im Onlineportal einsehen könne.

Wenn "Online Rechung im Online-Portal" vertraglich korrekt vereinbart war, dann wäre die Zustellung dort korrekt gewesen.
Ist aber nicht so schlimm, denn O2 bekommt es nicht hin, die Rechnung so auszustellen, das sie automatisch Verzug auslöst.

Der Zugang wurde mir doch verwehrt.
"Stimmt nicht, die Rufnummer zum einloggen im Onlineportal existierte nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Baltic78):
Der Zugang wurde mir doch verwehrt.
"Stimmt nicht, die Rufnummer zum einloggen im Onlineportal existierte nicht."
Schau Dir die Kündigungsbestätigung(hatte fälschlich Rechnung geschrieben) genau an. Da stehen die Zugangsdaten drin (Punkt 2). ;)
Ansonsten hättest Du Glück, wenn a)eine unzutreffende oder unverständliche Position mit Rufnummernexport auftaucht und b)berechtigte Rechnungsanteile bezahlt wurden. Trotzdem hört sich das sehr nach Überreaktion an, denn ein Anruf hätte das Problem lösen können und/oder eine Rechnungsreklamation hätte Dich abgesichert.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

So oder so: Es gab nie eine Rufnummernübernahme. Der TE hat eine andere Rufnummer. Frei erfundene Dienstleistungen bzw. welche, die man nie beauftragt hat und nie in Anspruch genommen hat, braucht man nicht bezahlen.

Ich würde "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und per Einschreiben zum Gericht schicken. Ferner würde ich zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Fehler können zwar passieren, aber da du nachweisbar (neue Nummer...) nie diese Dienstleistung in Anspruch genommen hast, hätte spätestens bei deiner mehrfachen (!) Reklamation irgendwer dort den Fehler bemerken müssen. So schwer zu verstehen ist das ja nicht. Stattdessen scheinen sie mit aller Macht und massivem Druck zu versuchen, dieses Geld zu erpressen. Der Verdacht wäre, dass die vorsätzlich handeln, dass sie dich vorsätzlich anlügen, dass du angeblich diese Dienstleistung in Anspruch genommen hast, um sich widerrechtlich zu bereichern.

So würde ich es jedenfalls machen. Die werden das garantiert nicht einklagen. Erst Recht nicht, wenn man zur Polizei geht.

In diversen Foren kommt das mittlerweile sehr oft vor, dass mit solchen Gebühren willkürlich nachgetreten wird. Dass da willkürlich so etwas auftaucht, um noch nachträglich Geld rauszuholen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Baltic78
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Zitat (von Baltic78):
Der Zugang wurde mir doch verwehrt.
"Stimmt nicht, die Rufnummer zum einloggen im Onlineportal existierte nicht."
Schau Dir die Kündigungsbestätigung(hatte fälschlich Rechnung geschrieben) genau an. Da stehen die Zugangsdaten drin (Punkt 2). ;)
Ansonsten hättest Du Glück, wenn a)eine unzutreffende oder unverständliche Position mit Rufnummernexport auftaucht und b)berechtigte Rechnungsanteile bezahlt wurden. Trotzdem hört sich das sehr nach Überreaktion an, denn ein Anruf hätte das Problem lösen können und/oder eine Rechnungsreklamation hätte Dich abgesichert.

Hier die Kündigungsbestätigung, wie du siehst steht da nichts mit irgendwelchen Zugangsdaten.

https://www.bilder-upload.eu/bild-a6387c-1568111571.jpg.html

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Kann Dir nur das erklären, wie ich es kenne. Und die wichtigsten Dinge stehen bei o2 immer auf Seite 2 oder noch weiter hinten. Wenn also keine 2. Seite dabei ist, dann ist es anders gelaufen wegen FLEX und es kam evtl. was per Mail.
Und der "Rufnummernexport" ist die aus meiner Sicht illegale Anschlußübernahmegebühr. Prüfe den Text über die für Dich gültige Preisliste. Du mußt in jedem Fall plausible Gründe darlegen können warum o2 nicht im Recht ist. Hat es evtl. eine Weiterversorgung bis zur Übernahme durch die Telekom gegeben? Nicht das dadurch noch Kosten offenstehen?

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen - bisher gibt es keinen Grund für einen Anwalt! Du mußt nur fristgerecht und nachweisbar der Forderung, vorzugsweise kommentarlos und in allen Punkten widersprechen.
Es ist fraglich, ob dann überhaupt noch was kommt, wenn berechtigte Posten bezahlt wurden.
Du solltest vielleicht eine Beschwerde bei der BNetzA einreichen mit dem Hinweis "Keine Portierung - trotzdem Rechnung". Dann geht das ohnehin an o2 und Du bekommst eine amtliche Auskunft wie man dort die Gebühr sieht.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#9
 Von 
Baltic78
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Beim Kündigungsschreiben ist nur das zu sehen, was ich hier hochgeladen habe.
Es gibt keine 2. Seite.

Hier mein Schreiben, worauf ja infoscore sich geäußert hat (Bildupload)

"1. Habe ich schon Widerspruch gegen die letzte "Rechnungsaufforderung" von o2 eingelegt, mit dem Hinweis, das ich einen Vertrag über 14,99€ habe.
Die Einzugsermächtigung habe ich ebenfalls entzogen. Dies hat ihr Auftraggeber rigoros ignoriert.

2. Bin ich erst seit dem 22.02.2019 im Besitz der Abschlussrechnung, die ich ständig von o2 eingefordert habe, mir aber verwehrt wurde.

3. Die Abschlussrechnung ist FALSCH, weswegen ich ja den Widerspruch eingelegt habe.
Die Position "Zusatzleistungen" von 25,168€ Netto habe ich NICHT in Anspruch genommen.
Eine Rufnummernportierung habe ich nie in Auftrag gegeben. Die Rufnummer 0xxxxxx/446564 die ich von o2 bekommen habe, existiert überhaupt nicht.
Von der Telekom, meinem jetzigen Breitbandanbieter, habe ich eine ganz andere Rufnummer zugewiesen bekommen.

Ich fordere sie hiermit auf, mir eine korrekte Rechnung zukommen zu lassen, die ich auf begleichen werde. Ich bin nicht verpflichtet, dies selber auszurechnen und habe laut BGB Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung.
Sollten sie trotzdem irgendwelche witzigen Forderungen stellen, die nicht korrekt sind, lasse ich es sehr gerne auf einen Rechtsstreit ankommen.

Norman "

Hier mal das Schreiben von infoscore, wo ich endlich mal eine Antwort und eine Rechnung bekommen habe.
Zum Zeitpunkt dieses Schreibens, habe ich den berechtigen Betrag überwiesen und ist auch auf der Rückseite von dieser Forderung vermerkt.
https://www.bilder-upload.eu/bild-6bcfc9-1568116250.jpg.html

Wie kann ich etwas Reklamieren, wenn ich nicht weiß worum es geht. Wie schon erwähnt, ich habe mehrfach darauf hingewiesen, das ich eine Rechnung haben möchte.


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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Infoscore schreiben sowieso Quatsch mit Standard-Bausteinen.
Ich habe nur gute Erfahrung gemacht mit zuerst nachfragen, Infos saugen und erst dann handeln.
Mit mehr Infos hättest Du auch punktgenauer reklamieren können. So hat man dann den Inkasso-Streß.

Wetten das die im nächsten Schritt nur noch die Inkassovergütung wollen? :augenroll:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#11
 Von 
Baltic78
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe eben gerade noch eine Mail von infoscore gefunden, sozusagen ein Vergleich.
Witzig sind die 43,49€ Gesamtforderung, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon längst die berechtigten 11,38€ + MwSt eingezahlt worden sind.

"Sehr geehrter Herr xxx,

in der benannten Forderungsangelegenheit haben wir uns bereits mehrfach an Sie gewandt und die
Forderung unserer Auftraggeberin gegen Sie geltend gemacht.

Bisher konnten wir keinen Zahlungseingang von Ihnen in dieser Angelegenheit bei uns feststellen. Nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin unterbreiten wir Ihnen hiermit letztmalig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht folgendes Angebot:

Sie zahlen bis zum 29.05.2019 einen Betrag in Höhe von EUR 43,49 auf das oben angegebene Konto. Nach Eingang des Betrages sind sämtliche unter obigem Aktenzeichen geführten Ansprüche erledigt. Fristwahrend ist allein der Eingang auf unserem Konto. Der angebotene Vergleich bezieht sich ausdrücklich nur auf obiges Aktenzeichen.

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins wird das Vergleichsangebot hinfällig und Sie müssen damit rechnen, dass das mit erheblichen Kosten verbundene gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet wird."

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hihi, hättest Du gleich angeben sollen. Wenn solche unsittlichen Angebote gemacht werden, glauben die selbst nicht mehr an Rechtmässigkeit der Forderung.

Signatur:

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Baltic78):
und meinten, dass ich die Rechnung jederzeit im Onlineportal einsehen könne.
Stimmt nicht, die Rufnummer zum einloggen im Onlineportal existierte nicht.


Nachdem du Dich im Kundenportal von O2 registriert hast, kannst Du dich mit Deiner Rufnummer oder deiner Email ad. plus dem von Dir festgelegten Kennwort einloggen.
Die Registrierung wird einen Monat nach Vertragsbeendigung gelöscht.

Da Du schreibst die Rufnummer existiere nicht, hättest Du in der Vertragslaufzeit auch keine Anrufe tätigen können.

Hattest Du dich am Anfang nicht registriert?

Hast Du erst später als einen Monat nach Vertragsende versucht im Kundenportal nachzusehen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wir sind doch längst ein paar Schritte weiter. TE schreibt:

Zitat:
Jetzt kam ein Mahnbescheid vom Amtsgericht

Also diesem Mahnbescheid widersprechen. Irgendwelche Korrespondenz mit O2 oder Inkasso ist überflüssig und ändert nichts dran, dass man dem Mahnbescheid widersprechen muss.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Baltic78
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Baltic78):
und meinten, dass ich die Rechnung jederzeit im Onlineportal einsehen könne.
Stimmt nicht, die Rufnummer zum einloggen im Onlineportal existierte nicht.


Nachdem du Dich im Kundenportal von O2 registriert hast, kannst Du dich mit Deiner Rufnummer oder deiner Email ad. plus dem von Dir festgelegten Kennwort einloggen.
Die Registrierung wird einen Monat nach Vertragsbeendigung gelöscht. Ich konnte mich erst gar nicht registrieren, da bei der Registrierung die Telefonnummer NICHT existierte.

Da Du schreibst die Rufnummer existiere nicht, hättest Du in der Vertragslaufzeit auch keine Anrufe tätigen können. Da ich kein Festnetztelefon besitze, wäre mir dies gar nicht aufgefallen

Hattest Du dich am Anfang nicht registriert? Nein

Hast Du erst später als einen Monat nach Vertragsende versucht im Kundenportal nachzusehen? Auch

Berry


Siehe FETT

Ich habe erstmal den Mahnbescheid komplett widersprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Baltic78
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Moin,

kleiner Zwischenstand. infoscore hat meinen Widerspruch vom Amtsgericht Coburg erhalten.


Sehr geehrter Herr xxxxx,

das Amtsgericht Coburg hat uns Ihren Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom 04.09.2019, Geschäftsnummer 1975663xxxx, zugeleitet. Wir können Ihrem Widerspruch jedoch nicht entnehmen, welche Einwendungen Sie gegen die Forderung erheben. Wir bitten Sie, uns bis spätestens

16.10.2019

die Gründe mitzuteilen, die Sie zu Ihrem Widerspruch veranlasst haben. Nach Eingang Ihrer Stellungnahme werden wir die Angelegenheit so schnell wie möglich klären.

Sollte sich die Angelegenheit inzwischen jedoch geklärt haben und für einen Einwand kein Grund mehr bestehen, so senden Sie die beiliegende Widerspruchsrücknahmeerklärung unterzeichnet an das zuständige Amtsgericht zurück und begleichen Sie den aus der ebenfalls beigefügten Forderungsberechnung ersichtlichen Betrag in Höhe von 167,15 EUR (Saldo zum Zahlungstermin) bis zum genannten Termin.

Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden wir die Angelegenheit zur Durchführung des Klageverfahrens an Rechtsanwälte abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Bitte nicht darauf antworten. Du musst keine Gründe mitteilen und den Widerspruch nicht zurücknehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat:
Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden wir die Angelegenheit zur Durchführung des Klageverfahrens an Rechtsanwälte abgeben.
Eine Drohung. Nichts weiteres. Wie Hausfrau schon sagte, nicht drauf reagieren was das nette Inkasso schreibt. Mich würde nicht wundern wenn da bald noch ein Schreiben mit einem "einmaligen Angebot" kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hast Du mal an diesen Tipp gedacht:

Zitat:
Du solltest vielleicht eine Beschwerde bei der BNetzA einreichen mit dem Hinweis "Keine Portierung - trotzdem Rechnung". Dann geht das ohnehin an o2 und Du bekommst eine amtliche Auskunft wie man dort die Gebühr sieht.
Wenn nicht - nachholen. Je mehr fundierte Einwendungen gegen eine Forderung vorliegen, desto eher gibt Infoscore auf.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Baltic78
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Hast Du mal an diesen Tipp gedacht:
Zitat:
Du solltest vielleicht eine Beschwerde bei der BNetzA einreichen mit dem Hinweis "Keine Portierung - trotzdem Rechnung". Dann geht das ohnehin an o2 und Du bekommst eine amtliche Auskunft wie man dort die Gebühr sieht.
Wenn nicht - nachholen. Je mehr fundierte Einwendungen gegen eine Forderung vorliegen, desto eher gibt Infoscore auf.


Hallo,

möchte ich auf jeden Fall machen. Gerne sogar mehr.
Ist hier der Tatbestand Betrug erfüllt?
Leistung -> Rufnummernexport der nie durchgeführt wurde.
Wenn ja, stelle ich gerne eine Strafanzeige.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Baltic78):

Ist hier der Tatbestand Betrug erfüllt?
Leistung -> Rufnummernexport der nie durchgeführt wurde.
Wenn ja, stelle ich gerne eine Strafanzeige.
Hast Du dazu die Erläuterungen oben nicht gelesen? Es ist noch lange keine Straftat unterschiedlicher Auffassung zu sein. o2 wurde bereits von der Regulierungsbehörde gemaßregelt. Betrug ist was anderes und fällt mit Gewerbeschein ohnehin viel einfacher.

Signatur:

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#22
 Von 
Baltic78
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Zitat (von Baltic78):

Ist hier der Tatbestand Betrug erfüllt?
Leistung -> Rufnummernexport der nie durchgeführt wurde.
Wenn ja, stelle ich gerne eine Strafanzeige.
Hast Du dazu die Erläuterungen oben nicht gelesen? Es ist noch lange keine Straftat unterschiedlicher Auffassung zu sein. o2 wurde bereits von der Regulierungsbehörde gemaßregelt. Betrug ist was anderes und fällt mit Gewerbeschein ohnehin viel einfacher.


Ich frage, weil dies bei Antwort #6 so geschrieben wurde.
"Ferner würde ich zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. "

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Du vermischt hier Vorgänge!
Wenn ich an eine Beschwerde bei der BNetzA wegen o2 erinnere, ist das ein anderes Vorgehen als eine Strafanzeige (gegen Infoscore?). Um es mal klar zu sagen - die Antwort auf "Ist hier der Tatbestand Betrug erfüllt?" wäre aus meiner Sicht nein, da das ein Teil der von Dir akzeptierten Preisliste ist, der mit einem falschen Bausteintext umgesetzt wurde. Aber die Meinung können nun mal auseinandergehen.

Signatur:

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#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ist hier der Tatbestand Betrug erfüllt?

Der Knackpunkt ist hier, ob es Vorsatz ist oder nicht. Und der zweite Knackpunkt: Es kommt viel zu oft vor, wenn man diverse Foren mal so anschaut. Der dritte Knackpunkt und das ist der für mich relevante: Der TE hat deutlich und mehrfach reklamiert. Er hat deutlich der Infoscore mitgeteilt, dass es diese Dienstleistung nie gab, dass sie nicht in Anspruch genommen wurde.

Das ist für mich der Moment, wo die Täuschung (Dienstleistung Rufnummernportierung hätte stattgefunden" vorsätzlich aufrecht erhalten wird, um eine Zahlung regelrecht zu erpressen.

Ob man das bei der Strafverfolgung auch so sieht, sei dahin gestellt.

Zitat:
Um es mal klar zu sagen - die Antwort auf "Ist hier der Tatbestand Betrug erfüllt?" wäre aus meiner Sicht nein, da das ein Teil der von Dir akzeptierten Preisliste ist, der mit einem falschen Bausteintext umgesetzt wurde.

O2 und Inkasso hatten mehrfach die Chance, ihren Fehler einzusehen. Sicher, sie werden sich vermutlich mit "Ausrede" herausreden, versuchen das anderweitig klarzustellen. Wie so oft. Ob man das seitens Strafverfolgung akzeptiert oder nicht, kommt auch drauf an, wie oft das angezeigt wird. Vielleicht kann man bei der Anzeige auch den Hinweis fallen lassen, dass man vermutet, dass die Beschwerdezahlen bei der Bundesnetzagentur auch relativ hoch sind, da in diversen Foren diese "Masche" bekannt zu sein scheint. Man aber nichts genaues sagen kann, ob das wirklich mit System stattfindet. Das zu ermitteln obliegt halt der Strafverfolgung.

-- Editiert von mepeisen am 29.09.2019 08:37

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