Hallo,
ich habe im Mai diesen Jahres eine Arztrechnung über 127.- Euro erhalten. Da ich privat versichert bin, hat es etwas gedauert, bis ich genug Rechnungen zum Einreichen hatte und das Geld von meiner Krankenkasse auf dem Konto hatte.
Zwischenzeitlich kam die 2. Mahnung, am gleichen Tag habe ich die Rechnung vollständig bezahlt. Damit war die Gelegenheit für mich erledigt, das Geld wurde, wie bei der Bank ersichtlich, am 04.08.2010 auf dem Konto der Ärztin gutgeschrieben.
Eine Woche später erhielt ich die dritte Mahnung, rief dort an, ja das hätte sich überschnitten, alles in Ordnung, Fall erledigt.
Heute, 04.09.2010, dachte ich dann ich sehe nicht richtig. Liegt ein Anwaltsschreiben in der Post, Postdatum 02.09., mit der Aufforderung, die 127 Euro zu zahlen, sowie die Anwaltskosten i.H.v. 50.- Euro, ich hätte immer noch nicht bezahlt, §288 BGB
usw usw. .
Habe die Überweisung geprüft, alle Daten stimmen, Konto, Summe, Verwendungszweck etc.
Was soll man nun tun? Interessant ist, das der Anwalt der Ehemann der Ärztin ist. Ein merkwürdiger Zufall wie ich meine.
Ich hoffe mir kann jemand den ein oder anderen Tip geben.
Danke!!!
MfG
Anwaltsmahnung trotz bezahlter Rechnung ??????
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Weise schriftlich gegenüber dem RA die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze den RA darüber in Kennntis das es keine offene Forderung seitens seiner Mandantin gegenüber Dir gibt
Nicht zu freundlich formulieren !
lg
-----------------
""
Der Anwalt schreibt etwas von "anwaltlicher Vertreter von Frau Dr. XYZ" und "Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Geldempfangsvollmacht liegt vor."
Soll ich jetzt etwa die Kosten für den RA zahlen, weil die ihre Buchhaltung nicht im Griff haben?????
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
dem Anwalt mitteilen das keine offene Forderung besteht und den rechtsweg anheim stellen.
Wenn du freundlich bist eine Kopie der Überweisung dabei legen.
lg
-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Wie mein Vorredner bereits sagte, dem Anwalt schreiben, dass es keine offene Fordrung besteht. Wenn Du deine Ruhe haben willst, eine Kopie des Überweisungsbeleges beilegen, dann sollte Ruhe sein. Falls nicht, auf den Rechtsweg verweisen
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
70 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
25 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten