Anwaltsschreiben ohne Rechnung...

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Matthew03
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Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)
Anwaltsschreiben ohne Rechnung...

Hallo zusammen,
ich benötige mal wieder Hilfe und vertraue gerne auf die Kompetenz dieses Forums!

Ich habe vor einigen Wochen einen Kfz-Kauf getätigt und hatte bezüglich der Anzahlung knappe 200 € Cash zu wenig bei mir.
Die Gründe hierfür sind vielfältig und ändern an der Sache eh nichts.

Der Gebrauchtwagenverkäufer bot mir an, den Wagen mit nach Hause zu nehmen (einmal quer durch Deutschland) und die offene Summe zu überweisen.

Ich willigte ein und fragte nach einer Rechnung. Diese bekam ich mit den Worten vewehrt, "er dürfe das normal nicht machen".

Nun habe ich vor lauter täglichem Stress im Büro völlig vergessen die 200 Euro zu überweisen und erhielt heute ein Anwaltsschreiben mit überhöhten Forderungen und Gerichts-Drohungen.

Ich habe weder Rechnung, noch Mahnung oder dergleichen erhalten.
Ist das also rechtens, dass ohne o.g. sofort der Anwalt mit Gericht usw droht?
Was kann mich da schlimmstenfalls erwarten?

Die eigentlich offene Summe von knapp 200 Euro würde ich ja sofort zahlen, aber bei den nun entstandenen Kosten seh ich das nicht ein.

Vielen Dank im Voraus!!

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Nach 30 Tagen ist man automatisch in Verzug. Keiner brauch auf ne Mahnung warten. Also sind die Kosten des Anwalts gerechtfertig.

Wobei die Frage ist wie der nun die fehlenden 20 Euro beweisen will, Ohne Rechnung, oder gab es einen Vertrag. Wenns einen Vetrag gab brauchts keine zusätzliche Rechnung.

K.

Den Vorgang einfach an die Steuerfahndung weiterreichen :-) spass muss ein

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#2
 Von 
guest123-2134
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

@Hodscha66

Ums genau zu sagen: 30 Tage nach Fälligkeit. Nur "stimmt nicht" sagen ist doch eine etwas kindische Antwort

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#4
 Von 
guest123-2134
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Matthew03
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Also diesem Text nach muss ich ja dann doch überhaupt eine Rechnung erhalten haben um ihn Verzug zu kommen,oder nicht?

Das habe ich bis heute nämlich keine!

-- Editiert von Matthew03 am 03.12.2008 20:01

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Kaufvertrag ist die Rechnung? den wird wohl gegeben haben, oder wie sonst kauft man ein Auto. Cash auf die Kralle, ja dann wird der Vk eh Probleme haben einen Rest zu bekommen.
Aber ich kenn keinen Autohändler der auf Handschlag ein noch nicht vollständig bezahltes Auto rausgibt.

Aber wenns nichts gibt und keine Zeugen dann braucht man auch nicht Zahlen

K.


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#7
 Von 
Matthew03
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja, die vereinbarte Anzahlung X erhöhte sich vor Ort um die Summe Y, da von der vereinbarten Inzahlungnahme-Summe Z zwecks Mängeln o.g. Summe Y abgezogen wurde.

Das ist auf dem Kaufvertrag so nicht ersichtlich...

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Aber den Hosenladen bekommst du selber zu :-)

Ich kaufe für 1000 euro zahle 100 Euro verrechne 500 Euro schulde noch REST

Im Kaufvertrag steht doch wohl ne Summe und die muss ich zahlen. Für alles was ich bereits gezaht habe hab ich ne Quittung, der Rest ist offen.
Wenn ichs nicht selber Rechnen kann frage ich nach oder lasse rechnen.
Also gibts ne Rechnung, was du erwartets würde ich nen Zettel nennen auf dem der Händler vorrechnet. Na sowas gibts nicht

K.

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#9
 Von 
Matthew03
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

@Mustermann2000: Es ist etwas komplexer...
Hast ne PM !!
Danke

-- Editiert von Matthew03 am 03.12.2008 21:04

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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

PM - Nö, ich bin ja kein Anwalt der Rechtsberatung macht. Aber meine Erfahrung sagt es wird nie "kompliziert" die geschichten werden nur länger je weniger Grund man für ne Zahlungsverweigerung hat, :-)

K.

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#11
 Von 
Matthew03
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Na dass war ja aufschlussreich.

Kann mir jemand anders vielleicht noch weiterhelfen?

Die o.g. offene Summe ist weder auf dem Kaufvertrag noch auf dem Darlehensvertrag ausgewiesen, nirgends festgehalten.

Ich wusste die Summe nicht einmal mehr genau auswendig.

Wie ist hier die Beweislast?

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Immer der der was will muss es beweisen.

Also er wird beweisen das der Kaufvertrag 5000 Euro besagt und bereits 1000 Euro verrechnet wurden. Jetzt liegt es an dir zu beweisen das bereits 2000 Euro bezahlt wurden, sonst sind eben die 4000 Euro offen.

Ganz einfach

K.

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