Anwaltsschreiben ohne Rechnung durch Umzug

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
KA95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsschreiben ohne Rechnung durch Umzug

Hallo,

bei mir wurde eine Laboruntersuchung bei meinem Arzt am 25.01.21 durchgeführt. Die Rechnungsstellung sollte durch das Labor erfolgen. Ab dem 01.02.2021 hat sich jedoch meine Adresse geändert, ich habe diese dem Labor & Arzt jedoch vergessen mitzuteilen. Daher habe ich nie die Rechnung, welche wohl Mitte Februar ausgestellt wurde, erhalten. Die Arztpraxis hatte jedoch meine E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Ich wurde nie versucht über diese Wege erreicht zu werden.
Heute (26.05.23) habe ich ein Anwaltsschreiben erhalten, da die ursprüngliche Forderung nicht beglichen wurde. Ein Mahnschreiben wurde laut Forderung nie erstellt.

Muss ich die Extrakosten (Anwaltskosten, Zins, Nachforschung der Adresse etc.), die mit 100€ bei einem ursprünglichen Betrag von um die 50€ recht hoch sind, zahlen oder habe ich da eine Chance, darum herum zu kommen, weil ich nie eine Rechnung erhalten habe?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2088 Beiträge, 649x hilfreich)

Zitat (von KA95):
die mit 100€ bei einem ursprünglichen Betrag von um die 50€ recht hoch sind

Die 100 € setzen sich wie zusammen?

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#2
 Von 
KA95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die setzen sich zusammen aus: Geschäftsgebühr gem. Nr.2300 VV RVG 64€, Post- und Telekommunikationspauschale 13€, Umsatzsteuer 15€, Ermittlungskosten 7€, Zinsen 5€

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2088 Beiträge, 649x hilfreich)

Die Gebühren sind völlig iO.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111255 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von KA95):
habe ich da eine Chance, darum herum zu kommen, weil ich nie eine Rechnung erhalten habe?

Da man den Erhalt der Rechnung selber verhindert hat, wird man um den Ersatz des verursachten Schadens nicht herumkommen.


Die Hauptforderung würde ich mit entsprechendem Verwendungszweck überweisen.


Ich würde die Inkassokosten wie folgt berechnen
Geschäftsgebühr 25 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale 0 EUR
Umsatzsteuer 0 EUR
Ermittlungskosten 7 EUR
Zinsen 0,30 EUR

und separat an den Anwalt mit entsprechendem Verwendungszweck überweisen.


Dem Anwalt würde ich 2 Dinge mitteilen,
1. bei berechtigten Kosten wäre man durchaus zahlungsbereit, die laut Gesetz berechtigten Kosten hätte man ihm überwiesen
2. er möge substantiiert darlegen, wieso er glaubt, dass er für sich berechtigterweise Gebühren berechnen dürfe, die weit oberhalb des vom Gesetzgeber festgelegten üblichen Rahmens liegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2088 Beiträge, 649x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Geschäftsgebühr 25 EUR

Wie bitte kommst du denn auf diese Gebühren?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111255 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wie bitte kommst du denn auf diese Gebühren?

Korrektur, sind 30 EUR

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, § 13


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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