Arcor und sein Inkasso

27. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
saschamb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arcor und sein Inkasso

Hallo,

ich bin vor 5 Jahren mit meiner Frau umgezogen.
Ich hatte einen 2 Jahres Vertrag für Festnetz und DSL. Leider mussten wir kurzfristig wieder umziehen da es in der Wohnung unmöglich zu wohnen. 8Grad im Winter war einfach zu kalt.
Wir sind dann in eine neue Wohnung gezogen wo Arcor zum damaligen Zeitpunkt keine Anschlussmöglichkeit hatte. Also Anschluss gekündigt mit dem Vermerk das an dem neuen Wohnort kein Arcor Anschluss möglich ist.
Das war im August 2005. Nachdem sich Arcor nicht gerührt hat, und ich im Oktober festgestellt habe das mein Nachmieter auf meine Kosten telefoniert hat, habe ich daraufhin den Anschluss sperren lassen und NOCHMAL gekündigt.
Nachdem sich Arcor wieder nicht gerührt hat, habe ich im Dezember nochmal nachgefragt und da hies es man bräuchte einen Meldenachweis das man an dem neuen Wohnort gemeldet und seid wann man da wohnt.
Gesagt getan. Ab auf Ordnungsamt und den Wisch besorgt. und Arcor zukommen lassen.
Nachdem von Arcor wieder keine Reaktion kam wurde ich leicht sauer denn es war ja schon März 2006. Also nochmal mit Arcor gesprochen und siehe da mal eine Vernünftige Aussage bekommen warum die Kündigung nicht bearbeitet wurde. Ich sollte nicht von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen sondern ganz einfach ein Umzugsformular ausfüllen. (Dauerte ja nur 7 Monate)
Das Teil ausgefüllt und siehe da der Vertrag wurde zum 1.7 gekündigt. Nachdem mir aber der Kragen geplatzt war habe ich die letzten 2 Rechnungen wieder zurückbuchen lassen.
So kam dann ne Rechnung. (War ja zu erwarten) Rechnung stornieren lassen bei Arcor, weil ich hatte ja gekündigt. (schon im August 2005)
Dann kam nach langer Zeit ne Rechnung vom Arcor Inkasso Büro. Das war im September 2006. Gegen die Rechnung Einspruch eingelegt. Dann kam ne 2te Rechnung von dem Inkasso Büro. Auch wieder Einspruch eingelegt. Mit dem Vermerk das Arcor 4 Kündigungen vorliegen hat und den Meldenachweis von meinem neuen Wohnort, UND das Umzugsformular.
Daraufhin kam dann 4 Monate später ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen den ich auch Einspruch erhoben hab. und dass ist nun fast 3 Jahre her.
Ein Gespräch mit dem Inkasse Büro gab folgende Information: So lange ich nicht gegen den Mahnbescheid Einspruch einlege passiert da garnix. Zur Erinnerung, HABE ich schon VOR 3 JAHREN gemacht.

Jetzt wollte ich mit meiner Frau eine Wohnung kaufen da wir Eltern werden, ABER das geht ja nicht weil ich inzwischen 2 Schufa Einträge habe. Einen von Arcor und der 2te von Arcors Inkasso Büro.

Jetzt gehen mir leider langsam die Ideen aus.
Vielleicht weis ja jemand ein Rat wie ich weiter vorgehen soll.
Es geht im 120€ + Mahn.- Inkasso und Zinsen. Also so um die 350€

grüsse aus Bayern

Sascha

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo,
wenn du dem Mahnbescheid damals fristgerecht widersprochen hast und die Forderung strittig ist, dürfen die Beiden gar keinen Eintrag in die Schufa vornehmen, wenn ich mich nicht täusche.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Also Anschluss gekündigt mit dem Vermerk das an dem neuen Wohnort kein Arcor Anschluss möglich ist.


nachweisbar ?!?

quote:
Das Teil ausgefüllt und siehe da der Vertrag wurde zum 1.7 gekündigt.


Nochmal ??

quote:
Gegen die Rechnung Einspruch eingelegt.


Das bringt nichts wenn die Rechnung berechtigt ist

quote:
zwischen 2 Schufa Einträge habe. Einen von Arcor und der 2te von Arcors Inkasso Büro.


Tja es musst du klagen um die loszuwerden.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

BGB § 824 Kreditgefährdung

inzwischen gibt es auch ein Urteil, welches ein Inkassobüro zu Schadensersatz verdonnert hat, weils es unberechtig einen Schufaeintrag veranlasst hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>inzwischen gibt es auch ein Urteil, welches ein Inkassobüro zu Schadensersatz verdonnert hat, weils es unberechtig einen Schufaeintrag veranlasst hat. <hr size=1 noshade>


Inkassofirma muss Eintrag im Datenbestand der Schufa Holding AG widerrufen Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse konnte am 15.01.2009 eine einstweilige Verfügung erwirken, durch die es dem Inkasso-Institut aufgegeben wurden, den Negativeintrag im Datenbestand der Schufa Holding AG umgehend zu widerrufen und es zukünftig zu unterlassen, bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, derartige Einträge vorzunehmen
Landgericht Berlin Beschluss vom 15.01.2009 – 9 O 21/09

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Guten Morgen,
Ich würde hier umgehend einen Rechtsanwalt einschalten.
Wenn Sie den Mahnbescheid fristgerecht widersprochen haben, so sind die beiden Schufaeinträge zuzrückzunehmen.
Nur werden dies die eintragenden Unternehmen dies nicht freiwillig in die Wege leiten und bei der SCHUFA werden Sie auch auf taube Ohren stossen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Klar ich muss nur einer Forderung widersprechen dann ist die Sache erledigt?!?

Ich würde mal doch sagen das die Forderung das Problem ist, nicht der Eintrag. Es wird um die Forderung gestritten.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Jetzt wollte ich mit meiner Frau eine Wohnung kaufen da wir Eltern werden, ABER das geht ja nicht weil ich inzwischen 2 Schufa Einträge habe. Einen von Arcor und der 2te von Arcors Inkasso Büro.

Wie man lesen kann, ist die Forderung zur Zeit nicht das Problem, sondern dass der TE nicht kreditwürdig ist durch die unrechtmäßigen Schufaeinträge.

Ich denke, dass, wie von Jonathon schon erwähnt, hier nur noch ein Anwalt wirklich helfen kann.Sowohl was die strittige Forderung betrifft, als auch die Schufa.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

quote:

Klar ich muss nur einer Forderung widersprechen dann ist die Sache erledigt?!?

Ich würde mal doch sagen das die Forderung das Problem ist, nicht der Eintrag. Es wird um die Forderung gestritten.

K.



Ich kann mich nicht erinnern, dass ich das geschrieben habe.
Es ging hier nur um den Schufaeintrag. Fakt ist, dass eben nur unbestrittene Forderungen in die Schufa dürfen. Eben darf nicht jeder da eintragen lassen was er will, die Forderung muss schon zu Recht bestehen. Un wenn der Schuldner dies bestreitet muss das eben erst gerichtlich geklärt werden, ob die Forderung rechtmäßig ist.

Auf die Forderung ansich bin ich gar nicht erst eingegangen, denn wenn der TE nachweisbar wegen Umzug gekündigt hat, weil Arcor hier in der neuen Wohnung nicht liefern kann. Ist alles weitere eh irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Jede nicht bezahlte Forderungen ist quasi bestritten sonst würde Sie ja bezahlt. Dann könnte jeder Schuldner seine Forderungen bestreiten und die Gläubiger müssten sich erst mal alles titulieren lassen bevor es zur Schufa kommt.

Nö, entweder es gibt eine Forderung und eben nicht.

Hier gibt es nur den Konflikt Arcor VS Schuldner . Die müssen das nun vor Gericht ausmachen. Stellt sich nur die Frage wer die Kosten der Klage vorstrecken will. Ist erst mal geklärt wer wem oder nicht Geld schuldet ist der Schufaeintrag schnell weg.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen