Arztrechnung

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
einleidender
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Arztrechnung

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen ca. 4 Jahre zurückliegenden Vorgang, der letztendlich durch meine Zahlung abgeschlossen wurde. Allerdings interessiert mich nach wie vor, ob ich damals hätte zahlen müssen oder nicht.

Die Schilderung:

Meine Frau ist allergisch gegen Bäume (bzw. natürlich die Baumpollen) und weiteres und keine konventionelle Behandlung hatte bis bisher den durchschlagenden Erfolg. Ein Kollege von mir empfahl uns eine Ärztin/Heilpraktikerin und nannte uns auch die zu erwartenden Behandlungskosten für jede Sitzung.

Ein paar Tage später machten wir einen Termin bei dieser Ärztin. Wir sagten, dass Sie uns durch dieses Kollegen empfohlen wurde und das wir gerne ein erstes Informationsgespräch über Ihre Behandlung führen wollten.

Der Termin wurde wahrgenommen. Die Ärztin fragte sehr viel, wir antworteten und nach einer dreiviertelstunde sagte Sie uns dann, wie Sie sich die Behandlung vorstellen würde und was das kosten würde.

Wir sagten, dass wir uns das Ganze überlegen und uns wieder melden würden, falls wir weiter Interesse hätten. Wir hatten allerdings kein weiteres Interesse; nicht wegen den Kosten, sondern weil uns das ganze Getue der Ärztin zu "aufgesetzt" vorkam. Das ist zwar eine sehr persönliche Meinung, aber bei einer Behandlung muss ja auch ein gewisses Vertrauensverhältnis da sein.

Nach ein paar Wochen kam dann die Rechnung für diese eine dreiviertel Stunde (ca. 130,-- DM), obwohl wir nicht informiert worden sind, dass bereits dieses erste Stunde etwas kostet. Wir ignorieten dieses Schreiben und nach ca. 2-3 Monaten kam dann die erste Mahnung. Wir bezahlten um unsere Ruhe zu haben ...

... aber wie gesagt: Seitdem frage ich mich, ob das richtig oder falsch war, und möchte natürlich auch für zukünftige Fälle gewappnet sein.

Im voraus vielen Dank für Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ja selbstverständlich ist jeder Besuch und jede Beratung kostenpflichtig, auch die Erstberatung.
Bei der Höhe kommt es darauf an, ob es ein Arzt oder Heilpraktiker war. Ärzte rechnen nach der GOÄ ab, Heilpraktiker unterliegen keiner Gebührenordnung, müssen aber nach der Preisangabenverordnung eine Preisliste aushängen haben.

Da der Betrag auch durchaus angemessen ist, ist dei Berechtigung vermuntlich unumstritten.

Wolfgang

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#2
 Von 
einleidender
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Auf der einen Seite verstehe ich natürlich, dass ein Arzt/Heilprktiker davon lebt seine Leistungen in Rechnug zu stellen und dieses natürlich auch tut. Aber

1) muss man nicht darüber aufgeklärt werden, dass das was kostet (zumal wir nicht explizit einen Termin für eine Behandlung vereinbart haben, sondern uns lediglich informieren wollten)

2) Bei einer Erstberatung durch beispielsweise einen Anwalt verstehe ich dass ja noch; denn hier ist die Erstberatung ja auch eine richtige "Erste Hilfe". Bei der von mir geschilderten Erstberatung bekamen wir ja keine Behandlung im engeren Sinne, sondern sozusagen nur einen Kostenvoranschlag für eine eventuelle Behandlung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Beim Arzt ist das insoweit klar, daß ja hier eine Gebührenordnung GOÄ gilt, die in dem Moment verbindlich wird, wo Sie den Arzt anrufen oder seine Praxis betreten.
Beim Heilpraktiker ist das aufgrund des Fehlens einer Gebührenordnung nicht so einfach, hier gilt Dienstvertragsrecht pur und da natürlich die Bestimmung, daß keine Leistung ohne Gegenleistung erfolgt. Und die Erstkonsultation ist ja auch eine Leistung, die z.B. Anamnese und Diagnose enthält.
Einen Kostenvoranschlag gibt es im Dienstvertragsrecht ja nur höchst selten und beim Heilen schon gar nicht.

Aber zumindest hat er bereits festgestellt, daß Sie noch eine gewisse Lebenserwartung haben, sonst hätte er sicherlich auf Vorkasse bestanden.

Wolfgang.

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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