Atriga Inkasso TV Now 2,99 €

13. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Atriga Inkasso TV Now 2,99 €

Hallo zusammen,
meine Freundin hat einen Account bei TV Now. Anfang des Jahres ist eine Lastschrift geplatzt und sie hat es leider nicht weiter beachtet.
Dummerweise auch Ihre eMails in denen sich mindestens eine Mahnung fand.

Nun haben wir heute Post von Atriga im Briefkasten gehabt. :(
Hauptforderung: 2,99 €
Mahnkosten: 11,30 €
Rücklastschrift: 5,20 €
Verzugszinsen: 0,01 €

Inkassovergütung: 58,50 € lt. §4 V RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG
Auslagenpauschale: 11,70 €

Ich habe mich jetzt viel im Netz belesen und habe folgende Punkte für eine Antwort festgehalten:

==================================================================================

Sehr geehrte Frau XXXX,

ich erhielt heute Ihr Inkassoschreiben zum Aktenzeichen XXXXXXXX.

Ihrem Schreiben liegt keine Vollmacht oder Abtretungserklärung bei. Insofern bestreite ich, dass Sie vom Gläubiger dazu bevollmächtigt worden sind, die Forderung einzutreiben. Hilfsweise mache ich bereits jetzt geltend:

Der eigentliche Betrag über 2,99 € und die Verzugszinsen über 0,01 €, sind hier unstrittig.

Jedoch habe ich zu den anderen Positionen Abweichungen zu geltenden Urteilen/Gesetzen feststellen müssen und widerspreche diesen deshalb.

Die Mahnkosten sind mit 11,30 € zu hoch angesetzt. Erstens können erst ab der zweiten Mahnung Mahnkosten berechnet werden. Zum Zweiten sind realistische Mahnkosten eher bei 2,00 € - 2,50 € anzusetzen.
Dies aber auch nur für Mahnungen per Post da dort Gebühren wie Porto etc. einfließen
Bei einer Mahnung per eMail gibt es diese Mahnkosten nicht, da diese nur auf Porto, Tinte/Toner, Papier und Umschlag anfallen.
Es ist nicht erlaubt Arbeitzeit bzw.- Aufwand oder sonstige Gebühren über Mahngebühren zu verlangen.

Weiterhin wird die Rücklastschrift mit 5,20 € angegeben. Diese erachte ich als zu hoch. Weisen Sie mir bitte den konkreten Schaden des Gläubigers, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kostenbestandteilen, nach.

Auch die Inkassovergütung über 58,50 € (1,3 Geschäftsgebühr) zweifel ich an. Ihre Forderung erweckt den Eindruck, dass es sich um ein standardisiertes Schreiben handelt. Bei einem routinemäßigen Erstschreiben einfacher Art sind ist aber nur eine Geschäftsgebühr über 0,3 anzusetzen. Als wäre die Summe hier bei 13,50 €. Deshalb findet hier auch § 4 RDGEG i.V.m. Nr. 2301 VV RVG Anwendung. Da die Mindestgebühr hier 15,00 € beträgt ist diese anzusetzen.

Damit wäre dann auch die Auslagenpauschale bei 3,00 € da diese bei maximal 20% liegen darf.

Somit komme ich derzeit eine Summe von 21,00 €. Wovon 3,00 € dem Gläubiger zustehen.

Allen weiteren Kosten und gerichtlichen Mahnbescheiden widerspreche ich. Desweiteren bin ich mit der Weitergabe meiner Daten gem. BDSG nicht einverstanden. Ich untersage explizit die Kontaktaufnahme per Telefon oder eMail.

Mit freundlichen Grüßen

==================================================================================

Kann man dies so schreiben oder liege ich irgendwo total daneben?
Reicht ein einfacher Brief oder sollte es als Einschreiben passieren?
Auf was müssen wir uns einstellen?
Wie teuer kann sowas schlimmstenfalls werden?

Vielen Dank vorab!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Passt eigentlich. Die 21 Euro dann aber auch direkt bezahlen. Davon abgesehen werden die natürlich meckern und es nicht einsehen. Vielleicht kommt sogar ein gerichtlicher mahnbescheid. Diesem bei Gericht widersprechen.

Dass so etwas jemals eingeklagt wird ist kaum bekannt.

Sogar die 18 euro für schreiben einfacher Art sind zu viel wenn man voraussetzt, dass echtes oder unechtes Factoring vorliegt. Wenn man gute Nerven hat könnte man auch das abwehren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey erstmal danke. Die Frage ist ob ich überweisen kann wenn ich am Anfang auf die fehlende Vollmacht hinweise?

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Du kannst die sinnvollen Kosten zu Deiner Entlastung jederzeit überweisen. Im Verwendungszweck angeben, mit welchen Posten das Geld zu verrechnen ist.

Zitat:
Reicht ein einfacher Brief oder sollte es als Einschreiben passieren?


Einwurfeinschreiben sollte genügen.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Die Frage ist ob ich überweisen kann wenn ich am Anfang auf die fehlende Vollmacht hinweise?


Die Frage ist eher, was der Hinweis soll. Du kannst davon ausgehen, dass sie eine Vollmacht haben und diese nachreichen. Also verschwendete Mühe - gleichwohl aber rechtlich korrekt.

Der Passus mit Mahngebühren erst ab der zweiten Mahnung ist falsch, da hier bereits Verzug bestand.

Berry

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#5
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von fb508924-77):
Die Frage ist ob ich überweisen kann wenn ich am Anfang auf die fehlende Vollmacht hinweise?


Die Frage ist eher, was der Hinweis soll. Du kannst davon ausgehen, dass sie eine Vollmacht haben und diese nachreichen. Also verschwendete Mühe - gleichwohl aber rechtlich korrekt.

Der Passus mit Mahngebühren erst ab der zweiten Mahnung ist falsch, da hier bereits Verzug bestand.

Berry


Hallo,

ja ich gehe davon aus. Was aber wenn wir dem falschen überweisen würden. Habe dies bei einigen Schreiben gelesen. Zieht das Thema vermutlich aber nur in die Länge.

Zum Thema Mahngebühren danke für den Hinweis. Wir hatten bisher keine Berührungspunkte damit. Ich hatte mich gestern eingelesen.

Ich werde die beiden Punkte abändern. Und Geld wird sie die glatten 21 Euro überweisen.

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#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

@ Berry,
also ich würde den Weg mit der Vollmacht erst einmal gehen.
Nicht aus Prinzip aber wegen Atriga.
Die Burschen hatte ich auch mal im Briefkasten.
Auch nach den Vollmacht verlangt.
Da kam dann plötzlich raus dass die Forderung von einer anderen Firma aufgekauft worden sein sollte und ich bekam da eine Generalvollmacht in Kopie, welche auch noch fast 4 Jahre alt war.
Diese wieder moniert und gleichzeitig die Zessionsvereinbarung eingefordert, plötzlich ist schon lange Ruhe.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich war auch lange Zeit eher auf dem Standpunkt, dass das mit den Vollmachten eher ein etwas nerviges Spielchen sei. Etwas, um ggf. Zeit zu schinden, mehr nicht.

Seit einiger Zeit habe ich da eine andere Meinung. Gerade im Masseninkasso, wo Forderungen systematisch aufgekauft werden und gar keine Vollmachten existieren. Da besteht meist auch ein gewaltiges Problem, gültige Vollmachten beizubringen.

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#8
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich war auch lange Zeit eher auf dem Standpunkt, dass das mit den Vollmachten eher ein etwas nerviges Spielchen sei. Etwas, um ggf. Zeit zu schinden, mehr nicht.

Seit einiger Zeit habe ich da eine andere Meinung. Gerade im Masseninkasso, wo Forderungen systematisch aufgekauft werden und gar keine Vollmachten existieren. Da besteht meist auch ein gewaltiges Problem, gültige Vollmachten beizubringen.


Oki bringt uns aber in die schwierige Situation wohin überweisen wir das Geld was wir ja tatsächlich unstrittig schulden? Bringt uns aber glaub ich noch näher an das einfache Schreiben ohne Aufwand...

-- Editiert von fb508924-77 am 15.02.2019 11:52

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Solange niemand ausdrücklich schreibt, dass das Inkasso die Forderung aufgekauft hat, kann man an den Ursprungsgläubiger bezahlen.

Signatur:

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#10
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich hab den Text jetzt nochmal etwas abgeändert. Wo ich zusichere das wir die Summe von 21,- € ans Inkasso zahlen. Sofern Sie weitere Schreiben an uns schicken wollen wir die Vollmacht/Abtrittserklärung sehen.
Wie verhält man sich dann bei weiteren Schreiben des Inkassos?
Auch beantworten oder ignorieren?
Gerichtlichen Mahnschreiben widersprechen soweit weiß ich jetzt.

Ich würde euch bei den ganzen Antworten auf dem Laufenden halten.

Und vielen Dank nochmals!

======================================================================================

Zitat:
Sehr geehrte Frau XXXXXXX,

ich erhielt heute Ihr Inkassoschreiben zum Aktenzeichen XXXX-XXXXXX.

Leider liegt Ihrem Schreiben keine Vollmacht oder Abtretungserklärung bei. Aber aufgrund einer eMail von RTL/TV Now gehe ich davon aus dass Sie im Auftrag von RTL/TV Now handeln.
Bitte legen Sie bei etwaigem weiterem Schriftverkehr Ihre Vollmacht/Abtretungserklärung bei!


Nun zu Ihrem Schreiben und Ihrer Forderung an sich.

Der eigentliche Betrag über 2,99 € und die Verzugszinsen über 0,01 €, sind hier unstrittig.

Jedoch habe ich zu den anderen Positionen Abweichungen zur geltenden Rechtsprechung bzw. Gesetzen feststellen müssen und widerspreche diesen deshalb.

Die Mahnkosten sind mit 11,30 € zu hoch angesetzt. Realistische Mahnkosten liegen eher bei 2,00 € - 2,50 € anzusetzen.
Bei einer Mahnung per eMail gibt es diese Mahnkosten nicht. Diese sind nur auf Porto, Tinte/Toner, Papier und Umschlag fällig. Also Mahnungen per Post, diese habe ich aber nicht erhalten.
Es ist nicht erlaubt Arbeitzeit bzw.- Aufwand oder sonstige Gebühren über Mahngebühren zu verlangen.

Weiterhin wird die Rücklastschrift mit 5,20 € angegeben. Diese erachte ich als zu hoch. Weisen Sie mir bitte den konkreten Schaden des Gläubigers/ihres Mandanten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kostenbestandteilen, nach.

Auch die Inkassovergütung über 58,50 € (1,3 fache Geschäftsgebühr) widerspreche ich. Ihre Forderung erweckt den Eindruck, dass es sich um ein standardisiertes Schreiben handelt. Bei einem routinemäßigen Erstschreiben einfacher Art sind ist aber nur eine Geschäftsgebühr über 0,3 anzusetzen. Also wäre die Summe hier bei 13,50 €. Deshalb findet hier auch § 4 RDGEG i.V.m. Nr. 2301 VV RVG Anwendung. Da die Mindestgebühr hier 15,00 € beträgt ist diese anzusetzen.

Daraus ergibt sich eine Auslagenpauschale von 3,00 €. Da diese mit 20 % der Inkassogebühr anzusetzen ist.

Somit komme ich auf eine Summe von 21,00 €. Wovon 3,00 € dem Gläubiger/ihrem Mandanten zustehen. Diese habe ich auf ihr Konto mit der IBAN DE13 5053 0000 0000 1230 30 bei der CRONBANK überwiesen. Bitte lassen Sie dem RTL/TV Now die Summe über 3,00 € zukommen.

Allen weiteren Kosten und gerichtlichen Mahnbescheiden widerspreche ich. Desweiteren bin ich mit der Weitergabe meiner Daten gem. BDSG nicht einverstanden. Ich untersage explizit die Kontaktaufnahme per Telefon oder eMail.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie verhält man sich dann bei weiteren Schreiben des Inkassos?

Ich sage bei so etwas immer: Man sollte exakt ein mal deutlich seine Haltung klar machen und sofern in der Sache keine gravierenden Neuigkeiten auftauchen, bleibt es dabei. Brieffreundschaften sind etwas für Leute, die man mag. Inkassos gehören bestimmt nicht dazu.
Zitat:
Aber aufgrund einer eMail von RTL/TV Now gehe ich davon aus dass Sie im Auftrag von RTL/TV Now handeln.

Den Satz würde ich weglassen. Denn wenn man vom Gläubiger unterrichtet wird, braucht es eigentlich keine weitere Vollmacht mehr.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für alles.
Ich möchte euch auf dem Laufenden halten.
Heute hat meine Freundin eine Antwort(ihr Mandant bietet einen Vergleich an) auf unser Schreiben an Atriga bekommen.

Im Prinzip ist eigentlich nur folgender Absatz interessant:

Zitat:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Unser Mandant ist zu einem Vergleich bereit:

Bei Zahlung von 20 € vermeiden Sie die Fortsetzung des Inkassoverfahrens über die Gesamtforderung. Unser Mandant verzichet dann auf den weitergehenden Betrag. Dieses Vergleichsangebot nehmen Sie mit Ihrer Zahlung (stillschweigend) an.


Meine Antwort wäre hier:

Zitat:


vielen Dank für Ihr Schreiben. Auch Ihr bzw. das Angebot Ihres Mandanten zu einem Vergleich muss ich ablehnen.

Zum ersten habe ich Ihnen bereits 21,00 € gezahlt. Mit denen von Ihnen genannten Betrag wären das 41,00 €.

Ich habe Ihnen aber genau den Betrag(21,00 €) gezahlt der Ihnen/Ihrem Mandanten in diesem Fall zusteht.
Im letzten Schreiben habe ich Ihnen auch aufgelistet warum dies so ist.

Leider haben Sie mir keine wirkliche Antwort zu meinen Anmerkungen/Erklärungen gegeben.
Auch fehlt nach wie vor die Abtretungserklärung bzw. Vollmacht Ihres Mandanten.

Bitte machen Sie in Ihrem nächsten Schreiben Angaben zur Sache oder stellen Sie das Inkassoverfahren ein.


Ist das so ok?
Wieder per Einschreiben raus?
Muss ich weiterhin antworten oder kann ich es dann erstmal belassen?
Sonst irgendwelche Tipps/Verhaltensweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb508924-77):
Muss ich weiterhin antworten oder kann ich es dann erstmal belassen?


man muss nicht antworten. Aber dazu hatte Mepeisen doch schon weiter vorne eigentlich allles geschrieben.

Zitat (von mepeisen):
Man sollte exakt ein mal deutlich seine Haltung klar machen und sofern in der Sache keine gravierenden Neuigkeiten auftauchen, bleibt es dabei.


Du musstest vor einiger Zeit entscheiden und hast Dich dafür entschieden deutlich weniger als gefordert zu zahlen. Neue Erkenntnisse, die Deine aus meiner Sicht Fehlentscheidung beeinflussen, gibt s nicht. Also bleib bei der von dir gewählten Linie.

Falls Du doch aus Höflichkeit antworten willst, würde ich diesen Satz
Zitat (von fb508924-77):
Ich habe Ihnen aber genau den Betrag(21,00 € ;) gezahlt der Ihnen/Ihrem Mandanten in diesem Fall zusteht.
deutlich entschärfen. Ich halte ihn für provokativ. Für so provokativ, dass ich allein deswegen schon geneigt wäre zu klagen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb508924-77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir werden noch ein Schreiben absenden, vermutlich habt ihr recht dass einfach nichts schreiben ausreicht jedoch sind wir da evtl. altmodisch

wir werden es jetzt wie folgt senden:

Zitat:
Sehr geehrte Frau XXXXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Da ich bereits 21,00 € gezahlt habe, nehme ich an dass Sie hier weitere 20,00 € meinen.
Daher muss ich Ihren Vergleich leider ablehnen.

Sie beziffern in Ihrem Schreiben leider nicht die Kosten, begründen diese oder nehmen zu meinem Schreiben Stellung.
Auch fehlt nach wie vor die Abtretungserklärung bzw. Vollmacht Ihres Mandanten.

Bitte machen Sie in Ihrem nächsten Schreiben dazu Angaben oder stellen Sie das Inkassoverfahren ein.

Mit freundlichen Grüßen


XXXXX

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