Aufschlag von Mahngebühren während Corona

23. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nello
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Aufschlag von Mahngebühren während Corona

Hallo,
ich habe mehrere Gläubiger die ich bis Corona jeden Monat pünktlich bezahlt habe.
Leider bin ich alleinerziehend, in teilweiser Erwerbsminderungsrente und war um über die Runden zu kommen geringfügig beschäftigt.
Mit dem Lock down habe ich meine Arbeit verloren und konnte deshalb die Raten nicht mehr bezahlen.
Jetzt wurde ich immer wieder angemahnt ( natürlich mit Mahngebühr) obwohl ich die Gläubiger angerufen habe und ihnen mitgeteilt habe dass ich aufgrund der Krise vorübergehend nicht zahlungsfähig bin.
Da in den Medien immer wieder durch die Regierung behauptet wurde, dass Zahlungsverzug aufgrund der Coronamaßnahmen sich nicht negativ auswirken dürfen.

Was kann ich jetzt in dieser Situation tun, und ist es derzeit rechtens meine Schulden wissentlich durch Mahngebühren zu erhöhen ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Nello):
Jetzt wurde ich immer wieder angemahnt ( natürlich mit Mahngebühr) obwohl ich die Gläubiger angerufen habe und ihnen mitgeteilt habe dass ich aufgrund der Krise vorübergehend nicht zahlungsfähig bin.


Das Gespräch lässt sich dann wie belegen?

Zitat (von Nello):
Da in den Medien immer wieder durch die Regierung behauptet wurde, dass Zahlungsverzug aufgrund der Coronamaßnahmen sich nicht negativ auswirken dürfen.


Welche Regierung? Die der BRD sicherlich nicht. Nur für bestimmte Bereiche gilt das.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Nello):
natürlich mit Mahngebühr

Viele dieser Mahngebühren sind rechtswidrig / überhöht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die der BRD sicherlich nicht.

Bitte informieren zum "Coronagesetz".

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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