Auftraggeber am Tag bezahlt, als Inkasso Brief schrieb

1. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Günni1904
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftraggeber am Tag bezahlt, als Inkasso Brief schrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte vor einiger Zeit etwas bei Klarna gekauft und anscheinend habe ich es völlig verpennt, die Rechnung zu bezahlen.
Ich erhielt eine letzte Mahnung (meines Erachtens nach die Erste), dass ich den offenen Betrag bis zum 24.07.2020 zu zahlen habe. Da ich im Urlaub war, habe ich den Brief leider erst am 28.07.2020 gelesen und umgehend bezahlt (abgebucht am 28.07.2020).

Nun habe ich einen Brief von coeo Inkasso erhalten, dass ich die Forderung von 32,09€ + Inkassokosten von 45€ + Auslagenpauschale von 9€ bis zum 04.08.2020 zu zahlen habe.

Der Brief vom Inkassounternehmen wurde laut Briefkopf am 28.07.2020 geschrieben, eben jenes Datum, an dem ich die offene Forderung bezahlte.

Bin ich nun verpflichtet, das Inkassounternehmen zu bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde dem Inkasso erst mal schreiben, dass das alles längst bezahlt wurde und dass man die Forderung deswegen vollständig zurückweist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Darween-91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundsätzlich bist du verpflichtet jemand zu beauftragen der sich auch im Urlaub und deine Post Kümmert.

Jedoch muss auch Klarna nachweisen, das du bereits mehrfach angemahnt wurdest.
Evtl. Per Email ? (Spam order geprüft?)

Rechtlich, war die Letzt Frist, der. 24. Also wäre die Beauftragung zunächst rechtens und die Umkosten von dir zu Tragen.

Auch wen der Inkasso Brief erst am 28 geschrieben wurde, kann die Beauftragung trotzdem schon vorher passiert sein.

Ich verstehe aber die Situation, daher würde ich an deiner stelle, zunächst der Forderung widersprechen und auf die nicht zugestellt Mahnung (en) verweisen.

Sollte dies nicht möglich sein, würde ich für den Restbetrag einen Sofortigen Verglich aushandeln. 20 € und auf 25 € hochhandeln lassen. (in nachweisbarer form, und erst zahlen sobald du schriftlich die Bestätigung des Inkasso hast.)

Da die Uhrsprungs Rechnung bezahlt wurde jedoch nur für die Inkasso kosten, jedoch unter Vorbehalt einer rechtlichen Anerkennung.

Signatur:

Alle Beiträge sind meine persönliche Meinung/Interpretation
und haben keine Verbindlichkeit.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da groß zu verhandeln macht wenig Sinn. Ergänzend muss man erwähnen, dass im großen Massengeschäft immer dem Gläubiger versprochen wird, kostenlos zu arbeiten. Auch findet nie eine Einzelfallprüfung oder Rechtsberatung statt. Damit ist das laut BGH echtes/unechtes Factoring und keine Rechtsdienstleistung mehr. Mit der Konsequenz: 0,00€ Inkassogebühren.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
go522983-73
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie mepeisen schreibt, nützt verhandeln nix. Egal was du schreibst, es kommt immer der gleiche Wortlaut zurück und auf die Einwände wird nicht eingegangen.

Ich habe auch mit denen meinen Spaß, da irgendwann keine Rechnungen mehr kamen. Da ich immer über deren App noch sehen konnte, was wann zu bezahlen ist, war es eigentlich auch kein Problem. Dann würde irgendwann nichts mehr angezeigt.

Ende vom Lied derzeit: angebliche Mahnungen die ich aber nie erhalten habe (weder per Mail noch per Post; laut AGB wird die letzte per Post versendet).

Hauptforderung hab ich dann bezahlt und dem Rest widersprochen. Letzter Brief von Mumm (von der Kanzlei wirst du dann auch irgendwann mal was bekommen) war bei mir vor 2 Monaten wo alles möglich angedroht wird. Darauf einfach nicht reagieren, da du bis dahin ja schon widersprochen hast.

Sollte irgendwann ein Mahnbescheid kommen (eigentlich Blödsinn da du mit dem Widerspruch deine Rechtsmeinung schon geäußert hast) diesem innerhalb der Frist widersprechen.

Nur muss bedacht werden, daß ich nie nachweislich eine Mahnung erhalten habe und dadurch nicht im Verzug war. Du selbst hattest eine erhalten.

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