Aus 0,45 Cent wurden 75€

12. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
gainsbourg
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Aus 0,45 Cent wurden 75€

Hallo,

ein Bekannter hat folgendes Problem:

Er nutzt bei GMX eine Online-SMS-Funktion. Monatlich sind 10 SMS frei, jede SMS darüber hinaus kostet 9 Cent, die Online versendet wird. Um diese Funktion nutzen zu können ist Online die Eingabe der Kontodaten zwecks Abbuchung SMS-Kosten notwendig. Da klappt eigentlich ganz gut.

Er hat aber einen Fehler begangen: Durch einen Kontowechsel (und gleichzeitiger Auflösung des Kontos, welches bei GMX zur Abbuchung der Kosten nutzt) waren Abbuchungen nun natürlich nicht mehr möglich. Er versuchte nach dem Kontowechsel die neuen Kontodaten in seinem GMX-Account einzugeben, was aber nicht klappte. Weitere Versuche die Kontodaten zu ändern hat er nicht unternommen. Über die Zeit vergaß er die Sache und hat die 0,45 Cent (im Unwissen darüber) auch nicht selbst überwiesen.

Letzte Woche ist nun ein Schreiben eines Inkassounternehmens gekommen, welche neben der eigentlichen nichtbezahlten SMS (45 Cent = 5 SMS, aus dem Monat Februar 2010) auch Mahn-, Aufwands- und sonstige Gebühren enthält, so dass sich die Forderung von 0,45€ auf 74,95€ erhöht hat.

Nun meine Frage:

Die "Schuldfrage" meines Bekannten steht außer Frage. Dennoch: Was ist nun zu tun? Kann er die Kosten anzweifeln (bspw.: wegen Wucher) und dagegen vorgehen? Ist eine Art Vergleich mit GMX/Inkassounternehmen möglich?

Danke für kompetente Hilfe,
gainsbourg





-----------------
" "

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Gebühren sind erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig
ICH würde die 45 Cent plus 6 € für die Rücklastschrift direkt und unangekündigt an gmx überweisen (kontonummer auf der Rücklastschrift) und nach Erhalt des kommenden Inkassobriefes die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht vollumfänglich zurückweisen
Am Besten dann nochmal posten


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:

ICH würde die 45 Cent plus 6 € für die Rücklastschrift [color=red]zweckgebunden[/color] direkt und unangekündigt an gmx überweisen


lg

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen