Ausfallhonorar: Rechnung/Inkasso ohne Anschrift?

10. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ayus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausfallhonorar: Rechnung/Inkasso ohne Anschrift?

Hallo Forum,

in meiner Tätigkeit als (selbstständiger) Hypnotiseur bzw. Hypnosecoach kam es in den letzten Jahren immer mal wieder vor, dass Klienten kurzfristig Termine absagten oder gänzlich versäumten.

Obwohl ich schon lange AGB habe, in denen ein Ausfallhonorar klar geregelt ist und auf welche die Klienten in der obligatorischen Mail zur Terminbestätigung auch hingewiesen werden, habe ich bisher darauf verzichtet es zu erheben. Insbesondere weil oftmals gute Gründe wie Krankheit o.ä. vorlagen, die ich absolut nachvollziehen kann. Der "Klient", der heute seinen Termin versäumte, ist mir aber nach über 3 Jahren Tätigkeit nun einer zu viel.

Der Klient rief mich am 2.1. an um einen Termin zur Rauchfrei-Sitzung zu vereinbaren. Scheinbar sind seine guten Vorsätze bereits vergessen und er erschien heute ganz ohne Absage einfach nicht zur Sitzung. Als ich versuchte ihn telefonisch zu erreichen ging er beim ersten Versuch ran, meldete sich aber nicht und legte nach einigen Sekunden auf. Beim zweiten Versuch ging er erst gar nicht ran.
Ich bin echt sauer wie unzuverlässig manche Menschen sind und sehe es nicht mehr ein über solches Verhalten hinweg zu sehen. Schließlich investiere ich auch Zeit und Geld/Sprit, da ich wirklich nur zu vorher vereinbarten Terminen in meinem Studio bin.

Leider habe ich von der Person nur Namen, Handynummer und Email-Adresse. Meine Idee ist, ihm per Mail erst einmal eine Rechnung für mein Ausfallhonorar zu senden. Sollte er darauf nicht reagieren, gibt es dann Wege auch ohne seine Anschrift an mein Geld zu kommen? Oder seine Anschrift herauszufinden? Ich vermute mal ein Inkassounternehmen braucht ebenso eine ladungsfähige Anschrift?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1524x hilfreich)

Zitat (von Ayus):
Leider habe ich von der Person nur Namen, Handynummer und Email-Adresse.


Das ist doof wenn man Ansprüche durchsetzen wil

Zitat:
Meine Idee ist, ihm per Mail erst einmal eine Rechnung für mein Ausfallhonorar zu senden.


Per mail? Die kommt dann nicht an... und dann?

Zitat:
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!


Beim nächsten mal nichts ohne Anschrift machen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Ayus):
gibt es dann Wege auch ohne seine Anschrift an mein Geld zu kommen?

Ja, wenn er auf nettes Bitten freiwillig zahlt.



Zitat (von Ayus):
Oder seine Anschrift herauszufinden?

Das wäre das beste, denn eine gerichtsfeste Zustellung braucht eine ladungsfähige Anschrift.



Zitat (von Ayus):
Ich vermute mal ein Inkassounternehmen braucht ebenso eine ladungsfähige Anschrift

Nö, diesen Nutzlos-Dienstleistern iat das in der Regel egal.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Ayus):
Meine Idee ist, ihm per Mail erst einmal eine Rechnung für mein Ausfallhonorar zu senden.

Wenn er dann zahlt ist alles gut.
Zitat (von Ayus):
Oder seine Anschrift herauszufinden?

Wenn du den Ort kennst kannst du beim Einwohnermeldeamt anfragen und wenn er keinen Allerweltsnamen hat könntest du sogar Glück haben.
Zitat (von Ayus):
Ich vermute mal ein Inkassounternehmen braucht ebenso eine ladungsfähige Anschrift?

Wenn soll ein IB denn tun ohne Anschrift? Außerdem kostet es ersteinmal dein Geld. IB's arbeiten nicht kostenfrei für den Gläubiger.

1x Hilfreiche Antwort

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