Ausschluß von Forderung bei Insolvenz?

6. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
judobi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschluß von Forderung bei Insolvenz?

Hallo,
weiß jemand ob es bei einem Insolvenzverfahren möglich wäre ein Forderung (für die z.B. ein Dritter gebürt hat) herauszulassen und diese mit dem verbleibenden Geld weiterzubezahlen? Oder gibt es da Probleme z.B. mit den anderen Gläubigern...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, geht das generell nicht. Hier läge ansonsten eine Benachteiligung der Massegläubiger vor.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Um genau zu sein handelt es sich nicht um eine Benachteiligung der Massegläubiger sondern um die Verschaffung eines Sondervorteils an einen Insolvenzgläubigers. Und das Verstößt gegen das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung (§ 294).

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wie wäre es in diesem Zusammenhang mit 283c des StGB?

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Kommt laut Fragestellung wohl eher nicht in Frage wegen:

-Zitat §283c StGB-

quote:
...eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat ...


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Warum. Der Gläubiger hat während der Insolvenz im Normalfall keinen Anspruch auf bevorzugte Zahlungen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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