Autohaus und Inkasso

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Spade88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autohaus und Inkasso

Hallo erstmal,

Ich bin neu hier und wusste nicht in welchem Forum ich diesen Thread unterbringen sollte. Deswegen bitte ich, dass wenn das hier falsch liegt, es an seinen richtigen Platz verschoben wird.

Nun zur Sache:

Im Oktober 2017 arbeitete ein damals Bekannter von mir in einem Autohaus als Werkstattmeister. Ich fragte ihn ob er mir meine Bremsen machen könnte (Scheiben und Beläge) da ich eine längere Fahrt in Anspruch nehmen musste. Er sagte er hätte während der Arbeit keine Zeit aber dass es danach gehen sollte. So machten wir dementsprechend einen Termin aus. Er würde dann die Teile mitbringen und es dann in einer Mietwerkstatt machen. So wurde es auch gemacht.

Nun das Problem:

Ich habe ihm damals das Geld auf die Hand gegeben nach der vollendeten Arbeit und habe mir dabei auch nichts gedacht da wir damals ja befreundet waren. Also mir steht von der geleisteten Arbeit kein Beleg zu Verfügung.

Jetzt war ich mal wieder in meiner alten Wohnung (wo ich damals gemeldet war) und im Briefkasten waren sämtliche Briefe vom Autohaus. Der Inhalt: Ich hätte eine noch unbezahlte Rechnung bei ihnen die ich bis XY Datum bezahlen sollte. In dem aktuellsten Brief steht, dass das Autohaus, die Angelegenheit der Creditreform zum Inkasso übergeben wird.

Wie soll ich nun vorgehen? Gibt es eine Möglichkeit um zu beweisen dass ich das Geld damals bezahlt habe? Ich habe sogar noch Fotos von meinem damaligen Bekannten, während er die Arbeit machte. Das würde aber nur beweisen dass die Arbeit geleistet wurde...

Würde mich auf Antworten bzw. Ratschläge sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 26.11.2019 18:18

-- Thema wurde verschoben am 26.11.2019 18:18

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Spade88):
Gibt es eine Möglichkeit um zu beweisen dass ich das Geld damals bezahlt habe?
Das Wissen Sie garantiert besser als wir. Sollte man aber ggf. vorsichtig mit sein. Das ganze kann sich ja durchaus in Richtung "Schwarzarbeit" bewegen

Zitat (von Spade88):
Der Inhalt: Ich hätte eine noch unbezahlte Rechnung bei ihnen die ich bis XY Datum bezahlen sollte. In dem aktuellsten Brief steht, dass das Autohaus, die Angelegenheit der Creditreform zum Inkasso übergeben wird.
Dann würde ich das Autohaus mal fragen auf welcher Rechtsgrundlage diese Forderung bestehen soll. Gleichzeitig würde ich die Forderung durch das Inkasso als unbegründet zurückweisen und widersprechen. Dann läuft man keine Gefahr, dass entsprechendes irgendwann in der Schufa etc. auftaucht.
Dann man weitersehen, was da noch kommt.

Was sagt denn der Freund zu der ganzen Sache?

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Auch könnte man das Autohaus auffordern, den unterschriebenen Auftrag vorzulegen.

Wenn dass alles auf Vertrauensbasis gelaufen ist, sollte es einen solchen ja nicht geben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 226x hilfreich)

Um was geht es überhaupt in den Forderungen des Autohauses?

Kann es sein, dass der Meister Teile über das Autohaus bezogen und bei dir eingebaut hat? Diese waren vielleicht nicht in dem Handgeld enthalten.

Signatur:

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#4
 Von 
Spade88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Zitat (von NaibaF123):

Was sagt denn der Freund zu der ganzen Sache?


Habe schon seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr zu ihm. Habe mir jedoch heute die Handynummer geben lassen aber er beantwortet weder Nachrichten noch Anrufe. Habe ebenfalls durch denjenigen der mir seine Handynummer gegeben hat, dass er nicht mehr dort arbeitet da er „entlassen" wurde.

Werde auf jeden Fall morgen das Autohaus anrufen.

Zitat (von Jonathon):
Auch könnte man das Autohaus auffordern, den unterschriebenen Auftrag vorzulegen.

Wenn dass alles auf Vertrauensbasis gelaufen ist, sollte es einen solchen ja nicht geben.[/

Einen Auftrag und eine Rechnung von Seite des Autohauses gibt es tatsächlich da er sich ja absichern musste (nachweisen warum und für welchen Zweck die Bremsscheiben und Beläge im Lager fehlen).

Meine Vermutung ist:

Er hat die Rechnung zwar erstellt aber sie niemals als bezahlt gekennzeichnet und dementsprechend das gesamte Geld selbst eingeschoben.

Sollte ich eine Anzeige gegen ihn erstatten? Schliesslich muss ich jetzt der ganzen Situation entgegenkommen. Und das ganze belastet mich auch ganz ehrlich.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Spade88):
Er hat die Rechnung zwar erstellt aber sie niemals als bezahlt gekennzeichnet und dementsprechend das gesamte Geld selbst eingeschoben.

Sollte ich eine Anzeige gegen ihn erstatten? Schliesslich muss ich jetzt der ganzen Situation entgegenkommen. Und das ganze belastet mich auch ganz ehrlich.


Nun, die Sache sieht so aus: (ich unterstelle mal der Freund hat Ihnen den Wagen nicht im Namen und auf Rechnung des Autohauses repariert?)
Man selbst hat einen Vertrag mit dem Freund. Beide Seiten sind ihren Verpflichtungen des Vertrags nachgekommen.
Dann hat der Freund noch einen "Vertrag" mit dem Autohaus. Was immer dieser Vertrag besagt (Entnahme der Teile gegen Rechnugnserstellung und bezahlung...) kann Ihnen aber egal sein. Das ist das Problem zw. Autohaus und dem Freund. Dass das AH nun versucht an sie ranzutreten ist logisch. 1. mögen sie in dem Moment "einfacher" greifbar zu erscheinen, 2. mag der Freund die Sache so gedreichselt haben, dass der Vorgang im System so aussieht, als wären Sie ein normaler Kunde.

Ich würde keine Anzeige erstatten, zumindest nicht gegen den Freund. Dieser hat sich Ihnen gegenüber nicht strafbar gemacht. Ich würde aber, alleine aus moralischen Beweggründen, dem Autohaus zusätzlich mitteilen, dass man als Zeuge bereitsteht, wenn diese den Freund anzeigen bzw. Geld einklagen wollen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Problem ist, dass Arbeiten im Autohaus erledigt wurden und das wohl unstrittig ist. Es bringt also nichts so zu tun, als wüsste man davon nichts.

Denn wenn das Autohaus sich hinstellt, dass es einen Vertrag gab, da er dort Mitarbeiter war, dann kann man sich aus der Nummer nicht rausreden. Und einen Beweis für die Geldübergabe hat man nicht. Es stünde Aussage gegen Aussage und wie in so einem Fall Gerichte urteilen, steht in den Sternen.

Man hat lediglich Vermutungen und Behauptungen. Dumm wird es aus zwei Gründen: Wenn man sich versucht auf die Seite des Autohauses zu stellen, muss man sich ja deutlich gegen den Freund positionieren. Und der wird sagen "Tut mir leid, habe nie Geld bekommen." Was dann? Steht man dumm da. Wenn man sich auf die Seite des Freundes stellt bzw. versucht sich rauszureden, wird das Autohaus sagen: Er hat als Mitarbeiter gehandelt und wir bestreiten, dass er jemals Geld entgegengenommen hat, der versucht uns wegen der Entlassung eines reinzuwürgen. Man wird ggf. zur Zahlung verurteilt und darauf verwiesen, den restlichen Streit mit dem Freund selbst zu klären. Und dann?

Ich würde nochmal versuchen, mehr Infos herauszubekommen. Das ergibt zusammen mit der Entlassung den Verdacht, dass er das öfter als nur einmal abgezogen hat. Also unerlaubt per Schwarzarbeit zu Lasten des Autohauses was dazu verdient. Wenn man rausbekommt, dass das öfter als nur einmal passiert ist, würde die Nummer etwas anders aussehen. Dann hat man etwas bessere Positionen, sich gegenüber dem Autohaus rauszureden. Nach dem Motto "Es gibt keinen Vertrag mit ihnen. Es gibt nur einen Vertrag mit ihrem Ex-Mitarbeiter als Privatperson. Ich kann nichts dafür, wenn dieser ihren Arbeitsvertrag gebrochen hat. Etwaige Forderungen wie Werkstattmiete müssen sie von ihm verlangen."

Aber wie gesagt: Die Nummer ist schwierig. Da man nicht vorher sehen kann, wie sich die anderen Parteien verhalten.

Um wie viel Geld ging es denn? Ist es so viel Geld, dass du es direkt am Automaten abgeholt hattest und dann bar bezahlt hattest? Dass man zumindest ein Indiz hatte, dass es wirklich bezahlt wurde?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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