BFS Finance&Amazon

1. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
madmax993
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
BFS Finance&Amazon

Hallo zusammen, ich hab einigen Ärger mit offenen Rechnungen mit Amazon bzw. deren zuständigem Eintreiber "BFS finance"!

1. Frage vorneweg :
Ergeben sich irgendwelche Rechtsfolgen, wenn ich hier etwas dazu poste?

Ich versuch den Fall mal einigermaßen verständlich aus meiner sicht zu schildern.


Im Dezember und zu Weihnachten hab ich mehrfach bücher bei Amazon.de bestellt, und Aufgrund von Urlaub und mehrerer Teillieferungen blieben blieben 2 Rechnungen unbezahlt,bzw nicht fristgerecht!
Rechnung A ist die ältere und Rechnung B ist die die jüngere.

Rechnung B
Das ich da noch was offen habe habe ich gemerkt als ich eine "Letzte Mahnung", und nebenbei auch erste mir bekannte zum mahnung von amazon.de am 05.02 erhielt, mit Zahlungsziel vom 15.02
OK leg ich mir hin, mit der absicht das fristgerecht inkl. Mahgebühr zu überweisen (hab ich auch gemacht).
Am 09.02 kommt post von BFS-Inkasso über eine angebliche Forderung von ca 140€ (Rechnung B inkl. Mahn war ca die Hälfte)
+ca 60€ an Gebühren usw also insgesamt 200€
Am 15.02 hab ich dann, nachdem ich B überwiesen habe bei BFS angerufen und gefragt was das soll, das die mich während ich noch im Zahlungszeitraum bin anmahnen usw. und sie sollen mir doch bitte die Rechnungen die das betrifft zuschicken.
In dem Gespräch kam raus, das wohl eine ältere Rechnung (A) noch offen ist, die wohl um die 60€ war.
Wir sind dann so verblieben, das mir die Sachbearbeiterin den ganzen Akt zuschickt.
Heute kommt ein Schreiben von BFS das ich an sie,bis zum 10.03 ca 130€ an BFS zahlen soll also die Ursprüngliche BFS Forderung weniger die (zu unrecht angemahnte) rechnung B.
Bei dem schreiben wieder einfach nur ein betrag plus die drohung mit weitergabe von daten und einschalten eines anwalts.

Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten, soll.

Ich will natürlich meine ursprüngliche Rechnung, inkl. Mahngebühr von Amazon bezahlen, das ist keine frage, aber wie?

Wie gehe ich am besten vor?

Nebenher habe ich noch einige Fragen :
1. Dürfen die mich als Inkassobüro für etwas anmahnen und mir drohen, währen mein zahlungsziel noch nicht erreicht ist?wenn nicht, wo und wie kann man sich beschweren, bzw ggf wg. nötigung (oder was anderem) eine Anzeige machen?

2. "Wir haben ihre personenbezogenen Daten erfasst, und werden sie im Rahmen des Forderungseinzugs verarbeiten und, falls....usw"
ist das rechtens, kann ich das untersagen?


Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dürfen (!) geht immer !
Automatisierter Mahnablauf !

Zahl die Hauptforderung inkl der Mahngebühr an das bekannte kto von Amazon (ohne inkassogebühren)
unter Angabe Deiner Kdnr und warte das nächste Inkassoschreiben ab !

Dann negierst Du per Fax UND email die Forderung vollumfänglich und verweist auf den Rechtsweg ! Du untersagst die Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich und widersprichst der Speicherung und Weitergabe Deiner Daten gem BDSG !

Dann geht es nur noch um die Inkassogebühren !

Die kommenden 2 bis 3 Bausteinmahnbriefe erträgst Du demütig - Falls Mahnbescheid vom Hausadvokaten (wenig wahrscheinlich) Widerspruch komplett und Begründungslos - Diesen Widerspruch nicht wieder zurückziehen

lg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
madmax993
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo thehellion,

danke Dir erstmal für Deine Antwort!
Du meinst also, ich soll "einfach" die Orginalfoderung (A) an amazon überweisen und die Sach auf die von dir angeratene art "aussitzen".

Wie hoch sind die Erfolgschancen dabei, und wer hat sowas schon ausprobiert?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

in unserem büro sind es 3 gefüllte Aktenorder
-----
Es ginge nur noch um die Inkassogebühren !
Explicit wg dieser im Vorfeld vom Schuldner negierten Gebühren eines externen IB ( bei bezahlter HF) ist m.W noch nie erfolgreich geklagt worden

lg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.880 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen