BFS Paypal Forderung

16. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
NLS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BFS Paypal Forderung

Hallo,

am 10.12.2011 hab ich eine Zahlung in höhe von 80,00€ für immaterielles Gut erhalten. Am 26.04.2012 erhielt ich eine Email von PP, das der Käufer Käuferschutz beantragt hätte, mit der Begründung, dass die Zahlung nicht von ihm genehmigt wurde.

Soweit ich den AGBs entnehmen kann, liegt die Käuferschutzfrist bei 45 tagen, zwischen Zahlung und Antrag liegen aber 137 Tage.

PP wollte von mir, dass Ich stellung beziehe, also hab ich über dieses "schöne" Webformular bei PP den Sachverhalt geschildert. Nach einer Woche erhielt ich von PP bescheid, das die Zahlung storniert wurde und dem Käufer zurückgebucht wurde. Da ich das Geld längst ausgegeben habe, änderte sich mein Kontostand ins negative auf -58€.

Der Käufer hatte dann Kontakt mit mir aufgenommen und mir geschildert, das PP sein Konto eingefroren hat und all seine Zahlungen die er getätigt hat (um die 200) überprüfen lässt. Er selbst hatte den Käuferschutz nie beauftragt! Er hat mein Geld bereits auf seinem Konto zurückgebucht bekommen und würde es mir wieder überweisen, nur ist sein Konto nach wie vor eingefroren.

Da der Käufer mir das Geld wieder überweisen will, hab ich natürlich den Kontostand nicht ausgeglichen. Ich erhielt zwar einige Emails von PP, dass mein Konto derzeit im minus ist und ich es ausgleichen soll, es gab aber keine Mahnung oder Frist. Gestern, am 15.06.2012, erhielt ich Post von "BFS risk & collection GmbH", dass ich ihnen bitte 117€ (58,01€ für PP) bis zum 23.06.2012 überweisen soll.

Ich hoffe ihr könnt mir Helfen.

MfG NLS

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Die Suchfunktion befindet sich direkt über deinem Beitrag links oben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von NLS am 16.06.2012 19:14

Ich hoffe ihr könnt mir Helfen.

Nein, wir können dein Minus nicht ausgleichen.

quote:
von NLS am 16.06.2012 19:14

Da der Käufer mir das Geld wieder überweisen will

Kann er auch klassisch überweisen!



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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#3
 Von 
NLS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Suchfunktion habe ich benutzt, bevor ich diesen Thread eröffnet habe.

Soweit ich ähnlichen Themen entnehmen kann, wird empfohlen die Inkassos zu ignorieren und einem Mahnbescheid vom Gericht voll zu widersprechen. Das habe ich auch vor, oder spricht etwas dagegen?

Darf PP denn ohne Mahnung, ohne setzen einer Frist, etc. überhaupt meine Daten einfach so weiter an eine Inkassofirma übergeben? Oder zählt eine Email mit folgendem Inhalt als Mahnung?

quote:
Ihr PayPal-Konto befindet sich derzeit im Minus. Um Ihr PayPal-Konto auszugleichen, bitten wir Sie den offenen Betrag einfach per Banküberweisung einzuzahlen oder uns einen Scheck zuzusenden.


Dann erfolgt eine Art Tutorial, wie ich ihnen Geld zukommen lassen kann.

Ist die Zurückbuchund denn rechtens? Wie bereits erwähnt, liegen zwischen erhalt des Geldes und Käuferschutzantrag 137 tage, wobei laut AGBs eine Frist von 45 tagen gesetzt ist. Oder gelten bei "Unautoriesierte Zahlung" andere regelungen?

Was mich stutzig macht, ist, dass laut Käufer, von seiner Seite aus nie Käuferschutz beantragt wurde. Sein Konto wurde eingefroren und PP hat all seine Zahlungen überprüft. Er musste für jede Zahlung das Webformalur der Konfliktlösung ausfüllen. Da er mir sein Konto über TeamViewer gezeigt hat, glaube ich ihm das auch.

Bitte versteht, wenn ich für euch vermutlich überflüssige Fragen stelle und ihr vom Kern her dauernd solche Fragen bekommt. Nur bin ich dem Bereich unerfahren und etwas ratlos, da ich das erste mal mit solch einer Situation konfrontiert bin.

MfG



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von NLS am 20.06.2012 07:03

Darf PP denn ohne Mahnung, ohne setzen einer Frist

Warum muss denn erst gemahnt werden?


quote:
von NLS am 20.06.2012 07:03

meine Daten einfach so weiter an eine Inkassofirma übergeben?
Das machen andere Firmen auch, wenn man ihre Rechnung(en) nicht bezahlt.

quote:
von NLS am 20.06.2012 07:03

Ist die Zurückbuchund denn rechtens?

Ich vermute mal nicht, aber PP ist genau dafür doch berühmt berüchtigt.

quote:
von NLS am 20.06.2012 07:03

Was mich stutzig macht, ist, dass laut Käufer, von seiner Seite aus nie Käuferschutz beantragt wurde.

Wer dann?

quote:
von NLS am 20.06.2012 07:03

Sein Konto wurde eingefroren

Was muss man denn tun, damit einem das Konto eingefroren wird? Wie gesagt er kann auch an dich überweisen, oder Geld im Umschlag oder oder oder....

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Oder zählt eine Email mit folgendem Inhalt als Mahnung?

quote:Ihr PayPal-Konto befindet sich derzeit im Minus.

Du wirst darüber informiert, das du jemandem Geld schuldest.
Wie würdest du das denn bezeichnen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
guest-12329.06.2012 22:24:55
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Die entscheidende Frage ist: War die Rückbuchung durch Paypal berechtigt?

Nein, dann musst du nichts zahlen und Paypal muss sich an die Person wenden, an die grundlos das Geld erstattet wurde. Außerdem muss Paypal dir die 30 EUR Differenz erstatten. Um diese Frage zu beantworten, müsste man aber den Einzelfall und die AGB von Paypal kennen. Wenn man dem Käufer glauben kann, dürfte die Rückbuchung wahrscheinlich unberechtigt sein.

Ja, dann musst du die Hauptforderung begleichen und auch die (gekürzten) Inkassogebühren zahlen. Die Inkassogebühren dürften keinesfalls höher als 39 EUR sein (entspricht dem was ein Rechtsanwalt kriegen könnte). Kontoführungsgebühren u.a. muss nicht erstattet werden. Zinsen auf die Hauptforderung dürften allerdings auch angefallen sein.

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#7
 Von 
NLS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie ich aus dritter Quelle erfahren habe, die ebenso betroffen ist, war sein Konto nicht gedeckt. Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen.

Falls es so sein sollte, schätze ich mal, dass PP alle zahlungen einbehalten, geprüft und ggf. zurückgebucht hat.

Nehmen wir an, es stimme, muss ich nun als Geldempfänger dafür haften, dass der Geldsender kein gedecktes Konto hat?

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